Kohlrouladen Großmutters Art

Kohlrouladen Großmutters Art Foto: Wirths PR
Kohlrouladen Großmutters Art Foto: Wirths PR

Kohlrouladen Großmutters Art
(für 4 Personen)

1 kleiner Weißkohl (ca. 1 kg)
1 altbackenes Brötchen
2 Zwiebeln
1/2 Bund Petersilie
375 g Hackfleisch (halb & halb)
2 Eier
1 EL Senf
Pfeffer
Salz
Muskat
Majoran
1 TL Kümmel
6 EL Sonnenblumenöl
1 Zwiebel
50 g durchwachsener Speck
200 g Weißkohl
1/4 l Gemüsebrühe
brauner Saucenbinder
Paprika
4 Portionen Kartoffelpüree (Fertigprodukt)

Vom Kohlkopf die äußeren Blätter entfernen, anschließend 8 schöne große Blätter vom Strunk lösen und diese in kochendem Wasser 4-5 Minuten blan-chieren. Sofern sich die Blätter nicht vom Kopf lösen (dies ist oft bei jungem Kohl der Fall), den ganzen Kohlkopf 5-10 Minuten in kochendes Salzwasser geben, herausnehmen und dann die Blätter vom Strunk lösen. Inzwischen das Brötchen in Wasser einweichen, die Zwiebeln schälen und fein würfeln, die Petersilie waschen, gut abtropfen lassen und fein wiegen.

Das eingeweichte Brötchen auspressen, mit Hackfleisch, Eiern, Senf, Zwiebeln und Petersilie in eine Schüssel geben, gut vermischen und mit Pfeffer, Salz, Muskat und Majoran kräftig würzen. Die Kohlblätter auf einer Arbeitsfläche ausbreiten, eventuell die Rippen flach schneiden, so dass sich die Blätter besser rollen lassen. Die Hackfleischmasse auf die Kohlblätter verteilen und mit Kümmel bestreuen. Die Kohlblätter einrollen und mit Küchengarn, Zahnstochern oder einer Rouladenklammer fixieren. 6 EL Sonnenblumenöl in einem Bräter erhitzen und die Kohlrouladen darin anbraten.

Die Zwiebel schälen und fein würfeln, den Räucherspeck würfeln und 200 g von dem verbliebenen Weißkohl fein hacken. Zwiebel, Speck und Weißkohl zugeben und einige Minuten mit dünsten. Anschließend die Gemüsebrühe angießen und die Kohlrouladen darin 45 Minuten schmoren lassen. Inzwischen das Kartoffelpüree nach Packungsanweisung zubereiten. Die gegarten Kohlrouladen aus dem Bräter nehmen, den Fond mit braunem Saucenbinder binden und mit Pfeffer und Paprika pikant abschmecken. Rouladen mit Sauce und Kartoffelpüree servieren.

Pro Person: 661 kcal (2766 kJ), 28,0 g Eiweiß, 43,5 g Fett, 36,4 g Kohlenhydrate


Tipp:
Wenn das Essen gar zu deftig ist – Artischockensaft für die Verdauung: Bei deftiger Hausmannskost, insbesondere fetthaltigem Essen, ist Artischocke ideal. Die Wirkstoffe der Artischocke regen den Gallenfluss an und unterstützen so die Entgiftungstätigkeit der Leber. Sie fördern zudem die Fettverdauung und verhindern Völlegefühl und Blähungen. Da Artischockensaft sehr bitter schmeckt, am besten mit Wasser oder Gemüsesäften mixen. Artischockensaft (z. B. von Schoenenberger) gibt es in Apotheken und Reformhäusern.

 

Health Claims bei Fetten und Ölen – Was ist erlaubt?

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln – sogenannte Health Claims – sind grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. „Gesundheitsbezogen“ ist eine Angabe, wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht. Voraussetzung für die Zulassung ist eine positive Bewertung des Nachweises der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Auf dem Workshop „Fette und Öle“, der kürzlich von der deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft in Hamburg veranstaltet wurde, erläuterten die Wissenschaftler, welche Angaben möglich sind:

FETTARM

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 Gramm Fett je 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (Ausnahme: 1,8 Gramm Fett pro 100 Milliliter bei teilentrahmter Milch).

