Zum 1. Februar des nächsten Jahres enden europaweit viele nationale Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem Überweisungen und Lastschriften; ab dem Stichtag werden alle Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area. Zahlungen in Euro – im Inland wie auch in andere Länder – sollen nach dem Willen der EU schneller und für den Verbraucher günstiger werden.
Neben den Mitgliedern der EU nehmen auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco am System teil. Um das einheitliche europäische SEPA-Verfahren zu etablieren, hat der europäische Gesetzgeber in einem genauen Zeitplan vorgegeben, wann die nationalen Zahlungssysteme nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen. Künftig werden für den Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number, also die internationale Kontonummer) und – zeitlich befristet – die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam sein. In Deutschland bedeutet der Zeitplan, dass
- bis zum 31. Januar 2014
➜ bei inländischen Überweisungen die IBAN und BIC oder wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl,
➜ bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,
- zwischen dem 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016
➜ bei inländischen Überweisungen nur die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl,➜ bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,
- ab dem 1. Februar 2016
➜ bei inländischen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU allein die IBAN zählt.
Antworten auf häufige Fragen zu den SEPA-Regeln finden Sie unter: www.vz-nrw.de/sepa