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Land fördert Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks

Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat insgesamt zwölf Zuwendungsbescheide an mehrere Handwerksorganisationen in Dortmund und Duisburg übergeben. Insgesamt beläuft sich der Förderbetrag auf rund 1,3 Millionen Euro.

Mit dem Geld soll die Ausstattung verschiedener Bildungseinrichtungen des Handwerks modernisiert und erweitert werden. Minister Duin erklärte bei der Übergabe der Bescheide: „Gut ausgebildete Berufseinsteiger und die fachmännische Weiterbildung von Berufstätigen stellen die positive Entwicklung unserer Wirtschaft sicher. Deshalb unterstützt das Land die Bildungsstätten des Handwerks.“

In Dortmund sind dies die Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund, der Kreishandwerkerschaft Dortmund-Lünen, des Augenoptikerverbandes NRW und der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik. In Duisburg werden die Bildungszentren der Kreishandwerkerschaft Duisburg und deren Innungen unterstützt.

Die Gesamtfördersumme von knapp 1,3 Millionen Euro wird aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe + „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bereitgestellt. Zum Teil werden die Projekte auch vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) mitgefördert.

Elterngeld: 17,1 Millionen Euro an junge Eltern ausgezahlt

2013 haben im Ennepe-Ruhr-Kreis rund 2.900 Mütter und Väter fasst 17,1 Millionen Euro Elterngeld bezogen. 19,4 Prozent der Leistungsempfänger waren Männer. Im Vergleich zum Vorjahr (2.600/15.3 Millionen/18 Prozent) bedeutet dies eine nicht unerhebliche Steigerung.

„Die überwiegende Mehrheit der Väter“, wirft Volker Lorenz als zuständiger Sachgebietsleiter der Kreisverwaltung einen genaueren Blick auf das vermeintlich stärkere Geschlecht, „beziehen ihr Elterngeld für die so genannten Partnermonate und kehren bereits nach zwei Monaten wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.“ In Zahlen: 50 von 563 Vätern haben sich die mögliche lange Auszeit von zwölf Monaten genommen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. 2012 waren es von 462 Vätern 53 gewesen.

Das Elterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal 1.800 Euro, und wird für zwölf Monate gewährt. Es wird für zwei weitere Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil die Kindesbetreuung übernimmt und ein Einkommensverlust eintritt. Eltern eines Neugeborenen, die vorher kein Einkommen hatten, bekommen 300 Euro im Monat. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, das alleinige Sorgerecht sowie einen Einkommensverlust haben, können das Elterngeld für 14 Monate erhalten. Und: Jeder Anspruchsberechtigte hat die Möglichkeit, sich das Elterngeld als halben Monatsbetrag auszahlen zu lassen, dann verdoppelt sich im Gegenzug die Laufzeit.

Seit dem 1. August 2013 kann im Anschluss an das Elterngeld ein Anspruch auf Betreuungsgeld bestehen. Diese Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für dieses Kind keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Seit Sommer sind bei der Kreisverwaltung 551 Anträge eingegangen. 437 konnten bewilligt, 75 mussten abgelehnt werden. Hauptgrund: Das Kind war vor dem 1. August 2012 geboren. Diese im Gesetz festgeschriebene Stichtagsregelung zieht eine klare und eindeutige Grenze. Selbst wer seinen Nachwuchs beispielsweise am 31. Juli 2012 um 23.55 Uhr bekommen hat, geht leer aus und kann sich einen Antrag sparen.

Für allen anderen gilt: Wer das Formular auf den Weg bringt, erhält aktuell 100 Euro pro Monat und ab August 2014 150 Euro. Das Betreuungsfeld kann für maximal 22 Monate, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Die Leistung gilt als „vorrangig“ und wird daher beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Sie muss nicht versteuert werden und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt.

Ansprechpartner für Eltern aus allen neun Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis, die sich für Eltern- oder Betreuungsgeld interessieren, ist die Kreisverwaltung. Im letzten Jahr haben die Mitarbeiter der Elterngeldstelle in einer Vielzahl von Fällen Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet und Eltern bei der Antragsstellung geholfen.

Anträge erhalten Interessierte im Kreishaus, bei den Städten oder noch bequemer direkt im Internet. Unter www.en-kreis.de stehen im Bereich Bürgerservice, Stichwort Elterngeld viele Informationen zur Verfügung. Persönlich erreichbar sind die Ansprechpartner der Kreisverwaltung montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Die Telefonnummer lautet 02302/922 0.

AIDS-Beratung des Ennepe-Ruhr-Kreises

Claudia Schonheim, AIDS-Beraterin des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist umgezogen. Ab sofort hat sie ihr Büro in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Witten, Schwanenmarkt 5-7. Erreichbar ist sie dort unter der Telefonnummer 02302/922 278, die e-Mail Adresse lautet unverändert c.schonheim@en-kreis .de.

Eine Beratung bietet Schonheim in Witten immer dienstags von 14 bis 15.30 Uhr an. Außerhalb dieser Sprechzeit sind Termine in Witten und Schwelm nach Absprache möglich.

www.en-kreis.de

Studie untersucht Dortmunder Nordstadt

Das Ruhrgebiet ist bunt: Menschen aus verschiedenen Ländern haben hier eine neue Heimat gefunden. Neben Fachkräften zieht es aber zunehmend extrem arme Zuwanderer aus Ländern wie Bulgarien und Rumänien ins Ruhrgebiet. Diese Armutszuwanderung konzentriert sich seit einigen Jahren in wenigen Stadtteilen, was erhebliche Probleme für die Kommunen zur Folge hat. Obwohl dieser Umstand in aller Munde ist, gibt es bislang kaum empirische Studien zum Thema, die die Diskussion versachlichen könnten. Sebastian Kurtenbach vom Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung der RUB (ZEFIR) schließt die Forschungslücke, indem er die Dortmunder Nordstadt aus stadtsoziologischer Perspektive untersucht hat.

Forschung im Feld

Sebastian Kurtenbach M.A. © privat
Sebastian Kurtenbach M.A.
© privat

In seiner 67-seitigen Studie „Neuzuwanderer in städtischen Ankunftsgebieten. Rumänische und bulgarische Zuwanderer in der Dortmunder Nordstadt“ beleuchtet Kurtenbach, wie sogenannte Ankunftsgebiete beschaffen sind: Wie sind die Lebensbedingungen der Zuwanderer? Wie wird der öffentliche Raum genutzt? Welche ökonomische Infrastruktur ist vorhanden? Neben statistischen Daten setzt die Studie dabei auf eigene Beobachtungen: Im Sommer 2013 hat Kurtenbach drei Wochen lang an verschiedenen Plätzen in der Dortmunder Nordstadt – beispielsweise am Nordmarkt und in der Mallinckrodtstraße – Eindrücke protokolliert.

Ideale Bedingungen

Kurtenbach kommt zu dem Ergebnis, dass die Nordstadt ideale Bedingungen bietet, um Neuzuwanderern das Ankommen zu ermöglichen. Hier finden sie günstigen Wohnraum, Anschluss an Menschen, die dieselbe Herkunft haben, sowie erste Arbeitsgelegenheiten. Die ökonomische Infrastruktur – zum Beispiel Dienstleistungen für internationale Geldtransfers, um Geld in die alte Heimat zu schicken – hilft ihnen, sich zu integrieren. Das macht deutlich, dass Politik und Verwaltung diese Ankunftsgebiete stärken müssen, da sie eine wichtige Funktion der Aufnahme und Integration erfüllen. Zum Beispiel müsse man sich intensiver darum bemühen, die Zuwanderer für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Keine Hilfe vom Bund

Bislang haben die Kommunen, die stark von der Armutszuwanderung betroffen sind, auf Hilfe der Bundesregierung gehofft. Diese zeigt sich aber hilflos und pocht auf Reformen in den Herkunftsländern der Armutszuwanderer. Diese Haltung hilft laut Kurtenbachs Studie weder den Kommunen noch den Armutszuwanderern. Seit 2007 sind Rumänien und Bulgarien Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die von dort stammenden Menschen haben dadurch das Recht, sich in Deutschland niederzulassen.

Die ZEFIR-Studie wurde aus Eigenmitteln des Instituts finanziert und kann kostenfrei bezogen werden.

Link:
Studie zum Download
ZEFIR
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