FETTFREI/OHNE FETT

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Angaben wie „X Prozent fettfrei“ sind verboten.

ARM AN GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei arm an gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren bei einem Produkt im Fall von festen Lebensmitteln 1,5 Gramm/100 Gramm oder 0,75 Gramm/100 Milliliter nicht übersteigt. In beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Brennwerts liefern.

FREI VON GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei frei von gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren 0,1 Gramm je 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter nicht übersteigt.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN MEHRFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die mehrfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN EINFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der im Produkt enthaltenen Fettsäuren aus einfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die einfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus ungesättigten Fettsäuren stammen und die ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,3 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 40 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 80 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

Die Kennzeichnung von TRANS-FETTSÄUREN ist nicht vorgeschrieben, derzeit aber auch nicht möglich. Die Kommission erstellt binnen drei Jahren einen Bericht über die Bedeutung der trans-Fettsäuren in der Ernährung. Aufgrund dieses Berichts wird über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Kennzeichnung beziehungsweise Grenzwerte entschieden. Gleich behandelt werden aufgrund der Diskussion im Europäischen Parlament bei Erlass der Verordnung die OMEGA-6-FETTSÄUREN.

Rüdiger Lobitz, www.aid.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.dgfett.de und im aid-Heft „Speisefette“ Bestell-Nr. 1012, Preis: 3,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de

Tropen und Subtropen: Falscher Düngereinsatz verringert Bodenqualität

Der falsche Einsatz von Mineraldüngern in den Tropen und Subtropen verringert offenbar die Qualität der Böden und gefährdet langfristig auch die Ernährungssicherheit. Zu diesem Resultat kommt eine gemeinsame Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und der Naturschutzorganisation WWF. Sie fasst die ökonomischen und ökologischen Potenziale sowie negativen Wirkungen von mineralischer Düngung in den Tropen und Subtropen zusammen.

Noch nie haben Landwirte rund um den Globus so viel Dünger eingesetzt wie heute. Seit Mitte des letzten Jahrhunderts hat die Produktion von Mineraldüngern nahezu linear zugenommen. Im Verbrauch gibt es jedoch regional große Unterschiede: Die Regionen mit dem höchsten Verbrauch sind laut Studie Ostasien und Südasien, während Mineraldünger in Afrika eine vergleichsweise geringe Bedeutung haben. In vielen kleinbäuerlichen Regionen der Tropen und Subtropen seien aber die Mehrerträge, die durch Mineraldünger erzielt werden können, gering. Der Grund dafür sei die geringe Fruchtbarkeit der übernutzten und ausgelaugten Böden. Die zugeführten Nährstoffe könnten kaum für die Pflanzen verfügbar gemacht werden. Dennoch zahlten die Kleinbauern für die Produkte viel Geld. Heute koste eine Einheit Dünger doppelt so viele Einheiten Nahrung wie noch vor zehn Jahren.

Der vermehrte Einsatz von Mineraldüngern, vor allem mit Stickstoff, führt laut Studie auch zu Umweltbelastungen. Die Artenvielfalt nehme ab, und die zunehmende Bodenversauerung hemme das Pflanzenwachstum. Zudem werde verstärkt Humus abgebaut, der für die Verfügbarkeit von Nährstoffen und Wasser von großer Bedeutung ist. Treibhausgase aus überschüssigem Stickstoff belasteten das Klima. Auf diese Weise zerstöre die Düngung mit künstlichem Stickstoff zentrale Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft und gefährde die künftige Ernährungssicherung, schlussfolgern die Wissenschaftler.

