Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig gesichert hin. Bei einem Unfall mit Verletzung des Kindes kommt eine Mithaftung des Taxifahrers und der Eltern in Betracht. Darauf weist der ADAC hin.
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Dabei es gibt eine Sonderregelung: Der Taxifahrer muss nur Sitze für Kinder ab 9 Kilo Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.
Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Flensburgpunkt werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert ist.
Glasige Augen, rotes Gesicht und heiße Stirn: Die meisten Eltern brauchen nicht einmal ein Thermometer für ihre Diagnose. Hat das Kind Fieber, wachsen mit steigender Temperatur Sorge und Unsicherheit. „Fieber ist in vielen Fällen harmlos“, sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Selbst Ruhe bewahren, viel Ruhe fürs Kind, ausreichend Flüssigkeit und vielleicht noch ein Hausmittel dazu sind oft die beste Medizin.
Kinder sind insgesamt viel anfälliger für Fieber als Erwachsene. Und manche Kinder bekommen es häufiger als andere. Dabei ist das Fieber an sich keine Krankheit, sondern nur ein Symptom. Bei gesunden Kindern liegt die Temperatur zwischen 36,5 und 37,5 Grad Celsius, zwischen 37,6 und 38,0 spricht man von erhöhter Temperatur. „Erst darüber ist es Fieber und ab 39 ist das Fieber hoch“, sagt Eymers. In den allermeisten Fällen steckt hinter dem Fieber eine harmlose Infektion, der Körper bekämpft Erreger und läuft dafür auf Hochtouren. Bei einigen Kindern ist es jedoch nicht einmal das. Kleinere reagieren oft auf das Zahnen mit Fieber, ältere auf Toben oder zu warme Kleidung mit erhöhter Temperatur. „Nur bei etwa einem von hundert Kindern ist der Auslöser eine ernstere Erkrankung, beispielsweise eine Lungenentzündung“, sagt Eymers.
Viel trinken ist wichtig
Bekommt das Kind Fieber, kann man es meist gut zu Hause versorgen. „Auch wenn es harmlos ist, gehört das Kind aber weder in die Kita noch in die Schule“, sagt Eymers. Der Körper braucht Ruhe und Zeit, um die Erreger zu bekämpfen. Außerdem könnte eine Infektion andere Kinder anstecken. Das Fieber sollten Eltern drei Mal am Tag messen, um den Verlauf im Blick zu behalten. Ganz wichtig ist es, dass das Kind viel trinkt.
Ein feuchter, lauwarmer Waschlappen auf der Stirn tut vielen Kindern gut. Auch die traditionellen Wadenwickel können Eltern einsetzen. Zwar ist ihr Nutzen nicht wissenschaftlich belegt, Linderung verschaffen sie Kindern trotzdem oft. Dazu tauchen Sie zwei Baumwolltücher in handwarmes Wasser, wringen sie gut aus und wickeln je eines um jede Wade. Zwei trockene Tücher werden darüber gewickelt. Die Wickel sollen nicht zu lange wirken, sondern nur einige Minuten – das Kind darf dabei auf keinen Fall zittern und frieren, außerdem sollte eine wasserfeste Unterlage feuchte Bettwäsche verhindern.
Über den Einsatz fiebersenkender Medikamente sollte nach Einschätzung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erst ab 39 Grad Celsius und abhängig vom Allgemeinzustand des Kindes nachgedacht werden. Die Wahl des Wirkstoffs und die Dosierung sollte mit dem Kinderarzt besprochen werden.
Im Zweifel zum Arzt
Gerade wenn das Kind abends höheres Fieber hat, sollten Eltern zudem auch nachts in der Nähe sein. „Das beruhigt nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern“, sagt Eymers. Oft sind besonders Eltern von Babys oder noch sehr kleinen Kindern sehr besorgt, wenn ihr Kind fiebert. „Mit der Zeit bekommen Eltern mehr Erfahrung, aber so lange sie sehr unsicher sind, gilt: lieber einmal mehr zum Arzt“, sagt Eymers.
Folgende Faustregeln nennen Kinder- und Jugendärzte, wann Fieber ein Grund für einen Arztbesuch ist:
bei Babys unter drei Monaten bei einer Temperatur von 38 Grad Celsius,
bei älteren Kindern bei einer Temperatur über 39 Grad Celsius,
wenn das Fieber länger als drei Tage anhält,
wenn das Kind stark beeinträchtigt oder sogar apathisch ist,
wenn es einen Fieberkrampf bekommt, bei dem es zuckt oder steif wird,
wenn Durchfall, Erbrechen oder Hautausschläge dazu kommen,
wenn das Kind Essen und Trinken verweigert.
