Rückkehrer in Krankenkassen müssen sich sputen

Wer zurzeit weder gesetzlich noch privat krankenversichert ist, muss sich jetzt sputen. „Nichtversicherte brauchen keine Beiträge nachzuzahlen, wenn sie sich bis 31. Dezember erneut bei ihrer/einer Krankenkasse anmelden“, appelliert die Verbraucherzentrale NRW an Betroffene, das wohltätige Geldgeschenk noch rasch zu nutzen: „Denn ab dem neuen Jahr werden beim Gang in eine Krankenkasse rückwirkende Beiträge für die nichtversicherte Zeit weitestgehend wieder fällig“.

Voraussetzung für den kompletten Beitragserlass ist allerdings, dass die versicherungslose Zeit mehr als drei Monate andauert und die in dieser Zeit entstandenen Behandlungskosten nicht nachträglich der Kasse in Rechnung gestellt werden. Auf diese Bedingungen zum Erlass der aufgetürmten Schulden einigten sich jetzt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium.

„Um in den Genuss des Beitragsgeschenks zu kommen, sollten sich Nichtkrankenversicherte umgehend bei der Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt versichert waren“, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Weitere Informationen erhalten Ratsuchende im Internet unter www.vz-nrw.de/kk-beitragserlass.

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