Kampf um Fachkräfte im Bereich Schweißen

Schweißer sind gefragt. Laut Engpassanalyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zählt dieses Handwerk zu den Top 10-Engpassberufen in Deutschland. Die Zahl der unbesetzten Stellen übersteigt die der Bewerber in diesem Bereich deutlich. Entsprechend ist ein Konkurrenzkampf um qualifizierte Mitarbeiter entbrannt. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie nicht mehr auf Bewerbungen warten können, sondern selbst aktiv werden müssen. Wer dazu keine Zeit hat, kann sich dabei helfen lassen.

Von der Bewerbersuche bis zur individuellen Qualifizierung können sich Unternehmen jetzt von der TÜV Rheinland Akademie komplett beim Personalmanagement unterstützen lassen. Foto: TÜV Rheinland Akademie
Von der Bewerbersuche bis zur individuellen Qualifizierung können sich Unternehmen jetzt von der TÜV Rheinland Akademie komplett beim Personalmanagement unterstützen lassen. Foto: TÜV Rheinland Akademie

Um Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften zu unterstützen, hat die TÜV Rheinland Akademie jetzt das Personalmanagement-Programm Managed Recruiting Schweißen geschaffen. Von der Erstellung eines Anforderungsprofils über die Schaltung von Stellenanzeigen und die Abwicklung des gesamten Auswahlverfahrens bis hin zur Bewertung der bereits vorhandenen Fachkompetenz des jeweiligen Bewerbers nimmt sie ihren Kunden die Personalsuche und –auswahl komplett ab.

Überdies profitieren diese beim Aufspüren von geeigneten Mitarbeitern von den guten Kontakten des Bildungsanbieters bis in die Regionen hinein. Und dank der eigenen Schweißkursstätten kann die TÜV Rheinland Akademie fehlendes Know-how gezielt nachschulen, so dass die Unternehmen passgenau qualifizierte Mitarbeiter bekommen. Weitere Informationen dazu: Tel. 0800 848-4006 sowie auf www.tuv.com/schweißen .

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie auch für Personaldienstleister ist der Fachkräftemangel im Bereich Schweißen längst ein massives Problem. Noch dazu eines, das sich nicht ohne weiteres lösen lässt. Denn selbst wenn die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft grundsätzlich vorhanden ist, müssen erst einmal Interessenten gewonnen werden. KMU verfügen häufig nicht über geeignete Instrumente für ein vorausschauendes Personalmanagement und sehen sich mit Großunternehmen konfrontiert, deren Rekrutierungsspezialisten ihnen die Fachkräfte abwerben. Ihnen hilft es, die Personalsuche auszulagern. So können sie sich wieder voll auf das Kerngeschäft konzentrieren und schon bald Aufträge bedienen, die wegen bestimmter fehlender Kompetenzen bisher liegen geblieben wären.

Professionelle Hilfe für Mitarbeiter unter Druck

Leistungsdruck, zunehmende Arbeitsverdichtung, befristete Arbeitsverhältnisse, das Gefühl, perfekt sein zu müssen: Inzwischen greifen 5 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu leistungssteigernden Substanzen. Das ergab eine repräsentative Befragung für den Fehlzeiten-Report 2013. Welche gesundheitlichen Auswirkungen die Mittel haben, hängt von der jeweiligen Substanz ab. Kristina Soldo, Diplom-Psychologin bei TÜV Rheinland: „Es gibt keine Langzeitstudien, die die Wirkung auf Menschen erfassen, die solche Mittel einnehmen, obwohl sie keine entsprechende Erkrankung haben. Anregende Wirkstoffe können beispielsweise dazu führen, dass die Betroffenen ihre Bedürfnisse vernachlässigen. Dazu zählen Essen oder der Schlaf. So werden die Gelegenheiten aufzutanken immer seltener.“ Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können Unternehmen belastete Mitarbeiter frühzeitig unterstützen. Eine Möglichkeit ist die externe Mitarbeiterberatung in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland.

Nach Einschätzung der Expertin bestehe ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotential, was schließlich zu einer körperlichen und psychischen Abhängigkeit mit erheblichen Folgeschäden führen könne. Im Kollegenkreis erhöhe die Einnahme von leistungssteigernden Mitteln zudem den Druck, immer mehr in immer kürzerer Zeit leisten zu müssen.

