Schlagwort-Archiv: Recht

Zum Jahresende: Betriebskosten sind abzurechnen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Halte der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibe er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.

Bei der Abrechnung ist nach Angaben von Haus & Grund auf eine Reihe weiterer Formalien zu achten. So sei der Vermieter nach der Rechtsprechung des BGH im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verpflichtet, dem Mieter die Prüfung der Abrechnung zu ermöglichen (Az. VIII ZR 38/11). „Der Vermieter muss daher alle relevanten Rechnungen und Verträge aufbewahren, um diese dem Mieter auf dessen Verlangen vorlegen zu können“, informiert Haus & Grund-Experte Kai Warnecke.

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 7. Juli 2013 (Az. VIII ZR 322/12) erstrecke sich das Einsichtsrecht des Mieters aber nicht auf Vorlage der Abrechnungen zwischen dem vom Vermieter beauftragten Wärme-Contractor und dessen Vorlieferanten. Ob die abgerechneten Betriebskosten den Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebots genügen, könne der Mieter auch im Abgleich der in Rechnung gestellten Betriebskosten mit den Preisen anderer Wärmelieferanten ermitteln, so der BGH.

www.hausundgrund.de

 

Erbrecht geht jeden an

Erbrecht geht jeden an: als Erblasser und Erbe, früher oder später. Deshalb ist es wichtig, die passenden Informationen übersichtlich im Internet zu finden – und dann aus berufenem Munde: der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft hat ihren Internetauftritt überarbeitet: Seit Anfang September 2013 ist die neue Seite online. Ziel ist es, neben Anwälten/Mitgliedern künftig stärker auch die rechtsinteressierte Öffentlichkeit anzusprechen. Große Bildmotive, eine Foto-Slideshow auf der Startseite und plakative, humorvolle Überschriften sollen den Nutzer motivieren, sich mit Aspekten des „Erbens und Vererbens“ näher auseinanderzusetzen und auf der Seite zu verweilen.

Eine wesentliche Neuerung der Webseite ist die neue Struktur, die sich an den verschiedenen Zielgruppen (Rechtsuchende, Anwälte, Presse) orientiert. Durch klar getrennte Navigationsbereiche kann jeder Nutzer schnell die für ihn interessanten Inhalte auffinden. Juristische Laien werden durch große Icons auf der Startseite direkt zu den Informationen geleitet, die ihrem Kenntnisstand und Besuchsmotiv entsprechen („Bedarf ermitteln“, „Erbrecht verstehen“, „Erbstreit vermeiden“). Jeder Navigationspunkt birgt einen umfassenden Fundus wissenswerter Details rund um das Thema Erbrecht. Über die komfortable Anwaltsuche lässt sich in wenigen Sekunden der passende Anwalt in der Nähe finden.

Auch für Mitglieder bzw. Anwälte bietet die neue Internetpräsenz viel Neues: Neben der Möglichkeit, der Arbeitsgemeinschaft beizutreten, sich für Veranstaltungen anzumelden und die Inhaltsübersichten der (für Mitglieder kostenlosen) Zeitschrift ErbR abzurufen, steht ein geschützter Bereich für Mitglieder zur Verfügung. Hier können nach der Anmeldung die wichtigsten Daten geändert und in Kürze auch weitere Mitgliederservices in Anspruch genommen werden.

Der Webauftritt wird in den kommenden Monaten ständig um neue Inhalte und Funktionen erweitert.

In der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV sind bundesweit über 1.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Ihr jeden März stattfindender Deutscher Erbrechtstag ist derzeit die größte erbrechtliche Fachtagung bundesweit.

Link: www.anwaltverein.de

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