„Besonders achten sollten Sie auf Anzeichen eines Flüssigkeitsmangels“, sagt Eymers. Er macht sich bei kleinen Kindern unter anderem an trockenen Windeln (geringe Urinmenge) und einer eingesunkenen Fontanelle bemerkbar. Das ist die weiche Stelle zwischen den Knochen auf dem Kopf, die noch nicht zusammengewachsen sind. Auch trockene Schleimhäute im Mund und Lippen sowie blasse Haut und stehende Hautfalten sind Anzeichen dafür.
Fieber – richtig messen
Eltern können Kindern das Fieber im Po, im Ohr, unter der Zunge, an der Stirn oder unter der Achsel messen. Der Ort der Messung hängt vom Messgerät und vom Alter des Kindes ab. Bei der Messung im Po sollte das Thermometer dünn eingecremt sein, um Verletzungen zu vermeiden. Beim Messen unter der Achsel müssen in der Regel 0,5 Grad dazu gerechnet werden, beim speziellen Ohrthermometer 0,3 Grad, um den tatsächlichen Wert zu ermitteln. Üblich sind heute digitale Thermometer, da sie günstiger sind als Infrarot-Thermometer. Die früher üblichen Quecksilber-Thermometer sind seit 2009 in der EU verboten.
Die Tage werden länger, sonnige Abschnitte geben einen Vorgeschmack auf den Frühling und laden dazu, wieder mehr Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Auch die Kinder spielen nachmittags und am Wochenende vermehrt im öffentlichen Raum, fahren Roller oder Fahrrad. Dabei kann es leider auch zu Schadensfällen kommen, z. B. wenn der Bremsweg vor Nachbars parkendem Auto nicht gereicht hat.
Bei erwachsenen Verkehrsteilnehmern wird die Frage der Haftung je nach Einzelfall bewertet. Ist dem Fußgänger ein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, kann dies sogar zur Alleinhaftung des Fußgängers führen. Daher sollte stets eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Wenn jedoch Kinder an Unfällen beteiligt sind oder spielende Kinder am Straßenrand auftauchen, gelten besondere Regeln, so der ADAC.
Haften Kinder im Straßenverkehr bei Unfällen?
Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr haften Kinder nicht, da sie nicht „deliktsfähig“ sind. Zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr ist die Haftung bei Unfällen in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug ebenfalls ausgeschlossen, solange das Kind nicht vorsätzlich handelt. Bei Unfällen im ruhenden Verkehr haften Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr, wenn sie z. B. mit dem Fahrrad oder Roller gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fahren. Ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres richtet sich die Haftung im Übrigen nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes.
Wann ist eine Mithaftung ab dem 10. Lebensjahr gegeben?
Grundsätzlich ist mit zunehmendem Alter auch eine zunehmende Vorsicht geboten. Ein 10-jähriges Kind, das zumindest scheinbar auf den Verkehr achtet und dann unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, trifft ein Mitverschulden. Ab dem 10. Lebensjahr beurteilt man die Frage der Mithaftung nach der individuellen Einsichtsfähigkeit des Kindes.
Gibt es Besonderheiten vor Schulen oder Kindergärten?
Da Kinder im Kleinkindalter bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haften, muss der Autofahrer vor Kindergärten entsprechende Vorsicht walten lassen und u. U. Schrittgeschwindigkeit fahren. Vor Schulen ist von dem Autofahrer erhöhte Vorsicht gefragt, wenn Kindergruppen zwischen 7 und 10 Jahren dort stehen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eines der Kinder unbesonnen handelt. Ein 10-jähriger, der sich völlig unauffällig in der Nähe einer Schule verhält und dann unvermittelt die Straße betritt, haftet dagegen mit. Befindet sich eine Schulbushaltestelle vor der Schule, muss der Schulbus Schrittgeschwindigkeit fahren. Kinder über 7 Jahre können aber mithaften, wenn sie stark drängeln und so die Unfallgefahr an der Haltestelle erhöhen.
Was gilt bei spielenden Kindern?
Grundsätzlich muss der Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lassen, da gerade spielende Kinder oft nicht auf den Verkehr achten. Spielen allerdings größere Kinder (12-13 Jahre) auf einem Gehweg, muss der Autofahrer nicht mit einem unvermittelten Betreten der Fahrbahn rechnen.
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Gehweg radeln?
Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder, bis zum vollendeten 10. dürfen Kinder den Gehweg benützen. Auf Fußgänger müssen die Kinder besonders Rücksicht nehmen. Fußgänger haben immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Die Kinder dürfen auf dem Gehsteig deshalb nur langsam fahren.