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Kinder im Straßenverkehr: Wer haftet bei Schäden

Die Tage werden länger, sonnige Abschnitte geben einen Vorgeschmack auf den Frühling und laden dazu, wieder mehr Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Auch die Kinder spielen nachmittags und am Wochenende vermehrt im öffentlichen Raum, fahren Roller oder Fahrrad. Dabei kann es leider auch zu Schadensfällen kommen, z. B. wenn der Bremsweg vor Nachbars parkendem Auto nicht gereicht hat.

Bei erwachsenen Verkehrsteilnehmern wird die Frage der Haftung je nach Einzelfall bewertet. Ist dem Fußgänger ein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, kann dies sogar zur Alleinhaftung des Fußgängers führen. Daher sollte stets eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Wenn jedoch Kinder an Unfällen beteiligt sind oder spielende Kinder am Straßenrand auftauchen, gelten besondere Regeln, so der ADAC.

Haften Kinder im Straßenverkehr bei Unfällen?

Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr haften Kinder nicht, da sie nicht „deliktsfähig“ sind. Zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr ist die Haftung bei Unfällen in Verbindung mit einem Kraftfahrzeug ebenfalls ausgeschlossen, solange das Kind nicht vorsätzlich handelt. Bei Unfällen im ruhenden Verkehr haften Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr, wenn sie z. B. mit dem Fahrrad oder Roller gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fahren. Ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres richtet sich die Haftung im Übrigen nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes.

Wann ist eine Mithaftung ab dem 10. Lebensjahr gegeben?

Grundsätzlich ist mit zunehmendem Alter auch eine zunehmende Vorsicht geboten. Ein 10-jähriges Kind, das zumindest scheinbar auf den Verkehr achtet und dann unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, trifft ein Mitverschulden. Ab dem 10. Lebensjahr beurteilt man die Frage der Mithaftung nach der individuellen Einsichtsfähigkeit des Kindes.

Gibt es Besonderheiten vor Schulen oder Kindergärten?

Da Kinder im Kleinkindalter bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haften, muss der Autofahrer vor Kindergärten entsprechende Vorsicht walten lassen und u. U. Schrittgeschwindigkeit fahren. Vor Schulen ist von dem Autofahrer erhöhte Vorsicht gefragt, wenn Kindergruppen zwischen 7 und 10 Jahren dort stehen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eines der Kinder unbesonnen handelt. Ein 10-jähriger, der sich völlig unauffällig in der Nähe einer Schule verhält und dann unvermittelt die Straße betritt, haftet dagegen mit. Befindet sich eine Schulbushaltestelle vor der Schule, muss der Schulbus Schrittgeschwindigkeit fahren. Kinder über 7 Jahre können aber mithaften, wenn sie stark drängeln und so die Unfallgefahr an der Haltestelle erhöhen.

Was gilt bei spielenden Kindern?

Grundsätzlich muss der Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lassen, da gerade spielende Kinder oft nicht auf den Verkehr achten. Spielen allerdings größere Kinder (12-13 Jahre) auf einem Gehweg, muss der Autofahrer nicht mit einem unvermittelten Betreten der Fahrbahn rechnen.

Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Gehweg radeln?

Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder, bis zum vollendeten 10. dürfen Kinder den Gehweg benützen. Auf Fußgänger müssen die Kinder besonders Rücksicht nehmen. Fußgänger haben immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Die Kinder dürfen auf dem Gehsteig deshalb nur langsam fahren.

Tipps für die Handy-Nutzung bei Eis und Schnee

Winter-Tipps: Damit Verbraucher mit moderner Technologie besser durch die kalte Jahreszeit kommen und ihr Mobiltelefon besser vor Kälte schützen, gibt BITKOM folgende Hinweise:

Handy möglichst nah am Körper tragen

Bei klirrender Kälte vermindert sich die Akkuleistung stark. Die Handys kommen schneller ans Limit als bei warmen Temperaturen. Daher sollten Mobiltelefone möglichst nah am Körper getragen werden. So können die Akkus vor dem Auskühlen geschützt werden. Außerdem vermeidet man Temperaturschwankungen, die zu Kondenswasser im Gerät und damit zu Störungen oder Ausfällen führen können. Handys sollten bei tiefen Minustemperaturen insbesondere nicht im Auto deponiert werden: Scharfer Frost kann das Display dauerhaft beschädigen. Zudem arbeiten viele Geräte bei niedrigen Temperaturen langsamer, auch der Touchscreen kann verzögert reagieren. Falls das Telefon doch einmal ausgekühlt ist, sollte das Gerät erst nach einer Aufwärmphase eingeschaltet werden. Für sportliche Aktivitäten empfiehlt sich eine wasserdichte Schutzhülle. Zu kalt sollten die Geräte übrigens auch beim Aufladen nicht sein, denn der Akku speichert bei Kälte weniger Strom als bei Zimmertemperatur.