Fehlzeiten nehmen zu

Mangelnde Konzentration auf die beruflichen Aufgaben, Fehlzeiten oder Frühverrentungen führen in Unternehmen zu hohen Kosten. Der Konsum stimulierender Substanzen führte beispielsweise im Jahr 2012 zu knapp 30.000 Fehltagen – viermal mehr als noch vor zehn Jahren. „Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitnehmer das Gesprächsangebot gut annehmen, wenn sie wissen, dass unsere Berater der Schweigepflicht unterliegen. Als Außenstehende haben Sie zudem einen neutralen Blick auf das Unternehmen. Auch das ist vielen Ratsuchenden wichtig“, so Soldo. Ziel der Beratung sind schnell umsetzbare, praktische Hilfsmaßnahmen.

Ein Beispiel: Bei der Krebserkrankung eines Angehörigen kann das von Informationen über die Krankheit und ambulante Therapieangebote bis hin zur Unterstützung beim Ausfüllen von Rehabilitationsformularen reichen. Bei psychischen Erkrankungen unterstützen die externen Berater den Betroffenen unter anderem bei der Suche nach einem Therapieplatz. Auch Führungskräfte oder Kollegen können sich an die Berater wenden, beispielsweise wenn sich Probleme im Team ergeben oder Unsicherheiten bestehen, wie mit der Suchterkrankung eines Kollegen umgegangen werden kann.

Anonymität gewährleistet

Wichtig: Der Arbeitgeber erfährt nicht, wer eine Beratung in Anspruch genommen hat. Trotzdem erhält er im Rahmen eines anonymen Reportings Informationen darüber, was die Mitarbeiter belastet, ohne dabei Details zu erfahren oder Ergebnisse einzelnen Personen zuordnen zu können. „Präventive Maßnahmen wie Workshops oder Seminare können dadurch bedarfsgerecht geplant werden. So zeigen Arbeitgeber Interesse für die Probleme ihrer Mitarbeiter und fördern damit nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Loyalität gegenüber dem Unternehmen“, erläutert die Expertin von TÜV Rheinland. In Zeiten des Fachkräftemangels kann sich die Positionierung als soziales Unternehmen zudem als Wettbewerbsvorteil erweisen: Junge, gut ausgebildete Berufseinsteiger legen Wert auf entsprechende Zusatzleistungen.

Weitere Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und externen Beratungen unter www.tuv.com/bgm im Internet.

Neue DIN EN 15224 setzt auf Internationalität

Für Einrichtungen des Gesundheitswesens besteht ab Ende 2013 erstmals die Möglichkeit, ihr Qualitätsmanagementsystem branchenspezifisch und international zertifizieren zu lassen. Möglich wird dies durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlichte Norm DIN EN 15224 .

„Wir rechnen damit, dass wir kurzfristig die ersten Kliniken und Praxen nach der neuen Norm zertifizieren können. Voraussetzung dafür ist unsere Akkreditierung durch die unabhängige Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Hier war TÜV Rheinland einer der ersten Antragsteller“, erläutert Dipl.-Ing. Olaf Seiche, Bereichsleiter bei TÜV Rheinland. „Was dem Gesundheitssystem bisher fehlte, war eine Norm, durch die man sich auch international anerkannt zertifizieren lassen kann. Mit der DIN EN 15224 ist dies nun erstmalig der Fall.“ Heute gebe es den „internationalen“ Patienten, daher müssten sich medizinische Einrichtungen zunehmend auch an international gültigen Managementsystemen orientieren.

Die neue DIN EN 15224 basiert auf der DIN EN ISO 9001. „Die branchenneutrale ISO 9001 gilt für jedes Unternehmen – vom Schraubenhändler bis hin zur Arztpraxis. Die neue DIN EN 15224 stellt eine Erweiterung dar, die allgemeine Teile der ISO 9001, wie Organisation und das Qualitätsmanagement, aufgreift. Der Fokus liegt jedoch auf gesundheitsspezifischen Themen wie der Patientensicherheit und dem Management klinischer Risiken in Planungs-, Ausführungs- und Lenkungsprozessen.

