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Meine Laborwerte: Medizinische Befunde selbst entschlüsseln

Was bedeuten Abkürzungen wie EOS, FSH oder MCH und die Zahlen in Klammern dahinter? Was sind Referenzbereiche und was sagt der persönliche Laborwert aus? Der Ratgeber der Stiftung Warentest Meine Laborwerte hilft dabei, den Code zu entschlüsseln. Um als medizinischer Laie Laborberichte richtig lesen und verstehen zu können, benötigt man Hilfe, die Ärzte in der Regel nicht geben können, da Ihnen die Zeit dafür fehlt.

Meine_Laborwerte_2014-Cover-grossDas Ergebnis einer Blutuntersuchung ist ein Laborbericht. In den Grundzügen ist die Struktur eines jeden Laborberichts sehr ähnlich, so dass man sich mit ein bisschen Wissen schnell zurechtfinden wird. Klar strukturiert unterstützt dieser aktuelle Ratgeber alle, die mehr von ihren Laborwerten verstehen möchten. Er bietet einen kompletten Überblick zu den wichtigsten Werten und ihrer Bedeutung.

Was sind normale Werte, was heißen zu hohe oder zu niedrige Werte, denn nicht alles spricht gleich für eine Krankheit. Dazu wird ausführlich erläutert, welche Krankheiten man über Laborwerte identifizieren kann und was man tun kann, damit Werte wieder besser werden.

Das Buch „Meine Laborwerte“ hat 143 Seiten und ist ab dem 25. Februar 2014 zum Preis von 9,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/laborwerte.

Kinder im Straßenverkehr: Wer haftet bei Schäden

Die Tage werden länger, sonnige Abschnitte geben einen Vorgeschmack auf den Frühling und laden dazu, wieder mehr Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Auch die Kinder spielen nachmittags und am Wochenende vermehrt im öffentlichen Raum, fahren Roller oder Fahrrad. Dabei kann es leider auch zu Schadensfällen kommen, z. B. wenn der Bremsweg vor Nachbars parkendem Auto nicht gereicht hat.

Bei erwachsenen Verkehrsteilnehmern wird die Frage der Haftung je nach Einzelfall bewertet. Ist dem Fußgänger ein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, kann dies sogar zur Alleinhaftung des Fußgängers führen. Daher sollte stets eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Wenn jedoch Kinder an Unfällen beteiligt sind oder spielende Kinder am Straßenrand auftauchen, gelten besondere Regeln, so der ADAC.

Haften Kinder im Straßenverkehr bei Unfällen?

Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr haften Kinder nicht, da sie nicht „deliktsfähig“ sind. Zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr ist die Haftung bei Unfällen in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug ebenfalls ausgeschlossen, solange das Kind nicht vorsätzlich handelt. Bei Unfällen im ruhenden Verkehr haften Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr, wenn sie z. B. mit dem Fahrrad oder Roller gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fahren. Ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres richtet sich die Haftung im Übrigen nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes.

Wann ist eine Mithaftung ab dem 10. Lebensjahr gegeben?

Grundsätzlich ist mit zunehmendem Alter auch eine zunehmende Vorsicht geboten. Ein 10-jähriges Kind, das zumindest scheinbar auf den Verkehr achtet und dann unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, trifft ein Mitverschulden. Ab dem 10. Lebensjahr beurteilt man die Frage der Mithaftung nach der individuellen Einsichtsfähigkeit des Kindes.

Gibt es Besonderheiten vor Schulen oder Kindergärten?

Da Kinder im Kleinkindalter bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haften, muss der Autofahrer vor Kindergärten entsprechende Vorsicht walten lassen und u. U. Schrittgeschwindigkeit fahren. Vor Schulen ist von dem Autofahrer erhöhte Vorsicht gefragt, wenn Kindergruppen zwischen 7 und 10 Jahren dort stehen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eines der Kinder unbesonnen handelt. Ein 10-jähriger, der sich völlig unauffällig in der Nähe einer Schule verhält und dann unvermittelt die Straße betritt, haftet dagegen mit. Befindet sich eine Schulbushaltestelle vor der Schule, muss der Schulbus Schrittgeschwindigkeit fahren. Kinder über 7 Jahre können aber mithaften, wenn sie stark drängeln und so die Unfallgefahr an der Haltestelle erhöhen.

