Mönchengladbach. Es scheint nicht nur so – auch faktisch haben in den letzten Jahren Spielhallen und die so genannten Wettbüros im Stadtbild zugenommen. Seit 2008 ist die Zahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen sprunghaft von rd. 27.000 auf über 44.000 Geräte angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von über 60 Prozent. Hauptgrund hierfür sind die erweiterten Möglichkeiten der neuen Spieleverordnung 2006, welche dem Konzessionsnehmer erlaubt, statt wie bisher acht nunmehr zwölf Spielgeräte je Konzession zu betreiben. Somit erhöhte sich die auch die Rentabilität je Konzession um 50 Prozent.
Diese Entwicklung hat vor Mönchengladbach nicht Halt gemacht und zu einer Ausstattung mit Geldspielgeräten geführt, die deutlich über dem Schnitt der kreisfreien Städte in NRW liegt. In Mönchengladbach ist die Anzahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit je 10.000 Einwohnern von 2006 bis 2012 von 35 auf über 50 angestiegen. Damit gehört die Vitusstadt seit Jahren zu den Städten mit den meisten Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit je Einwohner in Nordrhein-Westfalen.
Im Jahre 2010 hat die Verwaltung daher nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Steuerung der sogenannten „Vergnügungsstätten“ begonnen. Nach Beratungen in allen vier Stadtbezirken und im Planungs- und Bauausschuss hat gestern der Rat das Vergnügungsstättenkonzept formal beschlossen.
Torsten Stamm, zuständiger Abteilungsleiter im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, betont, dass eine weitere ungesteuerte Expansion von Vergnügungsstätten nicht wünschenswert sein kann: „Ich möchte nicht, dass wir die Verdrängung von Handel und Gastronomie aus den Innenstädten und von Handwerksbetrieben aus Misch- oder Gewerbegebieten einfach akzeptieren“, sagt er. Aufgrund der hohen Rentabilität der Vergnügungsstätten habe sich, so Stamm weiter, die Zahl der entsprechenden Bauanträge spürbar erhöht. Es sei allerdings nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um ernstgemeinte Anträge handelt oder lediglich solche, die dazu dienen sollen, im Falle einer Ablehnung eine Schadenersatzklage gegen die Stadt zu erwirken und einen entsprechenden Prozess durchzufechten.
Das nunmehr vorliegende Konzept weist sowohl Ausschluss- wie aber auch so genannte „Toleranzbereiche“ für Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet von Mönchengladbach aus. Es werden also Gebiete dargestellt, in denen Vergnügungsstätten planungsrechtlich ausnahmsweise zulässig sein sollten oder aber auszuschließen sind. Die „Toleranzbereiche“ zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen geringe Störauswirkungen wie Lärmimmissionen und eine Abwertung des Stadtbildes auf Wohn- und Geschäftsnutzungen bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu erwarten sind.
Michael Frehn, Stadtplaner und Geschäftsführer des Gutachterbüros „Planersocietät“ aus Dortmund, welches das Konzept maßgeblich erarbeitet hat, erläutert hierzu: „Das Konzept berücksichtigt neben einer detaillierten Gesamtbetrachtung der Stadt und aller rechtskräftigen Bebauungspläne auch die jüngsten Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen.“ Damit, so Frehn weiter, verfüge Mönchengladbach über eine Planungsgrundlage auf dem neuesten Stand.
„Wichtig ist mir“, ergänzt der Technische Beigeordnete Andreas Wurff, „dass sich eine Vergnügungsstätte in einem stabilen Umfeld befindet. Ich will nicht verdammen oder verbannen, aber ich möchte keine Häufung von Spielhallen und Wettbüros; sondern ein vielfältiges Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot in den Zentren erhalten.“