Partnervermittlung: Auf Diskretion bei persönlichen Daten achten

Wem das Alleinsein zu Weihnachten arg zugesetzt hat und bei wem auch der Jahreswechsel trist verlaufen ist, dem stehen im neuen Jahr einige Wege offen, das Glück zu zweit zu finden.

Da sind zum einen die konservative Partnervermittlung und zum anderen die Partnersuche per Internet. Das Internet boomt auch bei der Partnervermittlung. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Kontaktbörsen und Online-Partnerportalen.
Bei den Kontaktbörsen wird lediglich die technische Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme, also eine Plattform angeboten, auf der Suchende ihre Profile einstellen und die Profile der anderen Nutzer einsehen können. Vorschläge oder Persönlichkeitstests werden dort nicht angeboten.

Die Online-Partnervermittlung unterstützt die Suche nach einem passenden Partner. In der Regel muss der Nutzer einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, aufgrund dessen die Partnervermittlung potenzielle Partner vorschlägt. Es wird also durch den Anbieter bereits eine über Wohnort und Alter hinausgehende Vorauswahl möglicher Partner getroffen.

„Im Internet sollte man seine Daten äußerst sparsam preisgeben“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Außerdem ist es ratsam, vor einer Registrierung zu schauen, ob der Anbieter seinen Namen, Adresse, Rufnummer und einen Verantwortlichen benannt hat.

Der Vertrag mit einer Online-Partnervermittlung kann innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage ab Vertragsschluss bei ordnungsgemäßer Belehrung) widerrufen werden.
Damit alles nicht zu teuer wird, empfiehlt es sich, mehrere Online-Partnervermittlungen zu vergleichen.

Das Widerrufsrecht besteht auch bei der Partnervermittlung vor Ort, wenn der Vertrag als Haustürgeschäft abgeschlossen wurde. Darunter versteht man, dass der Vertreter nicht zum Vertragsabschluss oder zu Vertragsverhandlungen nach Hause bestellt wurde.
Auch sollte im Voraus möglichst kein Geld fließen, etwa schon beim Abschluss des Vertrages. Schwierigkeiten kann es nämlich dann geben, wenn der Vertrag vorzeitig beendet werden soll. Für unbrauchbare Partnervorschläge braucht nichts bezahlt werden. „Welche Partnervorschläge unbrauchbar sind, muss allerdings im Einzelfall geklärt werden“, meint Schmidt.

Beim ersten Date sollten keinesfalls alle persönlichen Angaben ausgeplaudert werden. „Lieber Zurückhaltung üben und belanglose Themen wie Kino, Urlaub oder Freizeitgewohnheiten ansprechen“, rät Schmidt.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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