Das unbekannte Münster

 Unbekanntes Münster - Schützenstraße Foto: Stadtmuseum Münster

Unbekanntes Münster – Schützenstraße Foto: Stadtmuseum Münster

Am Samstag, 12. Oktober, bietet das Stadtmuseum Münster um 16 Uhr eine Sonderführung durch die aktuelle Ausstellung „Das unbekannte Münster – Fotos von 1950 bis 1965“ an. Ausstellungskoordinatorin Regine Schiel erläutert während der etwa einstündigen Führung die weitgehend unbekannten Ansichten der Zerstörung und des Wiederaufbaus in Münster, die in der Fotoausstellung zusammen getragen worden sind. So ist im Frühjahr 1954 das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, aufgenommen an der Schützenstraße / Ecke Krumme Straße (Foto) kaum zu erkennen. Den Kern der Ausstellung bilden Fotografien des Pressefotografen Willi Hänscheid, private Leihgaben ergänzen das Bild des unbekannten Münster. Foto: Stadtmuseum Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

Mineralwasser: Mehr als ein kalorienarmer Durstlöscher

Mineralwasser ist ein Multitalent – und nicht nur ein Durstlöscher. Speisen lassen sich beispielsweise mit kohlensäurehaltigem Mineralwasser verfeinern. Eier- und Mehlspeisen gelingen besser, wenn man einen Schuss Mineralwasser zugibt. Der Teig wird dadurch besonders luftig und locker. Das gilt sowohl für Rühreier als auch für Pfannkuchen, Waffeln oder Spätzleteig.

Kohlensäurehaltiges Mineralwasser hilft auch Fett und damit Kalorien einzusparen, denn es macht Magerquark so cremig wie Sahnequark. Mineralwasser mit viel, etwas oder ganz ohne Kohlensäure verdünnt Fruchtsäfte zu durstlöschenden und kalorienärmeren Schorlen. Sie bieten vor allem im Sommer eine herrliche Erfrischung und sind gleichzeitig eine gesunde Alternative zur herkömmlichen Limonade. Denn eine Schorle enthält nicht nur weniger Kalorien, sondern liefert gleichzeitig mehr Mineralstoffe und Vitamine. Es muss aber nicht immer nur Apfelschorle sein. Mixen Sie auch Schorlen aus Saft von Trauben, Kirschen, Birnen oder Rhabarber. Das sorgt für Abwechslung im Geschmack und in der Farbe, denn besonders Kinder lieben farbige Getränke. Auch Cocktails mit oder ohne Alkohol verleiht Mineralwasser mit Kohlensäure ein angenehmes Prickeln.

Wem das Mineralwasser auf Dauer zu langweilig schmeckt, kann es einfach mit Eiswürfeln aus Säften aufpeppen. Das Getränk erhält so einen fruchtig-spritzigen Geschmack und sieht zudem appetitlich bunt aus.

Und noch ein Tipp: Mineralwasser mit Kohlensäure hilft bei einigen Flecken. Geben Sie etwas davon auf den Fleck, lassen es rund fünf Minuten einwirken und saugen dann die Flüssigkeit mit einem Schwamm oder Tuch ab. Danach den Fleck wie gewohnt weiterbehandeln.

Dr. Claudia Müller, www.aid.de

Weitere Informationen rund um das Thema Wasser und Mineralwasser finden Sie im aid-Heft „Wasser“, Bestell-Nr. 1598, Preis: 4,00 Euro, www.aid-medienshop.de.
www.was-wir-essen.de/abisz/wasser.php.

„Was ist uns das Essen in der Schule wert?“

Lecker, cool, gesund, fitnessfördernd, nachhaltig und alles zu einem bezahlbaren Preis – die Messlatte für den Einzug von guter Verpflegung in Schulen ist hoch! Die Berücksichtigung aller Qualitätskriterien im Schulalltag kommt jedoch an ihre Grenzen, wenn es in erster Linie darum geht, dass Schüler satt werden zu einem annehmbaren Preis.

Eine gute Verpflegungsqualität ist jedoch nicht zum Nulltarif zu haben und funktioniert zudem auch nur, wenn sämtliche Akteure – Schüler, Eltern, Schule, Schul- und Betreuungsträger, Caterer sowie Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen. „Was ist uns das Essen in der Schule wert?“ – Diese Frage stand im Zentrum der Fachtagung der landesweit tätigen Vernetzungsstelle Schulverpflegung, angesiedelt bei der Verbraucherzentrale NRW, die sie am 26, September anlässlich des dritten Tags der Schulverpflegung in Kooperation mit der Stadt Münster mit Fachleuten und Interessenten in Münster durchführt. Anhand von Vorträgen und Diskussionsrunden soll ausgelotet werden, wie sich die Wertschätzung von Essen als Kulturgut und Basis von Gesundheit alltagstauglich in Einklang bringen lässt mit Angeboten, Kosten und Nachfrage bei den Ganztagsangeboten an nordrhein-westfälischen Schulen.

Ein wichtiges Thema, das viele Familien und Schulen auf den Plan ruft: Rund 40 Prozent aller Kinder besuchen in Nordrhein-Westfalen eine Ganztagsschule. Es ist erklärter Wunsch der Landesregierung, „dass die Verpflegung in Kitas und Schulen in einer hohen gesundheitlichen und ökologischen Qualität angeboten wird.“ Wollen Schulen und ihre Träger diesen Anspruch gewährleisten, zahlen Grundschüler mindestens drei Euro und Gymnasiasten vier Euro zum Beispiel für einen kleinen Salatteller und Nudelauflauf.

