Die Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen sieht vor, dass Autofahrer etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Wer sich nicht daran hält, muss seit vergangenem Jahr mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung drohen 80 Euro und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls aufgrund falscher Bereifung kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Bei der Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite droht dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine Mithaftung.
Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Die Regel, wonach etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien schreiben für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In Südtirol betrifft dies beispielsweise die A22 (Brennerautobahn) und das Stadtgebiet von Bozen. Auch in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung durch Beschilderungen ausgesprochen werden.
In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor. In Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelungen. Wer dort in den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut ADAC auch ohne gesetzliche Vorschrift Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.
Die Tage werden kürzer, es naht die dunkle Jahreszeit. Gerade jetzt heißt es wieder: Gutes Licht am Auto ist Pflicht.
Deshalb startete das Kfz-Gewerbe und die Deutsche Verkehrswacht zum 58. Mal die Aktion Licht-Test. „Vom 1. bis 31. Oktober konnten Fahrer von Pkw, Transportern, Lkw und Bussen die Beleuchtungsanlage ihrer Fahrzeuge auch in allen über 130 TÜV Rheinland-Prüfstellen kostenlos checken lassen“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Nach erfolgreicher Prüfung gab es die Licht-Test-Plakette 2014 für die Windschutzscheibe. Sie signalisiert bei Polizeikontrollen: Die Beleuchtung ist ordnungsgemäß geprüft.
Beleuchtung regelmäßig kontrollieren
Darüber hinaus empfiehlt der TÜV Rheinland-Fachmann allen Autofahrern, sämtliche Leuchten regelmäßig zu kontrollieren. Beim Check in der Dunkelheit hilft das Garagentor oder eine Hauswand. Rück- und Bremslichter lassen sich beispielsweise vor einem Schaufenster überprüfen. Ist eine Scheinwerfer- oder Rücklichtbirne defekt, am besten die zweite gleich mit austauschen, da sie meist eine ähnliche Lebensdauer hat. Den Wechsel von Xenonbrennern wegen der Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen. Bei Schmuddelwetter die Scheinwerfergläser häufiger gründlich reinigen, denn schon wenig Schmutz verringert die Lichtstärke erheblich.
Pneus rechtzeitig montieren
Neben einer intakten Beleuchtung sind Winterreifen für eine sichere Fahrt unabdingbar. „Die Faustregel für die Montage lautet von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Damit sind Autofahrer auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vor“, erklärt Hans-Ulrich Sander. Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell an die Kälte angepasste Gummimischung haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. Beim Kauf von neuen Pneus auf das Schneeflockensymbol achten. Reifen, die lediglich die M+S-Bezeichnung für Matsch und Schnee tragen, sind häufig nur eingeschränkt wintertauglich, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Wintereinbruch in höheren Lagen – jetzt wird es Zeit, von Sommer- auf Winterreifen umzurüsten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps für den Wechsel zusammengestellt:
Schritt 1: Überprüfung der Winterreifen
Der Gesetzgeber fordert eine generelle Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, der ADAC empfiehlt aber aus Sicherheitsgründen Winterreifen schon ab einer Profiltiefe von vier Millimetern auszutauschen. Spätestens im Alter von zehn Jahren sollte ein Reifen ebenfalls ersetzt werden – das Herstellungsdatum verbirgt sich in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Gleiches gilt, wenn Reifen oder Felgen Beschädigungen aufweisen. Zeigen sich an der Reifenflanke Beulen oder tiefe Risse, deutet dies auf Beschädigungen der Karkasse hin. Der betreffende Reifen muss sofort ausgetauscht werden. Falls für das Auto neue Winterreifen nötig sind, gibt der ADAC Winterreifentest dem Verbraucher einen guten Überblick über aktuelle Reifenmodelle. Mehr Informationen dazu unter: www.adac.de/Reifen.
Schritt 2: Kennzeichnung der Reifen
Vor dem Abmontieren sollten die Sommerreifen mit Kreide gekennzeichnet werden („VR“ für „vorn rechts“, „HL“ für „hinten links“). Dieses Vorgehen erleichtert die Montage nach dem Winter.
Schritt 3: Der richtige Druck
Den Reifendruck vor dem Einlagern um 0,5 bar erhöhen. Denn Reifen verlieren den Winter über Luft und können Schaden nehmen. Werden sie im Frühling wieder aktiviert, haben sie außerdem ausreichend Druck, um damit sicher bis zur nächsten Tankstelle zu kommen.
Schritt 4: Die korrekte Lagerung
Reifen auf Felgen sollten übereinander liegend gestapelt oder einzeln an speziellen Wandhaken aufgehängt werden. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht, auf einem trockenen, nicht mit Öl oder Benzin verschmutzten Boden stehen. Außerdem sollten sie alle paar Wochen um ein Viertel des Umfangs gedreht werden. Reifen mögen es kühl, trocken und dunkel.
Wer seine Reifen nicht eigenständig wechseln möchte, der sollte sich möglichst bald für einen Termin mit einem Fachbetrieb in Verbindung setzen. Dort können die Pneus den Winter über auch gegen eine Gebühr eingelagert werden. Der ADAC empfiehlt den Verbrauchern vorab mehrere Angebote einzuholen, da sich die Gebühren für Wechsel und Einlagerung teilweise erheblich unterscheiden können.
Da es immer wieder vorkommt, dass Reifen nach der Einlagerung von der Firma nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen, hat der ADAC ein Formular entwickelt, in dem Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen werden. So können Verwechslungen ausgeschlossen und „verlorene“ Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Das „Reifeneinlagerungsprotokoll“ kann unter www.adac.de heruntergeladen werden.