Prokon Kündiger kriegen erst mal nichts

Anleger des ange­schlagenen Wind­kraft­spezialisten Prokon Regenerative Energien, die ihre Genuss­rechte gekündigt haben, bekommen ihr Geld erst einmal nicht zurück. Prokon bringt zudem ein ganz neues Szenario ins Spiel – nämlich dass ein möglicher Insolvenz­antrag abge­lehnt werden müsste. Zum 30. November 2013 wies die Gesell­schaft erneut hohe Verluste aus.

Auf der Internetseite verkündet Prokon jetzt: „Tatsäch­lich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rück­zahlungen oder Zins­auszah­lungen vornehmen.“ Prokon Regenerative Energien hatte bereits in einen Nach­trag vom 14. Januar 2014 zum aktuellen Verkaufs­prospekt bekannt gegeben, dass gekündigtes Genuss­rechts­kapital „mindestens erst mit erheblicher Verspätung“, vielleicht aber auch gar nicht an die Anleger zurück­gezahlt werden könne. Wer versuche, den Rück­zahlungs­anspruch gericht­lich durch­zusetzen, gehe ein Risiko ein, teilt Prokon mit.

Quelle:
www.test.de/Prokon-Kuendiger-kriegen-erst-mal-nichts-4657880-0/

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