Illegaler Download: Was bei Abmahnungen zu tun ist

Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln. Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de abrufbar.

Europawahl: 64,4 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland

Bei der achten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,4 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer.

Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert sich von derzeit 766 auf die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 61,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Daneben können an der Wahl außerdem rund 2,9 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in

Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen. Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 5,2 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Darunter sind insgesamt rund 4,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (2,3 Millionen) und -wähler (2,4 Millionen), die in der Zeit vom 8. Juni 1991 bis 25. Mai 1996 geboren wurden und etwa 0,3 Millionen weitere Unionsbürger sowie 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich und Zypern.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863,
www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html

Fondsgebundene Riester-Versicherung: Turbo für Riester-Rente

Wer eine fondsgebundene Riester-Versicherung hat, kann mit den richtigen Fonds seine Renditechancen steigern. Die Zeitschrift Finanztest hat für ihre April-Ausgabe das Fondsangebot der Versicherer untersucht und gibt Tipps für eine bessere Anlage.

Bei fondsgebundenen Riester-Versicherungen liegt nur ein Teil des Guthabens in sicheren, meist verzinsten Anlagen. Der andere Teil liegt in riskanten Anlagen, in Investmentfonds. In welche Fonds Teile seines Beitrags fließen, entscheidet der Versicherte. Um das Optimale für sich herausholen zu können, muss sich der Anleger also kümmern. Doch häufig wissen Riester-Sparer gar nicht, dass sie eine fondsgebundene und keine klassische Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben. Noch weniger wissen sie, dass sie selbst über die Fonds entscheiden können. Finanztest rät deshalb, sich die jährliche Standmitteilung genau anzusehen.

Die Fonds in der Police sollten mit den am besten bewerteten Fonds bei Finanztest verglichen werden. Schneiden die bisherigen Fonds schlechter ab, sollte man zu den empfohlenen wechseln. Der Tausch kostet meist nichts. Die gesamte Versicherung zu wechseln, ist hingegen meist keine gute Idee. Anleger müssen die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit – oft mehrere tausend Euro – in den ersten fünf Jahren bezahlen. Ein großer Teil davon ist bei einer Kündigung weg.

Der ausführliche Test Riester-Versicherung erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist bereits unter www.test.de/riester-fondsversicherung abrufbar.

Verdienstunterschiede von Frauen und Männern

Im Jahr 2013 blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Vergleich zu den Vorjahren konstant. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 21. März 2014 mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,56 Euro weiterhin 22 % weniger als Männer (19,84 Euro). Bei Vollzeitbeschäftigten war der Verdienstunterschied deutlich höher als bei Teilzeitbeschäftigten.

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