Dienstleister aus dem Gesundheitswesen, die eine Zertifizierung nach DIN EN 15224 planen und sich auf den Gebieten des Qualitäts- und Risikomanagements sowie der Patientensicherheit weiterbilden, haben gute Chancen, eine schnelle Zertifizierung zu erreichen. Der Nutzen für medizinische Dienstleister ist ein Leitfaden für die Organisation aller Prozesse des Praxisalltags: „Integriere ich die DIN EN 15224 in meine Praxis, habe ich ein modernes Managementsystem, das sowohl die unternehmerischen, als auch die klinischen Risiken berücksichtigt und mir einen roten Faden zur Führung meiner Praxis gibt“, so Seiche. Gleichzeitig deckt die Norm zahlreiche gesetzliche Anforderungen ab. „Vieles, was die DIN EN 15224 fordert, setzen die Praxen schon um, Stichwort: Dokumentationspflicht. Ein Qualitätsstandard fragt anschließend ab, ob das, was dokumentiert wird, auch tatsächlich in der Praxis stattfindet“, so Seiche.

Nach der seit Dezember 2012 geltenden DIN EN 15224 kann sich jede medizinische Einrichtung – von der Klinik oder der Praxisgemeinschaft über das Pflegeheim bis hin zur kleinen Praxis – zertifizieren lassen. Interessierte können sich unter www.tuv.com/DIN-EN-1522 4 über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung informieren.

Nutzfahrzeuge und Busse: TÜV sorgt für Sicherheit

Das Sicherheitsniveau von Nutzfahrzeugen und Bussen in Deutschland ist hoch. Dafür sorgt das System der Hauptuntersuchung (HU) durch unabhängige und neutrale TÜV Unternehmen. Dabei stellen die Experten große Unterschiede bei der Mängelhäufigkeit zwischen den einzelnen Gewichtsklassen sowie zwischen Nutzfahrzeugen und Bussen fest. Besonders mängelanfällig sind demnach leichte Nutzfahrzeuge und Transporter bis 7,5 Tonnen. Trotz wesentlich höherer Laufleistungen werden bei den schweren Lkw weniger Sicherheitsmängel festgestellt. Am besten schneiden Reise- und Linienbusse ab. Dies ist das Ergebnis der TÜV Nutzfahrzeug- und Busreporte, die heute in Berlin vorgestellt wurden.

Nutzfahrzeuge: je besser die Wartung desto weniger Mängel bei der HU

Insbesondere Kleintransporter und Transporter bis 7,5 Tonnen fallen bei der Hauptuntersuchung (HU) durch hohe Mängelquoten auf. So stellen die TÜV-Experten an 10,8 Prozent aller Kleintransporter bis zu 3,5 Tonnen nach zwei Jahren erhebliche Mängel. Nach fünf Jahren müssen bereits 20,7 Prozent dieser Minivans zuerst in die Werkstatt, bevor sie die HU-Plakette erhalten. In der Klasse der Transporter bis 7,5 Tonnen fallen nach zwei Jahren 14,2 Prozent der Fahrzeuge durch, nach fünf Jahren sind es 24,6 Prozent. Eine Ursache der hohen Mängelquoten bei leichteren Nutzfahrzeugen ist mangelnde Wartung. „Transporter befinden sich zu häufig im Dauereinsatz und zu wenig in der Werkstatt“, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, „Berücksichtigt man die hohen Geschwindigkeiten, die ein Transporter erreichen kann, sind hier besonders die hohen Mängelquoten an Beleuchtung und Bremsen ein Sicherheitsrisiko.“

In einem besseren Zustand sind Lkw über 7,5 Tonnen. An Fahrzeugen zwischen 7,5 und 18 Tonnen stellen die TÜV-Experten nach zwei Jahren in 10,6 Prozent der Hauptuntersuchungen erhebliche Mängel fest, nach fünf Jahren sind es 18,0 Prozent. Lkw über 18 Tonnen weisen nach einem Jahr 11,8 Prozent erhebliche Mängel auf, nach fünf Jahren 19,5 Prozent. „Obwohl diese schweren Nutzfahrzeuge nach fünf Jahren eine viermal höhere Laufleistung haben als die Transporter, ist ihre Mängelquote wesentlich geringer“, stellt Dr. Brüggemann fest, „Im Fernverkehr müssen Nutzfahrzeuge zuverlässig verfügbar sein, weshalb sie präventiv gewartet werden.“

