Werbeanzeige nicht irreführend

Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbucht. Die Anzeige sei, so das Gericht nicht irreführend und verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Gegen die  Anzeige, mit dem Slogan „Wir helfen Helfen“ auf dem ADAC Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.

Der ADAC sieht in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs „Hilfe, Rat und Schutz“ für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstützt der ADAC dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.

Der ACE kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

Restplätze in den Herbstferien sichern

Hotel Occidental Allegro Playacar.Playa del Carmen.Mexiko Foto: DER Touristik Köln
Hotel Occidental Allegro Playacar.Playa del Carmen.Mexiko
Foto: DER Touristik Köln

Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub: Am 6. Oktober läuten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen die nächste Ferienrunde ein, kurz darauf folgen Hamburg und Schleswig-Holstein. Nach dem durchwachsenen Sommer in Deutschland sehnen sich jetzt Viele nach ein paar Sonnenstrahlen. Wer bei den Angeboten genau hinschaut und flexibel ist, findet auch in den Herbstferien noch ein sonniges Plätzchen.

Die Ziele mit Sonnengarantie sind bei den Veranstaltern ITS, Jahn Reisen und Travelix wie jedes Jahr auch in diesem Herbst sehr gefragt. Besonders beliebt sind zurzeit Griechenland, die Türkei und Mallorca. Chancen auf günstige Restplätze gibt es aber auch jetzt noch für alle, die beim Reisetermin, bei der Wahl des Urlaubshotels und beim Abflughafen flexibel sind. Auf den Kanarischen Inseln und in Tunesien sowie auf der Fernstrecke, beispielsweise in Mexiko und der Dominikanischen Republik, gibt es noch attraktive Restplätze.

Eine deutlich größere Auswahl haben jetzt noch Urlauber, die mit dem Auto verreisen. Sie finden etwa in Deutschland, in Österreich, in den Benelux-Ländern, Italien und in der Schweiz noch passende Angebote. Mit dieser Wahl kann man goldrichtig liegen, denn schließlich gibt es auch an der Ostsee im Oktober Tage mit Temperaturen um die 20 Grad.

Quelle/Text/Redaktion: DER Touristik

Gartenarbeit: Bedienung lauter Geräte nur mit Gehörschutz

Herbstlaub auf dem Gehweg, Laub, Garten Foto: dpj/newpol.de
Herbstlaub auf dem Gehweg, Laub, Garten
Foto: dpj/newpol.de

Hecken stutzen, Laub saugen, häckseln – im Herbst wird es laut im Garten. Viele Arbeitsgeräte übersteigen Lautstärken von 90 Dezibel und mehr, was für den Benutzer als auch für den Nachbarn oft mehr als „lästig“ ist. Da kann schon der nächste Nachbarschaftsstreit beginnen. „Vor dem Kauf und dem Gebrauch solcher Gartengeräte empfiehlt es sich, die Herstellerhinweise in der Betriebsanleitung oder auf dem Produkt genau zu lesen“, sagt Stephan Scheuer, Experte für Qualitätsprüfungen beim TÜV Rheinland. Denn sobald die Lautstärke 85 Dezibel übersteigt, muss der Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen. „Bei der Arbeit mit treibstoffbetriebenen Gartengeräten ist es grundsätzlich richtig, einen Gehörschutz zu tragen“, weiß der TÜV Rheinland-Experte. Ob handelsübliche Ohrstöpsel oder ein Kapselschutz gewählt werden, ist nicht unmittelbar entscheidend. Wichtig ist, dass der Träger sich mit der Wahl wohlfühlt und der Lärm wirksam gedämpft ins Ohr dringt.

Auch leisere Geräte können Gehör schädigen

Das Gehör wird ab einer andauernden Lautstärke ab 85 bis 90 Dezibel irreparabel geschädigt. Oft überschreiten treibstoffbetriebene Gartengeräte durch den lauten und nicht gut gedämpften Verbrennungsmotor diesen Wert. Laubsauger und Häcksler erreichen schnell höhere Werte. Besondere Vorsicht ist bei benzinbetriebenen Heckenscheren und Trimmern geboten, bei denen die Arbeit dicht am Kopf und damit nahe der Geräuschquelle erfolgt. Hier ist der Hobbygärtner auch schnell mal mehr als 100 Dezibel ausgesetzt. Elektrische Trimmer sind zwar leiser, aber durch die hohen Frequenzen werden Sie als unangenehmer wahrgenommen und können genauso das Ohr schädigen. Elektrische Heckenscheren sind zwar nicht so laut, werden aber meist über einen längeren Zeitraum genutzt. „Ist in der Gebrauchsanweisung von längeren Arbeitszeiten die Rede, bedeutet das in der Regel eine Dauer von mehr als 30 bis 60 Minuten“, weiß Stephan Scheuer.

