Weniger Wildunfälle durch Duftzäune und Reflektoren

Unfallaufnahme: In der Jagdsaison 2012/2013 ereigneten sich knapp 210 000 Wildunfälle, sieben Prozent mehr als 2011/12. Foto: ADAC
Unfallaufnahme: In der Jagdsaison 2012/2013 ereigneten sich knapp 210 000 Wildunfälle, sieben Prozent mehr als 2011/12. Foto: ADAC

Im Bemühen, Wildunfälle zu verhindern und die Sicherheit von Mensch und Tier zu steigern, sind der ADAC und der Deutsche Jagdverband (DJV) einen entscheidenden Schritt voran gekommen. Wie die Zwischenbilanz eines vierjährigen Forschungsprojekts zeigt, konnte durch den Einsatz von Duftzäunen und blauen Reflektoren die Zahl der Wildunfälle örtlich um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Erprobt werden die Präventionsmaßnahmen an 25 Versuchsstrecken in Schleswig-Holstein, an denen besonders oft Wildunfälle passieren. Ziel ist es, in den nächsten beiden Jahren die langfristige Wirksamkeit der Maßnahmen wissenschaftlich zu untersuchen und ihren Einsatz zu optimieren. Unterstützt wird das Gemeinschaftsprojekt auch vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium, dem zuständigen Landesjagdverband und weiteren Organisationen. Für die Durchführung ist das Institut für Wildbiologie in Göttingen zuständig.

V4 Wildunfall Aufprallgewicht_188991„Trotz jahrelanger Aktivitäten gegen Wildunfälle gab es bislang kaum belastbare wissenschaftliche Daten über die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen. Die ersten Ergebnisse des Projekts stimmen mich optimistisch und zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind“, so ADAC Präsident Peter Meyer auf einer Fachtagung von ADAC und DJV am Mittwoch in München. Auch DJV-Präsident Hartwig Fischer bewertet den Zwischenbericht der Forscher positiv: „Wir sollten alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Mobilität für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn Wildtiere kennen keine Warnschilder, müssen aber Straßen queren, um zu fressen oder Partner zu finden.“

ADAC und DJV arbeiten seit Langem gemeinsam an Lösungen, um Wildunfälle zu verhindern. Ein erfolgreiches Mittel sind Wildschutzzäune, die an besonders gefährdeten Autobahnen aufgestellt sind. Sie führen jedoch zu einer immer stärkeren Zerschneidung der Lebensräume der Tiere. Das 2012 verabschiedete Bundesprogramm zur Wiedervernetzung von Lebensräumen soll dem entgegentreten – die ersten 17 Grünbrücken konnten bereits finanziert werden. An Landstraßen sind elektronische Wildwarnanlagen eine preiswertere Lösung, die ebenfalls viele Wildunfälle verhindern kann.

Im Jahr 2012 ereigneten sich in Deutschland rund 2 500 Wildunfälle mit Personenschaden. Insgesamt wurden dabei etwa 3 000 Menschen verletzt, 20 starben. Der DJV ermittelte anhand einer vorläufigen Auswertung für das Jagdjahr 2012/2013 (April 2012 bis März 2013) knapp 210 000 Kollisionen zwischen Mensch und Tier. Dies entspricht einer Steigerung von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewegungsarmut führt zu körperlichen Beschwerden

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin leiden 80 Prozent der Menschen, die jeden Tag Bildschirmarbeit verrichten, an gesundheitlichen Beschwerden. Dazu gehören Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich oder Sehbeschwerden. Die TÜV-Arbeitsmediziner beim Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) geben Tipps, wie chronischen Erkrankungen vorgebeugt werden kann.

Besonders gefährdet sind Mitarbeiter, die den Arbeitsalltag nur in einer Körperhaltung verbringen, z. B. ausschließlich sitzen oder stehen. Die Folge können körperliche Beschwerden sein, die sich häufig im Bewegungsapparat äußern. Die TÜV-Arbeitsmediziner raten Arbeitnehmern andauernde körperliche Beschwerden ernst zu nehmen. Folgendes kann für die Prävention hilfreich sein:

– Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes:

Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte parallel zum Fenster verlaufen, damit sich nichts im Bildschirm spiegelt. Der Blick sollte leicht nach unten geneigt sein. Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich können dadurch vorgebeugt werden.

– Rückengerechtes Arbeiten fördern:

Der Bürostuhl sollte eine verstellbare Rückenlehne haben, höhenverstellbar sein und dynamisches Sitzen, also häufig wechselnde Sitzpositionen, ermöglichen. Möglichst ein Stehpult bzw. einen höhenverstellbaren Schreibtisch nutzen.

– Bewegung:

Wenn möglich immer die Treppe statt den Aufzug nutzen. Bürogymnastik zwischendurch einplanen. Pausen können auch als Bewegungspausen genutzt werden.

– Trinken:

Ausreichend am Arbeitsplatz trinken, z. B. Mineralwasser oder Tee.
Dies begünstigt eine bessere Blutzirkulation bei längerem Sitzen.

Die TÜV-Arbeitsmediziner können anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung sowie der individuellen Untersuchung des Beschäftigten gezielte Hilfe anbieten. Die Arbeitsmediziner der TÜV-Unternehmen kümmern sich in Betrieben und Organisationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, unabhängig von der Berufsgruppe und Hierarchieebene.

www.vdtuev.de

Anspruch auf Wiedereinstellung

Räumt ein Arbeitgeber anlässlich der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs und des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen den vom Arbeitgeberwechsel betroffenen Arbeitnehmern ein unbefristetes Rückkehrrecht ein, haben diese Anspruch auf die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber, wenn die in der Rückkehrzusage genannten Bedingungen erfüllt sind.

Entsprechendes gilt, wenn die Rückkehrzusage vor der Übernahme von Arbeitnehmern durch eine Betriebskrankenkasse (§ 147 Abs. 2 SGB V) erfolgt. Ob der bisherige Arbeitgeber das Angebot rückkehrwilliger Arbeitnehmer auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags anzunehmen oder selbst ein solches Angebot abzugeben hat, hängt von der Rückkehrzusage und den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Diese sind auch für den Inhalt des neu zu begründenden Arbeitsverhältnisses maßgebend.

Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die entsprechende Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15.10.2013 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az.: 9 AZR 564/12.

Die Klägerin war seit September 1992 beim beklagten Land angestellt und im Rahmen einer Personalgestellung als Sachbearbeiterin in der Betriebskrankenkasse (BKK Berlin), einer rechtlich selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschäftigt. Sie stimmte dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die BKK Berlin zum 1. Januar 1999 zu, nachdem das beklagte Land ihr und ca. 200 anderen Beschäftigten am 20. April 1998 für den Fall der Schließung/Auflösung der BKK Berlin schriftlich ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt hatte. Aus der BKK Berlin ging aufgrund mehrerer Zusammenschlüsse mit anderen Betriebskrankenkassen die City BKK hervor. Noch vor deren Schließung durch das Bundesversicherungsamt zum 30. Juni 2011 machte die Klägerin ihr Rückkehrrecht gegenüber dem beklagten Land geltend. Dieses nahm das Arbeitsvertragsangebot der Klägerin nicht an und meinte, seine Rückkehrzusage habe sich nur auf eine Schließung/Auflösung der BKK Berlin und nicht der City BKK bezogen.
Das Arbeitsgericht hat das beklagte Land zur Annahme des Arbeitsvertragsangebots der Klägerin verurteilt und die Klage abgewiesen, soweit die Klägerin über die beim beklagten Land bis zum 31. Dezember 1998 zurückgelegte Beschäftigungszeit hinaus ihre Beschäftigungszeiten bei der BKK Berlin und der City BKK im neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wissen wollte. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des beklagten Landes zurückgewiesen und auf die Berufung der Klägerin das beklagte Land verurteilt, auch die Beschäftigungszeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2003 bei der BKK Berlin zu berücksichtigen.

Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Zwar bezog sich die Rückkehrzusage des beklagten Landes vom 20. April 1998 ihrem Wortlaut nach nur auf eine Schließung/Auflösung der BKK Berlin. Die Zusage sollte jedoch die Klägerin und die anderen ca. 200 Beschäftigten veranlassen, ihren sicheren Arbeitsplatz beim beklagten Land aufzugeben. Ihr Sinn und Zweck gebietet das Verständnis, dass das beklagte Land auch nach der Vereinigung der BKK Berlin mit anderen Betriebskrankenkassen an seine Rückkehrzusage gebunden bleibt. Die Schließung der City BKK als Rechtsnachfolgerin der BKK Berlin hat das Rückkehrrecht der vormals beim beklagten Land Beschäftigten ausgelöst mit der Folge, dass diese bei Ausübung des Rechts so zu stellen sind, als wären sie durchgehend beim beklagten Land beschäftigt gewesen.
Klarmann empfahl, dies beachten sowie in Zweifelsfällen um Rechtsrat nachzusuchen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

www.vdaa.de

Wirtschaftsfaktor Hochschule zahlt sich aus

Hochschulen erwirtschaften im Jahr 190 Milliarden Euro. Das sind 7,3 Prozent des deutschen Bruttoinlandprodukts. Sie tragen zum Wirtschaftswachstum bei als Arbeitgeber, Ausbilder und Investor und sind ein wichtiger Wirtschaftszweig der Region. Das ergab die Studie „Wirtschaftsfaktor Hochschule“ des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Danach sind die Auswirkungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Die Stadtstaaten profitieren mehr als die Flächenländer.

Berlin, 16.10.2013. Hochschulen führen in ihren Regionen nicht nur zu steigender Wirtschaftskraft sondern auch zu sinkender Arbeitslosigkeit. Laut Studie „Wirtschaftsfaktor Hochschule“ steigt die Wirtschaftskraft pro Kopf an einem Hochschulstandort um ein Fünftel oder rund 4.500 Euro pro Einwohner. Die Arbeitslosenquote sinkt um ein Drittel, also etwa um 3 Prozentpunkte.

Je nach Größe und Struktur der Hochschule variieren die Effekte in den Bundesländern.
Berlin, Hamburg und Bremen profitieren am meisten von ihren Hochschulen. In den Stadtstaaten leben und arbeiten im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Studierende und Wissenschaftler. Im Flächenland Baden-Württemberg erhöht sich das Bruttoinlandsprodukt außerordentlich durch die hohe Anzahl an Hochschulen. Das Saarland bildet im Bundesländer-Vergleich das Schlusslicht.

Ähnlich sind die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Je nach Bundesland geht die Arbeitslosenquote zwischen 3,5 Prozent (Berlin) und 0,7 Prozent (Saarland) zurück. Auch hier profitiert Baden-Württemberg durch die vielen Hochschulen im Land. Sachsen schneidet aufgrund der hohen Drittmittelerfolge seiner Hochschulen ebenfalls sehr gut ab.

Mit ihrem Innovationsbeitrag durch Forschung und Wissenstransfer erreichen die Hochschulen den größten Effekt. Den stärksten Wirtschaftsfaktor haben demnach Hochschulen mit einem hohen Drittmittelanteil aus der Wirtschaft. Dadurch kommen zusätzliche Gelder in die Region. Sie stehen meist für eine exzellente anwendungsorientierte Forschung sowie eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft. Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Hochschule selbst spielen dagegen eine geringe Rolle.

„Wirtschaftsfaktor Hochschule“ ist eine Publikation des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Die Autoren suchen Antworten auf Fragen, wie: Warum sollten Staat und Wirtschaft nicht an Hochschulbildung und -forschung sparen? Wie hoch ist der Ertrag, den Hochschulen für Wirtschaft, Staat und jeden Einzelnen erwirtschaften? Welche Wirkungsmechanismen sind hierfür relevant? Die Ergebnisse skizzieren das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen der Investitionen in akademische Bildung und Forschung. Sie basieren auf zwei Studien des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung unter der Leitung von Torben Schubert, die im Auftrag des Stifterverbandes erstellt wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stifterverband.de/wirtschaftsfaktor-hochschule

 

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