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Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden gekommen. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.

© Foto: Stadt Wertheim
© Foto: Stadt Wertheim

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Personen unter 18 Jahren dürfen überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt.

Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-253.

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Wertheim – Bücher und andere Produkte
Silvester – Bücher und andere Produkte

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