Für viele Eltern bedeutet dies, dass sie für eine zufrieden stellende Schulverpflegung ihrer Kinder jeden Monat tief in die Tasche greifen müssen. Denn die Kosten für die Mahlzeiten schultern Schulträger und Eltern gemeinsam. Die Schulträger zahlen Einrichtung und Betrieb ihrer Mensen. Das Essen wird meist von beauftragten Dienstleistern gekocht und geliefert. Eltern beteiligen sich anteilig an den Kosten. Die Caterer beklagen jedoch geringe Gewinnspannen sowie ein starkes Missverhältnis zwischen der Akzeptanz ihrer Preise und den Ansprüchen von Schulen, Trägern, Eltern und Schülern.

Wie sich dieser Wirkmechanismus im Schulalltag praktikabel und nicht einseitig zu Lasten eines der beteiligten Akteure knacken lässt, diskutiert die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW mit Vertretern der Stadt Münster sowie der zuständigen Ministerien, mit Schulen, Speiselieferanten und Eltern. Ziel ist es, die Teilnehmer darüber zu informieren, welche Qualitätskriterien eine gesunde und nachhaltige Schulverpflegung ausmachen, welche Finanzierungs- und Kostenhürden hierbei zu nehmen sind, um mit den Beteiligten Lösungen zu finden, wie sich das Speisenangebot in der Schule als wertgeschätztes Gut zur Zufriedenheit aller sinnvoll integrieren lässt.

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW ist Teil des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung „IN FORM“ – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“, an dem sich auch die Länder beteiligen. Finanziert wird das Netzwerk durch Bundesmittel und in Nordrhein-Westfalen durch die hiesigen Ministerien für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie für Schule und Weiterbildung.

Weitere Informationen zu den Angeboten rund um den dritten Tag der Schulverpflegung gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/schulverpflegung, per E-Mail unter schulverpflegung@vz-nrw.de oder unter der Rufnummer 0211/38 09-714 bei der Verbraucherzentrale NRW.

Gaskunden sollten Geld zurückfordern

Gaskunden des Essener RWE-Konzerns sollten jetzt noch ihren Jahresrechungen ab 2010 widersprechen und überzahlte Beträge zurückfordern. Das rät die Verbraucherzentrale NRW allen Kunden, die Gas zu so genannten Sondertarifen beziehen – das trifft auf die Mehrzahl zu.

Der Grund: Vergangene Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln. „Durchschnittshaushalte mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden, die jetzt noch ihren Jahresrechnungen ab 2010 widersprechen, können womöglich 200 Euro zurückfordern“, sagt Jürgen Schröder, Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Deshalb können Gaskunden beispielsweise am 9. Oktober 2013 per Fax noch allen Jahresrechnungen widersprechen, die sie am 9. Oktober 2010 oder später erhalten haben.

Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man überzahlte Beträge möglichst umgehend schriftlich von RWE zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale NRW auf der Internetseite www.vz-nrw.de/gaskunden. Dort finden sich außerdem Informationen für solche Gaskunden, die schon Rechnungen aus den Jahren vor 2010 widersprochen haben oder bei anderen Versorgern sind.

Hintergrund des Aufrufs ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31.7.2013 (Az.: VIII ZR 162/09). Damit konnte sich die Verbraucherzentrale NRW nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Energiekonzern RWE durchsetzen. Weil RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Der BGH war damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt, der das Verfahren bereits im März im Sinne der Verbraucher entschieden hatte. Das BGH-Urteil betrifft die meisten privaten Gasbezieher in Deutschland: Von rund 13,5 Millionen Gaskunden sind mehr als zwei Drittel so genannte Sonderkunden. Sie haben Tarif oder Anbieter schon einmal gewechselt und sind damit nicht mehr in der Grundversorgung.

Das verbraucherfreundliche Urteil des BGH hat nicht nur Folgen für RWE, sondern auch für weitere Gasanbieter. Verbraucherschützer Schröder: „Nach unseren Kenntnissen haben viele Versorger Klauseln wie jene, die der BGH beanstandet hat – auch diese Unternehmen stehen nun in der Pflicht, ihren Kunden unrechtmäßige Rechnungsbeträge zu erstatten.“ In Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen die Verträge ihres jeweiligen Gasversorgers auf mögliche Ansprüche prüfen lassen. Lehnt der Gaslieferant es ab zu zahlen, müssten Kunden klagen.

Die Verbraucherschützer appellieren an die Energieversorger, eine sinnvolle Pauschallösung anzubieten, damit Gaskunden zu ihrem Recht kommen. Dem RWE-Konzern hat die Verbraucherzentrale NRW vor vier Wochen ein Gesprächsangebot darüber gemacht.

Mit Blick in die Zukunft ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der Gesetzgeber gefordert. Er muss rechtliche Grundlagen für transparente Preisanpassungen durch Energieversorger schaffen, zum Beispiel durch eine Verordnung für Sonderkunden oder eine entsprechende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Zudem sollte er Sammelklagen ermöglichen, die es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen.

Stand: 08.10.2013

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