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Rückenaktiv im Job

Gesunde Beschäftigte sind eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Besonders Rückenschmerzen machen einen Großteil der Fehltage in Betrieben aus. „Mit dem AOK-Onlineprogramm ‚Rückenaktiv im Job‘ können Unternehmen ihren Mitarbeitern im wahrsten Sinne des Wortes den Rücken stärken“, sagt Patricia Lück, Diplom-Psychologin und Referentin für Betriebliche Gesundheitsförderung im AOK-Bundesverband.

„Rückenaktiv im Job“ ist ein computergestütztes, interaktives Programm zur Förderung der Rückengesundheit. „Ziel ist es, Arbeitnehmer darin zu unterstützen, mehr Bewegung in ihr Leben zu bringen und damit dauerhaft ihren Rücken zu stärken und Rückenschmerzen vorzubeugen“, erläutert Lück.

In Kooperation mit Professor Dr. Gerhard Huber, Experte für Betriebliches Gesundheitsmanagement der Universität Heidelberg, hat die AOK ein vierwöchiges Online-Programm entwickelt, das den Teilnehmern ein maßgeschneidertes Rückentraining anbietet. Lück: „Im Job gibt es täglich drei Übungseinheiten, die jeweils fünf Minuten dauern, sie dienen eher der Lockerung und Entspannung.“ Diese Einheiten kann der Beschäftigte in den Pausen oder – wenn der Arbeitgeber zustimmt – während der Arbeitszeit durchführen. Dazu benötigt der Arbeitnehmer lediglich einen Internetzugang. Ausdauer und Kräftigung sind eher Schwerpunkt bei den Übungen für Zuhause und in der Freizeit.

Foto: AOK-Verlag GmbH
Foto: AOK-Verlag GmbH

„Jeder, der bei ‚Rückenaktiv im Job‘ mitmacht, erhält ein passgenaues Programm“, sagt Annette Schmidt, Referentin Firmenkunden im AOK-Bundesverband. Mit einem Eingangsfragebogen wird daher unter anderem ermittelt, in welchem Maß der Rücken belastet ist, etwa durch langes Sitzen, monotone Bewegungsabläufe oder Stress. Übungen und Informationen für den Einzelnen werden aufgrund der individuellen Informationen angepasst. Entsprechend der Arbeitsprozesse kann der Arbeitnehmer selbstständig entscheiden, wann er die Übungseinheiten abruft. Im Verlauf des Arbeitstages führt der Beschäftigte nur kurze, fünfminütige Übungssequenzen durch, dabei entstehen keine langen Arbeitsunterbrechungen.

 

Fehltage durch Rückenleiden

  • 35 Millionen Tage fehlten AOK-versicherte Beschäftigte im Jahr 2012 an ihrem Arbeitsplatz aufgrund einer Muskel-Skelett-Erkrankung,
  • Hauptgründe dieser Fehltage waren Rückenleiden, bei denen es sich nicht um schwere orthopädische Erkrankungen handelte,
  • Ursachen für unspezifische Rückenschmerzen sind: Bewegungsmangel, besonders durch langes Sitzen, einseitige, monotone körperliche Belastungen (auch langes Stehen) und zu viel Stress.

Individuelles Programm für Zuhause

Zusätzlich bietet „Rückenaktiv im Job“ ein individuelles Programm für Zuhause. Dieses setzt sich zusammen aus Informationen zur Rückengesundheit, Übungseinheiten und einem Programm zur Steigerung der Ausdauer in der Freizeit durch regelmäßige Bewegung, zum Beispiel durch Walken oder Radfahren. Dieses Programm ist individuell auf das eigene Aktivitätslevel ausgerichtet. So verändern die Teilnehmer ihr Verhalten durch die beiden Übungspakete für den Arbeitsplatz und Zuhause.

Alle Übungen, die der Mitarbeiter im Programm kennenlernt, werden in einem Übungspool gesammelt. Diese Übungen kann sich jeder Teilnehmer ausdrucken und auch nach Beendigung des Programms fortführen. Gleiches gilt für die Tippsammlung.

Weitere Infos zum AOK-Programm „Rückenaktiv im Job“

Langanhaltend satt statt einfach nur voll

Speisen, die den Magen füllen, machen zwar kurzfristig satt. Doch langanhaltende Sättigung erfordert eine gute Nahrungsmittelkombination.

Zugegeben, es mutet etwas seltsam an, sich hierzulande über das Thema Sättigung Gedanken zu machen. Wie kann dies beim allzeit verfügbaren Nahrungsmittelangebot ein Problem sein? Doch trotz einer üppigen Mahlzeit hält das Sättigungsgefühl bei vielen Menschen nur kurz an und nach zwei Stunden kneift erneut der Hunger. Dabei empfehlen viele Ernährungsberater mittlerweile nur noch drei Mahlzeiten am Tag, um die Ausschüttung des fettabbau-hemmenden Hormons Insulin möglichst gering zu halten. Auf den Ratschlag, etwa vier bis sechs Stunden bis zur nächsten Mahlzeit verstreichen zu lassen, folgt vom Patienten oft das ratlose „Wie soll ich das durchhalten?“

Spezielle Dehnungsrezeptoren in der Magenwand registrieren, ob der Magen voll ist und senden Sättigungssignale zum Gehirn. Volumenreiche Nahrungsmittel wie Gemüse, Hülsenfrüchte, Vollkornprodukte, Pilze oder Nüsse sorgen direkt nach dem Essen für die sättigende Füllung.

