Um eine eigene Identität zu entwickeln, ist es für Kinder wichtig, dass sie die Botschaft erfahren, auch dann in Ordnung zu sein, wenn sie anders sind als die anderen Familienmitglieder. „Sie sind eigenständige Wesen, keine Klone von uns selbst“, sagt der Münchner Erziehungsberater Hans Dusolt im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Kinder bräuchten die Grundbotschaft „Ich mag dich so, wie du bist, auch wenn mich dein Verhalten manchmal stört.“ Das, so Dusolt, „sollten Eltern ihren Kindern auch hin und wieder explizit sagen“.
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Kinder sollen Nächstenliebe lernen
Umfrage: Für das Gros der Bundesbürger sind christliche Ideale ein wichtiges Erziehungsprinzip
Obwohl laut einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ nicht einmal die Hälfte (46,4 Prozent) der Bundesbürger sich selbst als gläubig einschätzt, ist ihnen in der Kindererziehung die Vermittlung christlicher Werte sehr wichtig: 89,0 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Kinder nach dem Grundsatz der Nächstenliebe erzogen werden sollten. Dazu ist nach Meinung vieler aber weder Glaube noch Kirchenzugehörigkeit notwendig. 63,7 Prozent sind überzeugt, dass es „keine Religion braucht“, um Kinder zu sozial denkenden und handelnden Wesen zu erziehen.
Etwas anderes ist den meisten Befragten in Zusammenhang von Erziehung und Religion jedoch sehr wichtig: 85,9 Prozent finden, dass den Kleinen auch das Verständnis und die Toleranz für andere Religionen und Glaubensrichtungen vermittelt werden sollte.
Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.151 Frauen und Männern ab 14 Jahren.
Eltern haften: Kinder auch im Taxi richtig sichern
Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig gesichert hin. Bei einem Unfall mit Verletzung des Kindes kommt eine Mithaftung des Taxifahrers und der Eltern in Betracht. Darauf weist der ADAC hin.
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Dabei es gibt eine Sonderregelung: Der Taxifahrer muss nur Sitze für Kinder ab 9 Kilo Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.
Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Flensburgpunkt werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert ist.
Quelle/Text: ADAC www.adac.de