Der Trend zum längeren gemeinsamen Lernen setzt sich fort: Zum kommenden Schuljahr haben 34 Schulträger Anträge auf Errichtung von 33 Sekundarschulen gestellt, und 22 Schulträger haben die Errichtung von 20 neuen Gesamtschulen beantragt. „Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens sind weiterhin gefragt“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Die erneut hohe Zahl der Anträge spiegelt das Anliegen vieler Eltern wider: Sie wünschen sich für ihre Kinder eine wohnortnahe weiterführende Schule, die die Bildungswege länger offen hält und dadurch größere Bildungschancen ermöglicht.“
Alle Anträge befinden sich im Genehmigungsverfahren. Ob die genehmigten Schulen tatsächlich zum kommenden Schuljahr starten können, hängt vom Ergebnis des Anmeldeverfahrens ab. Für eine dreizügige Sekundarschule sind mindestens 75 Anmeldungen erforderlich, eine vierzügige Gesamtschule benötigt mindestens 100 Anmeldungen. „Die zahlreichen Anträge sind eine Bestätigung für den Schulkonsens und zeigen, wie breit er von unseren Städten und Gemeinden getragen wird. Wir richten die Schulentwicklung in NRW gemeinsam konsequent an den Bedürfnissen von Eltern und Kindern sowie den Gegebenheiten vor Ort aus“, erklärte Schulministerin Löhrmann.
Durch den Schulkonsens vom 19. Juli 2011 wurde es den Kommunen ermöglicht, Sekundarschulen als weitere Regelschulform des längeren gemeinsamen Lernens zu errichten, wenn dies von den Eltern vor Ort gewünscht wird. Seit dem Schuljahr 2011/12 wurden innerhalb von nur drei Jahren insgesamt 155 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens errichtet: 84 Sekundarschulen, 58 neue Gesamtschulen, eine PRIMUS-Schule und zwölf Gemeinschaftsschulen.
Folgende Kommunen und private Träger haben zum Schuljahr 2014/15 die Errichtung einer Sekundarschule beantragt:
Regierungsbezirk Arnsberg (13 Kommunen, 1 private Träger, 13 Schulen)
Brilon, Ense, Hagen (2), Kirchhundem, Lennestadt, Marsberg, Meschede, Möhnesee, Neunkirchen/Herdorf (Rheinland-Pfalz), Selm, Warstein, Rüthen (privater Träger)
Zudem hat die Sekundarschule Olsberg einen neuen Teilstandort in Bestwig erhalten.
Regierungsbezirk Detmold (7 Kommunen, 7 Schulen)
Beverungen, Stemwede, Rahden, Büren, Höxter, Paderborn, Blomberg
Regierungsbezirk Düsseldorf (6 Kommunen, 6 Schulen)
Dormagen, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Geldern/Issum, Neuss, Velbert
Regierungsbezirk Köln (5 Kommunen, 5 Schulen)
Bonn, Hückeswagen, Wermelskirchen, Radevormwald, Bedburg
Regierungsbezirk Münster (3 Kommunen, 2 Schulen)
Gronau, Horstmar-Schöppingen
Drei der Anträge wurden im Rahmen eines regionalen Zusammenschlusses von mehreren Kommunen gestellt, im Fall der Sekundarschule Neunkirchen/Herdorf von einer Gemeinde in NRW und einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz
Folgende Kommunen haben zum Schuljahr 2014/15 die Errichtung einer Gesamtschule beantragt:
Regierungsbezirk Arnsberg
./.
Regierungsbezirk Detmold (3 Kommunen, 3 Schulen)
Delbrück, Halle, Schloß Holte-Stukenbrock
Regierungsbezirk Düsseldorf (6 Kommunen, 5 Schulen)
Kevelaer/Weeze, Emmerich, Kempen, Neuss, Solingen
Zudem hat die Sekundarschule Krefeld einen neuen Teilstandort in Kerken erhalten.
Regierungsbezirk Köln (9 Kommunen, 9 Schulen)
Köln (2), Aldenhoven/Linnich, Euskirchen, Heinsberg, Elsdorf, Hürth, Pulheim, Rheinbach
Zudem hat die Sekundarschule Bad Honnef einen neuen Teilstandort in Königswinter erhalten.
Regierungsbezirk Münster (4 Kommunen, 3 Schulen)
Gelsenkirchen, Gronau, Lotte/Westerkappeln
Drei der Anträge wurden im Rahmen eines regionalenZusammenschlusses von mehreren Kommunen gestellt.