Wenn bereits wenige Stunden nach dem Essen erneut der Hunger nagt, enthielt die letzte Mahlzeit möglicherweise zu viele schnell resorbierbare Kohlenhydrate. Eine Portion Nudeln mit Ketchup oder ein Brötchen mit Marmelade verdaut der Körper zügig. Der Zucker gelangt rasch ins Blut und lässt den Blutzuckerspiegel stark ansteigen. Das freigesetzte Insulin senkt den Blutzucker daraufhin so weit ab, dass die entstehende Unterzuckerung erneuten Hunger verursacht.

Eiweiß- und fettreiche Lebensmittel verzögern hingegen die Kohlenhydratverdauung und dämpfen so die Insulinfreisetzung. Mageres Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Nüsse und hochwertige Pflanzenöle sind folglich die ideale Ergänzung für die volumenreichen Kurzzeit-Sattmacher. Ein Tomaten-Rührei auf Roggenbrot zum Frühstück oder eine Gemüsepfanne mit Filetstreifen und gerösteten Nüssen zum Mittag sättigen so kurz- und langfristig.

Wie sich kohlenhydratreiche und -arme Mahlzeiten auf den Blutzucker- und Insulinspiegel auswirken, verdeutlicht das Miniposter „Insulinkurve“. Einen Überblick, welche Nahrungsmittel kurz- oder langfristig sättigen und wie sich diese kombinieren lassen, verrät das Miniposter „Sattmacher“. Beide Miniposter sowie weitere Beratungsunterlagen sind im Onlineshop erhältlich. / Dipl.troph. Christine Langer

Infektionsschutz im Lebensmittelbereich

Wer Lebensmittel für andere zubereitet, trägt ein hohes Maß an Verantwortung – egal, ob er in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Gastronomie oder auch an der Fleisch- oder Käsetheke arbeitet. Allzu leicht können Infektionskrankheiten über Lebensmittel übertragen werden. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen können massenhafte Erkrankungen auftreten. Die drastischen Folgen verdeutlicht beispielsweise der Ausbruch an akutem Brechdurchfall nach dem Verzehr von mit Noroviren verunreinigten Erdbeeren im Herbst 2012 in Kindergärten und Schulen.

Um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeugen und eine Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen ist grundlegendes Wissen über Infektionsschutzmaßnahmen für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln direkt oder indirekt umgehen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob sie diese Tätigkeit ehrenamtlich oder erwerbstätig ausüben. Regelmäßig alle zwei Jahre müssen alle Mitarbeiter über Infektionschutzmaßnahmen belehrt werden.

Was im Einzelnen zu beachten ist, beschreibt leicht verständlich und praxisnah die neu aufgelegte aid-Standardinformation „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“. Erläutert werden darin beispielsweise für wen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt, in welchen Lebensmitteln sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren, in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden muss und welche Informationspflichten für Mitarbeiter in Bezug auf den Infektionsschutz gegenüber ihrem Arbeitgeber bestehen.

Das 32-seitige Heft informiert außerdem über die Belehrungsvorschriften und vermittelt anschaulich in Wort und Bild die wichtigsten Übertragungswege lebensmittelbedingter Erkrankungen – grundlegendes Wissen, das gerade für einen effektiven Schutz vor entsprechenden Infektionen ganz entscheidend ist. Hinzu kommen Steckbriefe zum Krankheitsbild der häufigsten Durchfallerreger und der durch Lebensmittel übertragbaren Infektionskrankheiten. Diese beinhalten auch die Beschreibung typischer Symptome, die ein Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach IfSG auslösen können.

Das Heft richtet sich vor allem an die Küchenleitung und Verantwortliche in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie, Kitas und Schulen. Angesprochen sind darüber hinaus der Lebensmitteleinzelhandel und das Lebensmittelhandwerk, Ausbilder und Studierende sowie Behörden der Lebensmittelüberwachung, die Gesundheitsämter und die Industrie- und Handelskammern. / www.aid.de

aid-Heft „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“

32 Seiten, 5. Auflage 2013, Bestell-Nr. 61-1500, ISBN 978-3-8308-1083-4. Preis: 2,00 Euro (Rabatte ab 10 Heften), zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 Euro gegen Rechnung

Weitere Infos: www.aid-medienshop.de

Der Spitzwegerich

Spitzwegerich enthält entzündungshemmende und reizmildernde Wirkstoffe. © Wirths PR / Schoenenberger
Spitzwegerich enthält entzündungshemmende und reizmildernde Wirkstoffe. © Wirths PR / Schoenenberger

Inhaltsstoffe und Wirkung
Für arzneilich verwendeten Spitzwegerich werden jedoch überwiegend gezüchtete Kulturen verwendet. Spitzwegerich wird zur Reizlinderung bei Katarrhen der oberen Luftwege, und bei Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut eingesetzt. Sein hoher Gehalt an Schleimstoffen wirkt sich beruhigend auf die Atemwege und deshalb besonders positiv auf Husten und Bronchitis aus. Zudem wirkt das altbewährte Hustenmittel reizlindernd, adstringierend und antibakteriell, was auf die enthaltenen Flavonoide und Gerbstoffe zurückgeführt wird. Übrigens: Flavonoide, Gerb- und Schleimstoffe zählen zu den sekundären Pflanzenstoffen.

Verwendungsformen und Darreichung
Anwendung findet der Spitzwegerich meist als Hustensaft oder Tee. Besonders bewährt hat sich der aus frischem Spitzwegerichkraut gewonnene Presssaft. Er wirkt reizmildernd und entzündungshemmend. Dies hat sich besonders bei trockenem Reizhusten bewährt. Auch in Hustenbonbons ist Spitzwegerich anzutreffen.

Sonstiges
Die Wirkung des Spitzwegerichkrauts wurde übrigens auch in klinischen Studien nachgewiesen. Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sind nicht bekannt.

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