Auch wer nur ein geringes Einkommen hat, soll seine Rechte vor Gericht einfordern und verteidigen können: Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht. Sie wird auf Antrag beim Gericht gewährt. Seit 1. Januar 2014 gelten für das Verfahren neue Regeln.
Neu ist, dass jeder, der Prozesskostenhilfe bekommt, dem Gericht nun vier Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens von sich aus wesentliche Verbesserungen beim Einkommen mitteilen muss. Zudem
kann das Gericht künftig verlangen, dass der Antragsteller eine Versicherung an Eides statt über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgibt. Wem unrichtige Angaben nachgewiesen werden, der muss ein Strafverfahren befürchten.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW