Silvesterfeuerwerk – Eigentümer und Mieter sollten Vorsichtsmaßnahmen treffen

Silvesterknaller, Fontänen, Raketen und andere Feuerwerkskörper gehören für die meisten Menschen zur Silvesterfeier dazu. Doch nicht für jeden fängt damit das neue Jahr gut an.

Die Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren in Norddeutschland verzeichnen in der Silvesternacht regelmäßig die meisten Einsätze schlechthin. Nicht ohne Grund wird diese Nacht in Fachkreisen auch „härteste Nacht des Jahres“ genannt. Neben den durch Unachtsamkeit und Alkoholeinfluss auftretenden Personenschäden durch Silvesterfeuerwerk steigt auch regelmäßig die Zahl der Balkon-, Wohnungs- und Kleinbrände sowie der Vandalismusschäden.

„Insbesondere Kleinbrände in Müll- und Altpapiercontainern, Hausfluren, Briefkästen oder Hinterhöfen sind häufig ein vermeidbares Ärgernis“, erklärt Peter-Georg Wagner, Pressesprecher des Immobilienverbandes IVD, Regionalverband Nord. In Hamburg gab es in der Silvesternacht 2012/2013 allein 1.076 Feuerwehreinsätze darunter 255 Brände, zumeist Kleinbrände. In Schleswig-Holstein rückte die Feuerwehr in dieser Nacht zu rund 200 Bränden und 800 Rettungseinsätzen aus. Auch in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen entsprachen die Einsätze denen der Vorjahre.

Brände und Vandalismus vermeiden

Neben mutwilliger Zerstörung sind auch fehlgeleitete Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper Ursache für Brände. „Vor der Silvesternacht ist es also ratsam, leicht brennbare Gegenstände und Materialien aus den Gärten, Fluren, Vor- und Hinterhöfen sowie von Balkonen und Terrassen zu entfernen“, empfiehlt Wagner. Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper können diese so nicht in Brand setzen.

Zu den leichtentflammbaren Objekten zählen besonders Altpapier und Dekorationsartikel aus Kunststoff oder Papier. „Zudem sollten alle Bewohner darauf achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind, wenn lautstark ins neue Jahr gefeiert wird. Auf diese Weise können keine Feuerwerkskörper versehentlich in die eigenen vier Wände geraten“, erklärt Schröder. Das gleiche gilt für Garagen, Schuppen oder Hausflure, die vor unbefugten Zutritten geschützt werden sollten. Unverschlossene Hauseingänge, Briefkästen, offene Garagen und Kellereingänge verleiten in einer solch feucht-fröhlichen Nacht manchen „Möchtegern-Pyrotechniker“ zu sonderbaren Ideen.

Schäden an Haus und Auto

Nicht nur wegen des Alkoholgenusses sollte man das Auto in der Silvesternacht besser in der Garage, im Unterstand oder in einer ruhigen Seitenstraße parken. Polizei und Versicherungen zufolge sind Schäden an parkenden Fahrzeugen verstärkt in der Silvesternacht zu verzeichnen. Lackschäden oder andere Beschädigungen am Auto durch Feuerwerkskörper oder übermütige Feierfreude bzw. mutwillige Zerstörungen können die Folgen sein. Die Verursacher sind am nächsten Morgen nur in den seltensten Fällen zu ermitteln. Brandschäden sowie Diebstahl übernimmt gewöhnlich die Teilkaskoversicherung, Vandalismusschäden in der Regel die Vollkaskoversicherung.

„Wenn Gäste in der Wohnung beispielsweise Feuerwerkskörper entzünden und dadurch ein Schaden entsteht, tritt gewöhnlich deren private Haftpflichtversicherung ein“, erläutert Wagner. Wer keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder vorsätzlich handelt, muss entstandene Schäden aus eigener Tasche begleichen. Kommt es in der Nacht des Jahreswechsels zu einem Wohnungsbrand, bei dem Feuer und Löschwasser größere Zerstörungen am Mobiliar und Einrichtung anrichten, tritt üblicherweise die Hausratversicherung ein. Bei Schäden am Haus bzw. an Mauerwerk, an Fenstern, Türen, dem Dach oder der Garage, haftet in der Regel die Gebäudeversicherung.

Damit erst gar kein Schaden an Wohnung, Haus und Hof entsteht und keine der genannten Versicherungen zum Einsatz kommen muss, sollten die beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden und der Umgang mit Feuerwerkskörpern stets mit großer Umsicht und Vorsicht geschehen.

Was am Ende übrig bleibt

Verpackungen, Überbleibsel von Böllern und Raketen, Sektflaschen und diverse „Reste vom Feste“ bilden das alljährliche Stillleben am Neujahrsmorgen auf den Gehwegen, Plätzen und Straßen.

Allein die Einsatzkräfte der Stadtreinigung entsorgten am Neujahrstag im Innenstadtbereich der Hansestadt Hamburg im letzten Jahr rund 30 Tonnen Böllermüll. Trotzdem gilt: Die Beseitigung von Müll ist nicht nur eine öffentliche Aufgabe. Privatpersonen, die etwa in Bereichen wohnen, in denen die Straßenreinigung eingeschränkt ist, bzw. die keine Gebühren für die Gehwegreinigung zahlen, sind verpflichtet, die Böllerreste auf der Breite ihres Grundstücks selbst zu entsorgen. Ansonsten gilt natürlich das Verursacherprinzip, welches eigentlich eine Selbstverständlichkeit seien sollte: „Den Müll, den ich in der Silvesternacht produziere, muss ich natürlich auch entsorgen“, erläutert Wagner. So stellen insbesondere Flaschen und Feuerwerksbatterien eine Verkehrsgefährdung dar. Böllerreste gehören übrigens in die Hausmülltonne.

Eigenverantwortlich handeln die meisten Bürger ohnehin und kehren die Überbleibsel des Jahreswechsels schnell zusammen und entsorgen diese. Für alle, die es ordnungsrechtlich genau wissen wollen: Die örtliche Stadtreinigungssatzung regelt die Details, wer wo welche Aufgaben selbst zu erledigen hat.

www.ivd-nord.de

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