Kündigungsrecht wirksam ausgeschlossen

„Die Entscheidung ist richtig, schafft Klarheit und zeigt Möglichkeiten aus, wie beim Abschluss des Mietvertrages das Kündigungsrisiko, insbesondere in Einliegerwohnungen oder Zweifamilienhäusern, begrenzt werden kann“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 57/13).

Mieter und Vermieter hatten ursprünglich bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart:
„Die (Vermieterin) wird das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen der Vermieterin eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen….“

In der Folgezeit wurde das Mietshaus zweimal verkauft. Der letzte Käufer kündigte und stützte sich dabei unter anderem auf ein Sonderkündigungsrecht. Danach darf der Vermieter auch ohne ein berechtigtes Interesse, wie Eigenbedarf, kündigen, wenn der Mieter in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen lebt, von der eine der Vermieter selbst bewohnt.

Der BGH entschied jetzt, dass die auf das Sonderkündigungsrecht gestützte Kündigung durch die im Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen sei. Daran habe sich auch durch den Verkauf des Hauses nichts geändert. Der Erwerber trete anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Er müsse demzufolge auch die ursprünglich vereinbare Kündigungsbeschränkung gegen sich gelten lassen.

Siebenkotten: „Mieter, die mit ihrem Vermieter in einem Ein- oder Zweifamilienhaus unter einem Dach leben, wohnen auf einem Pulverfass. Der Vermieter kann hier ohne Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung, das Mietverhältnis beenden. Schutz bieten Kündigungsbeschränkungen oder die Vereinbarung eines Kündigungsverzichts. Bei der Formulierung der vertraglichen Regelung helfen die örtlichen Mietervereine.“

www.mieterbund.de

Neue Energieeinsparverordnung bleibt völlig wirkungslos

Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2013 eine Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen, nachdem diese bereits am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hatte. Unter anderem müssen Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen. Leider gibt es für viele Altanlagen Ausnahmen. „Mit jedem Heiztag verpufft durch diese Museumsstücke bares Geld“, kritisiert Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).

80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik. Dennoch erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Heizungen. Dem Bundesverband Erneuerbare Energie gehen die Änderungen deshalb auch nicht weit genug: „Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern“, so Falk.

Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprechen aber auch nicht dem Stand der Technik. Die Bundesländer haben zwar erkannt, dass „das hohe Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand zurzeit nur unzureichend genutzt wird“. So steht es im Bundesratsbeschluss von Freitag. „Dennoch passiert nichts. Auch die EnEV 2014 bleibt wirkungslos und ist nicht geeignet, endlich die Energiewende im Wärmesektor voranzutreiben“, bedauert Falk.

Heizkessel für Öl oder Gas müssen künftig nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. „Die Stichtagsregelung bleibt damit weit hinter Expertenempfehlungen zurück“, kritisiert Falk. Bereits nach 15 bis 20 Jahren gelten Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik. Moderne Heiztechnik ist effizienter und entlastet mit Erneuerbaren Energien die Umwelt und den Geldbeutel. „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Diese Minireform sieht weder echte Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern wird immer dramatischer Die neue Bundesregierung muss sich endlich dem Thema Erneuerbare Wärme mit Engagement widmen, sonst wird Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2020 nicht erreichen“, warnt Falk.

Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus. „Überholte Heiztechnik treibt die Verbraucher in eine Kostenspirale. In den vergangenen 15 Jahren haben sich für die Haushaltskunden die Erdgaspreise verdoppelt und die Heizölpreise vervierfacht. Die EnEV könnte mit wirksamen Anreizen für den Heizungstausch Verbraucher erheblich entlasten“, argumentiert Falk. Sogar halbieren kann eine Familie ihre Heizkosten durch eine umweltfreundliche Kombiheizung mit Solarthermie und Pellets. Die meist überfällige Heizungsmodernisierung wird mit Zuschüssen gefördert: Für den Einbau eines neuen Heizkessels plus Solaranlage gibt es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mindestens 2000 Euro dazu. Zusätzlich hilft die staatliche Förderbank KfW bei der Finanzierung mit bis zu 50 000 Euro zu attraktiven Kreditkonditionen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie arbeitet beim Thema Wärme eng zusammen mit den Mitgliedsverbänden Bundesverband Solarwirtschaft, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband und Bundesverband BioEnergie.

www.bee-ev.de

Lebensmittellisten: Schnelle Orientierung für die Ernährungstherapie

Wer aufgrund einer Erkrankung seine Ernährungsgewohnheiten überdenken muss oder einfach nur etwas gesünder essen möchte, stellt sich zunächst die Frage: Welche Nahrungsmittel sind empfehlenswert, welche weniger? Zu Beginn hilft vielen eine Lebensmittelliste, um sich in der neuen Ernährungsweise zurechtzufinden. Vor allem Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Zöliakie, Laktose-, Fruktose- und Histaminintoleranz erfordern ein teilweises strenges Meiden bestimmter Speisen. Lebensmittellisten erleichtern es, unverträgliche Nahrungsmittel zu erkennen, zumal sich problematische Stoffe wie Milch- und Fruchtzucker zunehmend auch in industriell verarbeiteten Lebensmitteln verbergen können.

