Im Streit um den Aromastoff Piperonal in der Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ hat das Landgericht München I heute die von der Firma Ritter am 28. November 2013 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Damit ist es der Stiftung Warentest weiterhin nicht erlaubt, Aussagen zur Art der Herstellung des Aromas in der Schokolade zu machen. Die Stiftung Warentest nimmt diese Entscheidung nicht hin und wird deshalb Berufung gegen das Urteil einlegen.
Bei einem Test von 26 Nussschokoladen, veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test, hatte die Stiftung Warentest die Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ wegen falscher Deklaration abgewertet. Die Firma Alfred Ritter hatte daraufhin beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt und diese sechs Tage später erhalten. Der Widerspruch der Stiftung Warentest blieb erfolglos. Sie wird im Verfahren der einstweiligen Verfügung gegen das bestätigende Urteil Berufung einlegen. Im bisherigen Verfahren haben Ritter Sport und der Aromenlieferant, die Symrise AG aus Holzminden, den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offen gelegt. Klar ist bisher lediglich, dass die Symrise AG den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstellt, sondern über Dritte bezieht.
Entscheidungen in Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz – dazu gehört auch die einstweilige Verfügung – haben keinen endgültigen Charakter, die inhaltliche Frage wird dabei noch nicht geklärt. Deshalb nehmen sie die Gerichtsentscheidung eines Hauptverfahrens nicht vorweg.