Über die Hälfte der Busse bei der HU mängelfrei

Reise- und Linienbusse gehören statistisch betrachtet zu den sichersten Verkehrsmitteln. Das hohe Sicherheitsniveau schlägt sich auch auf die Ergebnisse bei der Hauptuntersuchung nieder: So mussten an 16,4 Prozent der geprüften Reise- und Linienbusse erhebliche Mängel beseitigt werden, bevor eine Plakette erteilt werden konnte. Geringe Mängel wiesen 25, 7 Prozent auf und über die Hälfte (57,7) aller Busse war mängelfrei. „Da Busse in Deutschland jährlich 5,5 Milliarden Passagiere befördern, muss die Sicherheit an erster Stelle stehen“, so Dr. Brüggemann, „jeder Bus, der mit technischen Mängeln am Straßenverkehr teilnimmt, ist einer zu viel“. Erfreulich ist, dass die Quote der Busse, die als verkehrsunsicher stillgelegt werden müssen, mit 0,1 Prozent äußerst gering ist.

Schwachpunkt Beleuchtung

Besonders häufig stellen die TÜV-Experten bei der Hauptuntersuchung Mängel an der Beleuchtung fest. Rund ein Viertel (23,9 Prozent) der fünf Jahre alten Nutzfahrzeuge fällt wegen Beleuchtungsmängel durch. Bei einzelnen Transportermodellen betragen sie nach zehn Jahren über 40 Prozent. Bei fast 20 Prozent aller Reise- und Linienbusse stellten die TÜV-Experten erhebliche Mängel an der Beleuchtung fest. „Die Abfahrtkontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben, findet aber anscheinend kaum statt“, erläutert Dr. Brüggemann, „Beleuchtungsmängel können hier sofort festgestellt und meistens auch beseitigt werden.“ Vor allem bei Bussen spielt die Abfahrtskontrolle eine große Rolle für die Sicherheit der Fahrgäste, vor allem weil dadurch auch Mängel an den Sicherheitseinrichtungen für die Fahrgäste erkannt werden können. Darüber hinaus wiesen sowohl Nutzfahrzeuge als auch Busse Mängel an den Bremsanlagen, am Antriebsstrang sowie an Karosserie und Fahrwerk auf, wobei die Mängelquoten mit zunehmendem Alter der Fahrzeuge ansteigen.

Mängel trotz präventiver Wartung

Die Mängelstatistiken für Nutzfahrzeuge und Busse belegen die Bedeutung der Hauptuntersuchung durch unabhängige und neutrale Prüforganisationen. „Trotz präventiver Wartung treten an diesen Fahrzeugen Mängel auf, die Fahrgäste und Verkehrsteilnehmer gefährden können“, erläutert Dr. Brüggemann. Geprüft werden im Rahmen der HU Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen erstmals nach 24 Monaten und danach im zweijährigen Rhythmus. Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen erstmalig nach 12 Monaten zur HU und danach jährlich. Zusätzlich zur HU schreibt der Gesetzgeber allen Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vor, die je nach Gewichtsklasse ab 30 bzw. 42 Monaten nach Erstzulassung zu erfolgen hat. Die höchste Prüfdichte haben Reis- und Linienbusse: Neben der jährlichen HU müssen sie nach dem dritten Jahr alle drei Monate zu einer Sicherheitsprüfung.

Auch in die Fahrerqualifikation investieren

Fuhrparkbetreiber und Busunternehmen sollten aber nicht nur in die technische Sicherheit ihrer Fahrzeuge investieren. „Entscheidend sind auch ein funktionierendes Qualitätsmanagement in den Unternehmen und eine optimale Qualifikation der Fahrer“, erläutert Dr. Brüggemann. „So ist es gerade bei längeren Strecken absolut sicherheitsrelevant, ob die jeweiligen gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.“

Der TÜV Report Nutzfahrzeuge und der TÜV Bus-Report werden vom VdTÜV herausgegeben und ist im Verlag Heinrich Vogel (München) erschienen.

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