Andere Krankheiten wie Gicht, Stoffwechselerkrankungen oder Magen-Darm-Beschwerden erfordern eine weniger strenge Diät. Dennoch kann das Bevorzugen bzw. das Reduzieren bestimmter Nahrungsmittel den Krankheitsverlauf positiv unterstützen. Im Onlineshop unter www.fet-ev.eu stehen Lebensmittellisten zu verschiedenen Beschwerdebildern und Ernährungsweisen zur Verfügung. Durch die grafische Gestaltung sind die Listen besonders anschaulich und für den Patienten leichter einprägsam.

Steuergeldverschwendung 2013

Sie sind ärgerlich, lachhaft oder unglaublich, in jedem Fall aber teuer für die Steuerzahler. Die Rede ist von den Verschwendungsfällen, die der Bund der Steuerzahler in seinem 41. Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung“ vorstellt, das ab sofort online bestellt werden kann. Insgesamt 107 Fälle von Steuergeldverschwendung, drohender Verschwendung und auch erfolgreich verhinderter Verschwendung dokumentieren darin, wie der Staat durch Gedankenlosigkeit, Prestigedenken oder Regelungswut mehrere Milliarden Euro an Steuergeld verschwendet. 17 Fälle kommen aus NRW, hier deren Kurzzusammenfassung.

Dortmund. Das Leuchtturmprojekt „U-Turm“ hat es schon zwei Mal ins Schwarzbuch geschafft: zuerst, weil der Umbau des ehemaligen Brauereigebäudes zum Kultur- und Kreativzentrum mehr als 30 Millionen Euro teurer geworden war als geplant, und dann, weil sich in der Folge auch die Betriebskosten vervielfacht hatten. Da die Stadt Dortmund Rechercheanfragen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW ablehnte, hat der BdSt die Stadt im Mai auf Auskunft verklagt. Kurz nach Klageeingang hat die Stadt geantwortet.

Düsseldorf. 1,4 Millionen Euro hat sich die Landeshauptstadt einen Glaspavillon mit Aufzug und Aussichtsplattform kosten lassen, um darin über die Bauprojekte Wehrhahnlinie und Kö-Bogen zu informieren. Mit dem Vorrücken der Baustelle wurde der Info-Pavillon für flotte 705.000 Euro um einige hundert Meter versetzt.

Düsseldorf. Rund 550.000 Euro hatte die Stadt Düsseldorf 2006 beim Kunstfest Quadriennale für den Nachbau eines antiken Tempels ausgegeben, um darin drei Monate lang 15 Skulpturen zu präsentieren. Nach dem Abbau sollte der Tempel an einen Interessenten weiterverkauft werden. Doch dieser Verkauf ist bis heute nicht geglückt.

Düsseldorf. Die Wehrhahnlinie wird noch teurer als gedacht. Die ursprünglich vorgesehenen 650 Millionen Euro hatten sich zunächst auf 748 Millionen Euro gesteigert, was die U-Bahn bereits 2011 ins Schwarzbuch brachte. Mittlerweile rechnet die Stadt schon mit knapp 829 Millionen Euro.

Duisburg. Gründlich schiefgegangen ist die Museumserweiterung Küppersmühle im Duisburger Innenhafen. Der BdSt fragte die zuständige Duisburger Wohnungsbaugesellschaft Gebag, welche Kosten für die Museumserweiterung geplant waren, wie hoch sie mittlerweile sind und wer die bislang angefallenen Kosten zu welchen Anteilen übernimmt. Doch Antworten gab es trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Auch die Stadt Duisburg gab sich auf die BdSt-Anfragen wortkarg. Deshalb verklagte der BdSt die Gebag und die Stadt auf Auskunft. Die Stadt beantwortete die Fragen nach Klageeingang, die Auskunftsklage gegen die Gebag läuft weiter.

Duisburg. 11,8 Millionen Euro zahlten überwiegend das Land NRW und die EU, um ein Hafenbecken im Duisburger Innenhafen instand zu setzen und eine mehrere 100 Meter lange Stufenpromenade zu bauen. Das dazugehörige Gebäude lässt seit Jahren auf sich warten. Derweil bleibt die Stufenpromenade gesperrt.

Hagen. Zweimal schon war das Emil-Schumacher-Museum (ESM) im Schwarzbuch vertreten: 2002 rechnete man mit 461.000 Euro Folgekosten. 2010 betrugen die tatsächlich aufgewandten Kosten 1,3 Millionen Euro, 2012 lagen die Betriebskosten sogar bei fast 1,5 Millionen Euro. Aus Steuerzahlersicht mindestens irritierend ist auch ein Deal der Stadt mit dem Pächter der Gastronomie im Museum. Er hat sein Restaurant auf eigene Kosten ausgebaut und eingerichtet und muss erst nach zehn Jahren Miete zahlen. Sollte er vorher aufgeben, bleibt die Einrichtung für zehn Jahre kostenfrei im Mietobjekt. Was die Stadt außer fehlenden Mieteinnahmen davon hat, bleibt ihr Geheimnis.

Hiddenhausen. Bei der Sanierung der Sporthalle der Olof-Palme-Gesamtschule in Hiddenhausen regnete es durchs Dach. Es gab Gutachten und Gegengutachten, und als man nach Monaten endlich begann, den Hallenboden auszubauen, fand man Schimmel. Eine Sanierung der Sporthalle sollte rund 1,5 Millionen Euro kosten. Doch statt dieses Vorhaben zügig anzugehen, ließ die Gemeinde noch eine Alternative prüfen: Neubau für 3,3 Millionen Euro! Dafür entschied sich denn auch der Rat.

Meschede. Das ehemalige Arbeitsamt in Meschede steht seit 13 langen Jahren leer. Der Leerstand ist mittlerweile teuer geworden: Acht Jahre lang war die Heizung weiterbetrieben worden. Kosten: gut 42.000 Euro. Hinzu kommt ein weiteres Ärgernis: Auch im neuen Arbeitsamt steht ein ganzer Flügel leer. Schuld daran ist ein Gesetz, das 2005 in Kraft trat. Seitdem werden Langzeitarbeitslose nicht länger vom Arbeitsamt betreut, sondern von den Städten. Die Folge für Meschede: Zahlreiche Stellen wurden im Arbeitsamt gestrichen, und leere Büros blieben zurück.

Mülheim an der Ruhr. In Mülheim an der Ruhr wurde die Sanierung des historischen Rathauses über 12 Millionen Euro teurer als geplant. Die Gründe sind mehr als typisch: Nachträgliche Planänderungen und Überraschungen bei der Bausubstanz verteuerten das Bauprojekt.

Nordrhein-Westfalen. Im Schwarzbuch 2011 berichtete der BdSt über die Kostenexplosion beim Bau des Landesarchivs in Duisburg. Wegen des Verdachts der Korruption ermittelt noch immer die Staatsanwaltschaft. Mittlerweile hat ein Untersuchungsausschuss des Landtags NRW seine Arbeit aufgenommen, um herauszufinden, wer die politische Verantwortung für einzelne Bauvorhaben unter der Leitung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB), der auch für den Bau des Landesarchivs zuständig ist, hatte.

Nordrhein-Westfalen. Vor den millionenschweren Kosten für einen Nationalpark Teutoburger Wald und Eggegebirge/Senne bei sehr zweifelhaftem Nutzen warnte der BdSt im Schwarzbuch 2012. Die gute Nachricht für die Steuerzahler: Das Vorhaben ist inzwischen vom Tisch.

Nordrhein-Westfalen. Seit drei Jahren steht es fix und fertig da, das Zentrum für Operative Medizin II (ZOM) der Uniklinik Düsseldorf – aber für Ärzte und Patienten ist es immer noch geschlossen. Dabei kostet das Ganze schon Geld: Rund 2 Millionen Euro zahlt die Uniklinik pro Jahr für Heizung, Reinigung, technische Wartung bereits installierter Geräte und die Bewachung des Gebäudes.

Bund/Nordrhein-Westfalen. 310.000 Euro kostete es, eine Spannbetonbrücke, die früher über die A2 führte, als Denkmal auf dem Autobahnrastplatz Vellern Süd abzustellen. Bei allem Verständnis für Denkmalschutz: Sparen bedeutet, Prioritäten zu setzen und fängt im Kleinen an.

Radevormwald. Mit der Baukostensteigerung und Bauzeitüberschreitung beim Freizeitzentrum Life-ness stand Radevormwald bereits 2009 im Schwarzbuch. Als der BdSt jetzt bei der zuständigen Bäder Radevormwald GmbH anfragte, wie hoch die Kosten abschließend tatsächlich waren und wie sich das Freizeitzentrum wirtschaftlich entwickelt hatte, verweigerte die Stadttochter die Antwort. Der BdSt war der Ansicht, dass es ein öffentliches Interesse daran gibt, Antworten auf die gestellten Fragen zu bekommen und verklagte die Bäder Radevormwald GmbH auf Auskunft. Nach Zustellung der Klage entschloss sich die Bäder Radevormwald GmbH zu antworten.

Werdohl. Ursprünglich rechnete man in Werdohl mit knapp 2 Millionen Euro Kosten, um den alten Bahnhof in neuem Glanz erstrahlen zu lassen und dort unter anderem Stadtarchiv, Stadtmuseum, Touristinfo, Gastronomie, Kunstwerkstatt KUBA und Kulturform unterzubringen. Inzwischen geht man von fast 3 Mio. Euro aus.

Würselen. Knapp 2 Millionen Euro hatte die Stadt Würselen mit Hilfe des Landes ausgegeben, um zwei ehemalige Kalkhalden und eine Brache an die Innenstadt anzubinden. Der BdSt hatte die teure, aber wenig überzeugende Verschönerungskur schon im Schwarzbuch 2010 kritisiert. Jetzt muss die Stadt schon wieder Geld in die Hand nehmen: Für 50.000 Euro soll der Platz vor den Kalkhalden „optimiert“ werden.

Eine ausführlichere Beschreibung der NRW-Fälle finden Sie hier.

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