Auf Mineraldünger könne aber nicht vollkommen verzichtet werden. Die Herausforderung bestehe darin, dass die Produkte Boden und Umwelt nicht schaden und die Nährstoffe dem System erhalten bleiben. Die Düngung mit künstlichem Stickstoff führe nur zu kurzfristigen Ertragssteigerungen. Alternativen seien Techniken zur Erhaltung und Aufbau von Bodenhumus wie tierische Dünger, Kompostierungsverfahren, Gründüngung und Intensivbrache. Die Länder Afrikas und Asiens sollten besser in ein nachhaltiges Bodenmanagement statt in die Subvention von Düngemitteln investieren, so das Fazit der Studie.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.wwf.de/2013/mai/am-boden-zerstoert/

Die Moderhinke beim Schaf: Zeitnahes Eingreifen nötig

Noch immer ist die Moderhinke ein weit verbreitetes Problem. Die entzündliche Klauenerkrankung bei Wiederkäuern, insbesondere bei Schafen, nimmt einen oft besonders schweren Verlauf mit hochgradigen Schmerzen an den Klauen.

Bei der Moderhinke handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung des Klauenhorns. Die durchschnittliche Lebensdauer der Bakterien beträgt 14 Tage. Bei feuchten Böden kann der Erreger teilweise bis zu 42 Tage und unter besonders ungünstigen Bedingungen bis zu sechs Monate überdauern. Im verseuchten Klauenmaterial der betroffenen Tiere können die Bakterien sogar über mehrere Jahre hinweg überleben.

Die Erkrankung verbreitet sich durch die indirekte Übertragung über den Boden kontaminierter Weiden aus und ist hochinfektiös. Unbehandelt kann die Krankheit die ganze Herde befallen. Die eitrige Entzündung der Klauen ist an der schmierigen, grau-weißen Masse der Eiterherde erkennbar, von denen ein unangenehmer, faulig-süßer Geruch ausgeht.

Verschiedene Umweltfaktoren spielen bei ihrer Ausbreitung innerhalb der Herde eine Rolle: Feuchte Böden in Verbindung mit mangelhafter Klauenpflege wirken begünstigend. Darüber hinaus erhöhen heiße, trockene Wetterbedingungen und sehr tiefe Temperaturen die Empfänglichkeit der Tiere. Auch die Schafrasse ist entscheidend, denn Merinoschafe zeigen beispielsweise eine signifikant höhere Prädisposition. Andere Nutztiere können ebenfalls erkranken, leiden jedoch zumeist an milderen Verlaufsformen.

In einem bereits stark fortgeschrittenen Stadium ist die Krankheit an der ungewöhnlichen Fresshaltung der betroffenen Tiere erkennbar: Bei der Erkrankung der Vorderläufe knien die Schafe bei der Futteraufnahme und teilweise auch bei der Fortbewegung auf den Vorderfußwurzelgelenken, um die schmerzenden Klauen zu entlasten. Bei erkrankten Hinterläufen nehmen die Tiere eine Schonhaltung ein, d. h. sie entlasten im Wechsel die Hinterbeine oder sie fressen im Liegen. Einer in Bewegung befindlichen Schafherde folgen die kranken Tiere humpelnd mit charakteristischem Kopfnicken. Schwer erkrankte Tiere laufen teilweise auf drei Beinen. Greift die Erkrankung auf die Klauengelenke über, kommt es zum Festliegen. Abmagerung, aber auch die Ablösung des gesamten Hornschuhs zählen zu den weiteren Symptomen.

Die Moderhinke ist in der Nutztierhaltung mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden verbunden, wie beispielsweise eine verminderte Wollproduktion, eine nicht ausreichende Säugeleistung in Verbindung mit hohen Lämmerverlusten und geringere Gewichtszunahme der Jungtiere.

Aus tierschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen ist bei einem Moderhinkebefall eine Bestandssanierung der gesamten Herde erforderlich.

Anke Klabunde, www.aid.de

Weitere Informationen:

aid-Heft „Gesunde Schafe“, Bestell-Nr. 61-1345, Preis: 3,00 Euro,
www.aid-medienshop.de

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...

… wissen, was grade angesagt ist

Translate »