Ruhezeiten einhalten

Wer keinen Streit mit den Nachbarn riskieren möchte, hält sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Leise Gartengeräte dürfen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen. Lautstarke Geräte können an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden.

Grippeschutzimpfung muss jährlich wiederholt werden

Mit dem Herbst beginnt die Grippesaison. Der beste Schutz gegen diese teilweise schwer verlaufende Infektionskrankheit ist die Grippeschutzimpfung. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Die Impfung schützt für neun bis zwölf Monate. Die Erreger verändern sich jedes Jahr. Daher muss die Impfung jährlich, am besten im Herbst, wiederholt werden.“ Nach der Impfung dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Schutz aufgebaut ist.

Grippe oder grippaler Infekt

Bei Husten, Schnupfen und Heiserkeit ist in der Umgangssprache schnell von einer Grippe die Rede. Aber der Mediziner unterscheidet in Erkältung und Grippe. Eine Erkältung beginnt schleichend, Betroffene verspüren ein Kratzen im Hals und leiden an Schnupfen, Atembehinderung und Husten, wobei meist nach wenigen Tagen schon eine Besserung eintritt. Die „echte Grippe“ hingegen ist eine Erkrankung, die häufig sehr viel schwerer verläuft und durch einen plötzlichen Beginn gekennzeichnet ist. Die Symptome sind ein starkes Krankheitsgefühl, plötzlich auftretendes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Abgeschlagenheit. Eine Virusgrippe ist gefährlich, da sie zahlreiche schwerwiegende Komplikationen, wie zum Beispiel eine Lungenentzündung, nach sich ziehen kann. Vor allem bei älteren Menschen und bei chronisch Erkrankten kann es zu schweren Verläufen und sogar Todesfällen kommen. Eine Vorhersage, wie schwer eine Grippewelle verlaufen wird, ist nicht möglich. Infizierte Personen sind zudem schon ansteckend, bevor sich bei ihnen die ersten Anzeichen der Erkrankung bemerkbar machen. Daher schützt eine Grippeimpfung nicht nur den Geimpften, sondern verhindert auch die unbemerkte Übertragung der Krankheitserreger.

Impfempfehlung für alle ab dem 60. Lebensjahr

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr. Auch Schwangere sollten sich ab der 13. Schwangerschaftswoche impfen lassen, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Erkrankung ab dem 1. Trimenon. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die an einer chronischen Krankheit wie Asthma, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus und anderen Stoffwechselkrankheiten leiden, wird die Impfung ebenfalls empfohlen. Das gilt auch für chronische neurologische Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose, und Personen mit geschwächtem Immunsystem oder einer HIV-Infektion. Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen sollten sich ebenfalls impfen lassen.

Aus beruflichen Gründen sind beispielsweise medizinisches Personal und Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Sie sollten sich ebenso impfen lassen wie Personen, die von ihnen betreute Risikopersonen anstecken könnten. Auch wer direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln hat, sollte sich durch eine Impfung schützen. In einigen Bundesländern gibt es eine generelle Empfehlung zur Grippeschutzimpfung.

Impfstoff schützt gegen die häufigsten Erreger

Die Zusammensetzung des aktuellen Impfstoffes wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt. Er enthält Bestandteile gegen die Erregertypen, die nach Einschätzung von Experten in der kommenden Grippesaison vorwiegend verbreitet sein werden.

„Die Impfung ist im Allgemeinen gut verträglich. Innerhalb von einem bis drei Tagen nach der Impfung kann es zu Nebenwirkungen wie leichten Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle kommen. Auch Allgemeinsymptome wie Fieber, Frösteln, Übelkeit, Unwohlsein, Müdigkeit, Schwitzen, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen können vorübergehend auftreten. Sie klingen rasch und folgenlos wieder ab“, erläutert Schramm.

Quelle/Text/Redaktion: www.tuv.com

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