Im Jahr 2014 ändern sich einige staatliche Umlagen, die Einfluss auf den Strompreis für Verbraucher haben. Stromanbieter müssen dann ihre Preise neu kalkulieren und überlegen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Zu einer wesentlichen Preissteigerung wird wohl die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien führen, die 2014 um 0,963 Cent auf 6,240 Cent je Kilowattstunde ansteigt. Für eine geringe Entlastung sorgt die Umlage für die privilegierte Netznutzung durch stromintensive Unternehmen, die von 0,329 Cent/kWh auf 0,092 Cent/kWh sinken wird.
Diese und andere gesunkenen Kosten (vor allem gesunkene Bezugskosten durch niedrigere Börsenpreise) muss der Anbieter von sich aus berücksichtigen. Insgesamt müssen Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr aufgrund der Änderungen der staatlichen Umlagen etwa 2,73 Euro pro Monat mehr als bislang bezahlen.
Bei einer Strompreiserhöhung wegen gestiegener Umlagen, etwa der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), haben Verbraucher die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung aus anderen Gründen: Sie können (gemäß Paragraph 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz) ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen und durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Versorger Geld sparen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW