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Weihnachtsgeschenke im Beruf bergen Risiken

Bald ist Weihnachten. Und wie jedes Jahr stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, an Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden adäquate Grußkarten und Geschenke zu überreichen. Aber wo liegt die wertmäßige Grenze, damit die gut gemeinte Geste nicht als Bestechung auslegbar ist? Wird dem keine Beachtung geschenkt, kann es für den Beschenkten und den Absender Folgen haben. „Dabei gibt es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Korruption gilt. Das müssen die Unternehmen für sich selbst regeln“, erläutert Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland, das Problem.

Bei Geschenken wie zum Beispiel Eintrittskarten für die VIP-Lounge im Fußballstadion, Reisen, hochwertiger Unterhaltungselektronik oder gar Bargeld ist Vorsicht geboten. „Um den Geber aber nicht vor den Kopf zu stoßen und sich selbst nicht zu sehr unter Druck zu setzen, können Geschenke grundsätzlich auch weiterverkauft und der Erlös kann einer gemeinnützigen Sache gespendet werden“, so Schlegel: Wer bei dem Wert eines Geschenks unsicher ist, aber auf Nummer sicher gehen möchte, hält besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern vermeidet zudem den Anschein von Käuflichkeit.

Ideal ist es, wenn ein Ansprechpartner für Korruption, ein sogenannter Compliance-Beauftragter im Unternehmen vorhanden ist. Dieser kann mit der Geschäftsleitung klare Regeln aufstellen, an denen sich Mitarbeiter orientieren können und steht im Zweifel beratend zur Seite. TÜV Rheinland bietet ein ganzes Spektrum von Dienstleistungen an, die Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen und entsprechende Verstöße zu verhindern. „Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz der Compliance ‒ also die Einhaltung einer Vielzahl von internen und externen Regeln und Vorschriften ‒ und bilden so den Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln“, erklärt Walter Schlegel.

Mehr Informationen zu dem Thema finden sich unter www.tuv.com/compliance im Internet.

Crowdfunding: Chancen und Risiken

Crowdfunding bietet die Möglichkeit, bei vielen interessanten Projekten als Spender, Kreditgeber oder Mitunternehmer dabei zu sein. Welche Vor- und Nachteile die finanzielle Investition in Crowdfunding-Projekte haben, stellt die Zeitschrift Finanztest in ihrer November-Ausgabe vor.

Beim Crowdfunding – auf Deutsch Schwarmfinanzierung – stellen Initiatoren ihr Projekt im Internet vor und sammeln von Unterstützern Geld dafür ein. Zum Teil unterstützen die Geldgeber einen guten Zweck und erhalten keine oder eine ideelle Gegenleistung. Zum Teil wollen sie Renditen erwirtschaften und vergeben Darlehen oder steigen bei Projekten ein. In diesen Fällen ist Vorsicht geboten. Investments in junge Unternehmen sind riskant, denn nicht wenige scheitern. Geldgeber müssen sich zudem für Jahre binden. Wenn sie vorzeitig verkaufen wollen, ist unklar ob, und zu welchem Kurs das möglich ist.

Finanztest rät Geldgebern, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, bevor sie investieren und die vorgesehene Summe auf mehrere Projekte zu verteilen. Bei einem einzigen Projekt ist die Gefahr des Totalverlusts groß. Interessierte sollten nur so viel Kapital einsetzen, dass sie einen Totalverlust aller unterstützten Projekte verkraften können.

Der ausführliche Artikel Crowdfunding erscheint in der November-Ausgabe 2014 der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/crowdfunding abrufbar.

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