„Menschen“

Das Bild "2" wurde beim Norddeutschen Fotowettbewerb ausgezeichnet. Foto: A. Tenzler
Das Bild „2“ wurde beim Norddeutschen Fotowettbewerb ausgezeichnet.
Foto: A. Tenzler

Die Hobbyfotografen des FotoForums Minden haben sich auf der Straße und im Fotostudio mit der Kamera ein Bild von anderen Menschen gemacht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lädt am Sonntag, 13. Oktober, um 11 Uhr zur Eröffnung der Fotoausstellung im Herrenhaus der Glashütte Gernheim ein. Die Fotografen des FotoForums Minden präsentieren die Ergebnisse ihrer Auseinandersetzung mit dem Jahresthema „Menschen“. Die Ausstellung im LWL-Industriemuseum läuft bis zum 17. November.

Das Bild „2“ von Professor Andreas Tenzler wurde beim diesjährigen Norddeutschen Fotowettbewerb in der Kategorie freies Thema mit dem ersten Platz ausgezeichnet.

Hintergrund
Das Foto Forum Minden wurde 1969 gegründet und hat 20 Mitglieder. Sie beteiligen sich regelmäßig an Wettbewerben, führen Fotoexkursionen durch und richten Ausstellungen aus. Ein Erfahrungsaustausch und Diskussionen über Fotografien und Fotogeräte stehen im Mittelpunkt des gemeinsamen Interesses.

FotoForum Minden stellt im Herrenhaus aus. Foto: LWL
FotoForum Minden stellt im Herrenhaus aus. Foto: LWL

LWL-Einrichtung:
LWL-Industriemuseum Glashütte Gernheim
Westfälisches Landesmuseum für Industriekultur
Gernheim 12
32469 Petershagen-Ovenstädt
Karte und Routenplaner

Umsatzrekord bei Landmaschinen und Traktoren

Deutsche Hersteller von Landmaschinen und Traktoren werden im Jahr 2013 voraussichtlich einen Rekordumsatz von 8,2 Milliarden Euro erreichen – sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Das lassen Schätzungen des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau vermuten.

Im ersten Halbjahr 2013 lag der Umsatz der Agrartechnik-Unternehmen bereits bei knapp 4,8 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund neun Prozent. Sowohl die Lieferungen an den deutschen Landtechnikhandel als auch die Exporte sind gestiegen. Nach wie vor landen zwei Drittel der hiesigen Produkte in der EU, vor allem in den westeuropäischen Ländern. Während die Lieferungen nach Russland (- 17 %) und Großbritannien (- 13 %) rückläufig sind, ist die Nachfrage nach deutschen Landmaschinen in Frankreich (+ 24 %) und den USA (+ 30 %) gestiegen. Herausragend ist das Umsatzplus bei Traktoren um 14 Prozent, aber auch die Produktion von Eggen, Mähwerken und Pflanzenschutzgeräten hat deutlich zugelegt.

Heike Kreutz, www.aid.de

BGH würdigt wohlwollendes Verhalten von Vermietern nicht

Eine Mieterhöhung, die erst mehr als drei Monate nach ihrer Ankündigung wirksam werden soll, ist zulässig. Der Mieter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, sein Sonderkündigungsrecht bis zum tatsächlichen Eintritt der Mieterhöhung auszuüben. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 280/12) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Damit weitet der BGH die Rechte der Mieter aus, indem er die gesetzliche Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts verlängert. „Vermieter, die ihren Mietern Mieterhöhungen langfristig ankündigen wollen, sollten bedenken, dass die Rechtsprechung dieses Wohlwollen nicht würdigt“, kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

In dem zu entscheidenden Fall forderte ein Vermieter von seinem Mieter mit Schreiben vom 7. Januar die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Mieterhöhung sollte zum 1. August desselben Jahres wirksam werden. Der Mieter stimmte der Mieterhöhung nicht zu und behauptete, durch die verfrühte Ankündigung des Vermieters in seinem Sonderkündigungsrecht beschnitten worden zu sein. Das Sonderkündigungsrecht gestattet dem Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen.

Die aktuelle BGH-Entscheidung hat zur Folge, dass im vorliegenden Fall der Mieter sein Sonderkündigungsrecht nicht nur bis zum 31. März, sondern entgegen dem Wortlaut des Gesetzes bis zum 31. Juli hätte ausüben können. Er hätte demnach bis zum 30. September in der Wohnung bleiben können, ohne die höhere Miete zahlen zu müssen.

www.hausundgrund.de

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