Was gilt bei spielenden Kindern?

Grundsätzlich muss der Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lassen, da gerade spielende Kinder oft nicht auf den Verkehr achten. Spielen allerdings größere Kinder (12-13 Jahre) auf einem Gehweg, muss der Autofahrer nicht mit einem unvermittelten Betreten der Fahrbahn rechnen.

Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Gehweg radeln?

Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder, bis zum vollendeten 10. dürfen Kinder den Gehweg benützen. Auf Fußgänger müssen die Kinder besonders Rücksicht nehmen. Fußgänger haben immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Die Kinder dürfen auf dem Gehsteig deshalb nur langsam fahren.

Tipp: Frühbucherrabatte – nicht immer Schnäppchen

Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:

  • Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
  • Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
  • Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
  • Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
  • Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
  • Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.

Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder tut’s ein Anruf beim Verbrauchertelefon unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren. (Stand: 2/2014)

Eine Schatzkiste an wertvollen Tipps für Babys erstes Jahr

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich nicht nur schlagartig der Lebensmittelpunkt: Neben der ersehnten innigen Nähe und Dreisamkeit stellen die ersten Wochen und Monate mit Baby die frischgebackenen Eltern auch vor viele neue Herausforderungen und drängende Fragen.

Baby_1x1_Cover.inddWird das Kleine satt? Entwickelt es sich normal? Ist ihm zu warm oder zu kalt? Warum schreit es? Die erfahrene Hebamme Birgit Laue gibt im GU Titel Das Baby-Einmaleins über 300 hilfreiche Tipps und Informationen rund um Babys erstes Jahr. Hier können junge Eltern schnell und einfach alles nachschlagen, was gerade wichtig für sie ist: vom Stillen und Füttern über die Babypflege bis hin zum Reisen mit dem Nachwuchs.

Bis Mitte des letzten Jahrhunderts wuchsen viele Kinder noch im Kreise einer Großfamilie auf; junge Mütter und Väter konnten auf die Erfahrung und die Unterstützung der älteren Generation bauen. In der heutigen Gesellschaft mit ihren Klein- und Kleinstfamilien gibt es kaum noch Gelegenheit, eine „Eltern-Lehrzeit“ zu absolvieren.

Die Unsicherheiten im Umgang mit dem Baby sind daher oft groß. Einfühlsam und praxisnah, mit vielen fundierten Ratschlägen, beantwortet die Autorin Fragen von Mama und Papa kompakt und auf den Punkt und begleitet sie während der verschiedenen Phasen im ersten Jahr mit Kind. Von der Ernährung und Pflege über die körperliche und geistig-seelische Entwicklung und die Gesundheit bis hin zu Hilfestellungen, wenn sich die Eltern überfordert fühlen: Birgit Laue steht ihnen mit ihrer langjährigen praktischen Erfahrung kompetent zur Seite. Die optisch wie inhaltlich ansprechende Aufmachung macht den GU Titel zu einem unkomplizierten Nachschlagewerk für den Alltag mit Baby und gleichzeitig zu einem idealen Geschenk für junge Eltern.

Birgit Laue ist freiberufliche Hebamme mit über 20-jähriger Erfahrung in klinischer und außerklinischer Geburtshilfe. Gleichzeitig ist sie als Lehrerin für Gesundheitsberufe und Referentin für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Fortbildung für medizinische Fachleute tätig. Birgit Laue arbeitet zudem als Medizinjournalistin und ist Autorin mehrerer Bücher zu Kinder- und Frauengesundheit. Für den GRÄFE UND UNZER Verlag hat sie u. a. die Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt“ und „Babypflege“ verfasst.

Birgit Laue
Das Baby-Einmaleins
Die wichtigsten Hebammentipps fürs erste Jahr
160 Seiten, ca. 120 Farbfotos
Format: 18,5 x 24,2 cm, Softcover mit Klappen
Preis: 14,99 € (D) / 15,50 € (A) / 21,90 sFr
ISBN: 978-3-8338-2501-9

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