Neues Studentenwerksgesetz NRW: Unnötig, kontrollversessen, falsch

Als unnötig, kontrollversessen, die Arbeit und unternehmerische Leistung der Studentenwerke verkennend und letztlich falsch kritisieren die zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke die Änderungen, die das Land Nordrhein-Westfalen parallel zum „Hochschulzukunftsgesetz“ am Studentenwerksgesetz vornehmen will.

„Der Gesetzentwurf ist ein einziger Affront. Uns Studentenwerken wird kollektiv das Misstrauen ausgesprochen“, sagt Günther Remmel, Geschäftsführer des Studentenwerks Bielefeld und Sprecher der NRW-Studentenwerke. „Anstatt mit uns, wie von Ministerin Svenja Schulze angekündigt, einen offenen Dialog zu führen, will das Land massive Eingriffs- und Kontrollrechte verankern.“

Unterstützt werden die NRW-Studentenwerke in ihrer Kritik vom Deutschen Studentenwerk (DSW), dem Verband der 58 Studentenwerke in Deutschland. Dessen Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann, ehemaliger Rektor der Universität Bielefeld und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerks Bielefeld, erklärt: „Das Land NRW will offenbar das Rad zurückdrehen. Der Gesetzentwurf verkennt die Arbeit und die unternehmerische Leistung der NRW-Studentenwerke zum Wohl der Studierenden und der Hochschulen.“

„Die Zuschüsse des Landes NRW an die Studentenwerke sind in den vergangenen Jahren auf gerade noch 12 Prozent ihrer Einnahmen gesunken. Die NRW-Studentenwerke erhalten also immer weniger staatliche Unterstützung, sollen sich aber nun gravierende staatliche Eingriffe in ihre wirtschaftliche und finanzielle Autonomie gefallen lassen?“, fragt Timmermann.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem zusätzliche Gremien zu den bereits bestehenden Verwaltungsräten vor sowie weitgehende Eingriffs- und Kontrollrechte in die Wirtschaftsführung der Studentenwerke „außerhalb von Maßnahmen der Rechtsaufsicht“, wie es heißt.

„Keine einzige der geplanten Änderungen macht aus unserer Sicht Sinn“, erklärt Günther Remmel. „Die Verwaltungsräte als Aufsichtsgremien haben sich bewährt. Der Landesrechnungshof prüft die Studentenwerke; öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer kontrollieren die Wirtschaftspläne, die Jahresabschlüsse und die Geschäftsberichte – was will das Land NRW denn noch kontrollieren?“

„Das ist die Rückkehr der ministeriellen Fachaufsicht durch die Vordertür, das ist ein Rückschritt in die 1970er Jahre, und ein Verständnis von Studentenwerken als Behörden, das seit bald zwanzig Jahren von der Wirklichkeit überholt ist“, so Remmel weiter.

Remmel und DSW-Präsident Timmermann fordern die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf fallen zu lassen.

www.studentenwerke.de

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