Ob Erdbeerpflücker oder Spargelstecher – für Saisonkräfte gelten ab dem Jahr 2016 bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Dazu zählen angemessene Unterkünfte und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, hat das Europäische Parlament kürzlich entschieden. Die neue Richtlinie muss innerhalb von zweieinhalb Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Jedes Jahr reisen schätzungsweise rund 100.000 Saisonarbeiter aus Drittländern in die Europäische Union ein. Im Norden Schwedens und Finnlands arbeiten zum Beispiel viele Menschen aus Malaysia und Thailand als Beerenpflücker. In Spanien und Italien sind Saisonkräfte in Gewächshäusern und entlegenen Betrieben beschäftigt. Gerade unter isolierten Bedingungen besteht die Gefahr der Ausbeutung.
Das Reformpaket soll die Bedingungen EU-weit verbessern. Weiterhin bleibt es jedem Land selbst überlassen, wie viele Menschen es zum Zweck der Saisonarbeit einreisen lässt. Die maximale Aufenthaltsdauer muss jedoch festgelegt werden. Sie liegt zwischen fünf und neun Monaten über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Innerhalb dieser Frist können Saisonarbeiter ihre Verträge verlängern und zu anderen Arbeitgebern wechseln. Jeder Bewerbung für die Einreise in die EU als Saisonarbeiter muss ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot beigefügt sein, in dem Löhne und Arbeitszeiten festgelegt sind. Der Saisonarbeiter muss eine angemessene Unterkunft haben und hat Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern – beispielsweise im Hinblick auf Arbeitsentgelt und Entlassung, Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber, die ihre Pflichten verletzen, werden bestraft und müssen die betroffenen Saisonarbeiter entschädigen. Es sollen EU-weit Arbeitsplatzinspektionen durchgeführt werden.
Heike Kreutz, www.aid.de
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www.europarl.europa.eu/portal/de
aid-Heft „Beschäftigung von Arbeitnehmern in Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau“, www.aid-medienshop.de