Für Energie sorgen

Ob auf der Piste oder auf der Landstraße: Bei einem Notfall wird das Handy nicht nur zum Telefonieren eingesetzt. Betroffene fotografieren den Unfallort, nutzen den Ortungs- oder Navigationsdienst oder setzen das Smartphone per App sogar als Taschenlampe ein. All das verbraucht zusätzliche Energie. Deshalb sollte das Handy vor einer Abfahrt aufgeladen sein. Es ist zudem sinnvoll, im Auto stets ein Ladekabel mit Adapter mitzuführen. Und wer längere Outdoor-Touren macht, sollte darüber nachdenken, ein mobiles Solar-Ladegerät mitzuführen. Diese Zusatzgeräte sind sehr klein und leicht – und obendrein preiswert.

Telefonnummern von Pannendiensten und Bergwachten speichern

Für den Fall einer Panne oder eines Unfalls sollte die Telefonnummer eines Pannendienstes im Handy einprogrammiert werden. Das gilt besonders für Fahrten ins Ausland. Gleiches ist für Skifahrer und Snowboarder wichtig: Wenn sie vor der ersten Abfahrt die Telefonnummer der Bergwacht eingespeichert haben, können sie im Notfall direkt Hilfe holen und verlieren keine Zeit mit der Suche nach der richtigen Nummer. Dabei sollte man die Landesvorwahl nicht vergessen. Nutzer von Prepaid-Karten sollten darauf achten, dass ihr Gerät für internationales Roaming freigeschaltet und ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Handy-Ortung für den Notfall

Kommt es zu einem Unfall, bei dem der Handy-Besitzer nicht mehr reaktionsfähig ist, kann das Mobiltelefon Leben retten. Die Notrufleitstellen können Handys im Notfall orten.

Sinnvolles Zubehör nutzen

Mit speziellen Schutzhüllen können Handybesitzer ihre Mobiltelefone vor Schnee und Feuchtigkeit bewahren. Der Touchscreen eines Smartphones kann mit normalen Handschuhen nicht bedient werden. Dies ist jedoch mit speziellen Handschuhen möglich, die elektrisch leitende Fingerkuppen haben. Solche speziellen Handschuhe gibt es bereits ab rund 5 Euro. Auch ein Headset kann sinnvoll sein. Damit lässt sich telefonieren, ohne das Handy aus der wärmenden Innentasche der Jacke nehmen zu müssen.

Hilfreiche Apps für das Smartphone

Zudem gibt es nützliche Winter-Apps, etwa eine Gebrauchsanleitung zur Montage von Schneeketten oder ausführliche Informationen über die Wetterlage, den Liftbetrieb und den Pistenzustand eines Skigebiets. Oder Erste-Hilfe-Apps: Damit lassen sich die wichtigsten Handgriffe für den Notfall erlernen. Einen Erste-Hilfe-Kurs ersetzt das Programm aber nicht!

Outdoor-Smartphones als Alternative

Für Wintersportler gibt es mittlerweile eine recht große Auswahl an robusten Smartphones. Solche Geräte verzeihen häufig Stürze, Kälte oder Feuchtigkeit. Sie sind nicht teurer als normale Smartphones, die Ausstattung ist allerdings auf den Outdoor-Bereich zugeschnitten und oft begrenzt.

Tipp: Frühbucherrabatte – nicht immer Schnäppchen

Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:

  • Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
  • Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
  • Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
  • Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
  • Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
  • Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.

Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder tut’s ein Anruf beim Verbrauchertelefon unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren. (Stand: 2/2014)

Der richtige Toaster: So röstet er gleichmäßig und sicher

Für viele Menschen gehört ein knuspriger Toast zum gelungenen Frühstück dazu. Damit jede Scheibe die perfekte Röstung erhält, kommt es auf den richtigen Toaster an. Ob sich der Kunde für einen Doppelschlitz- oder Langschlitztoaster entscheidet, der zwei oder sogar vier Scheiben gleichzeitig auftauen, aufbacken oder rösten kann, spielt keine Rolle. „Für alle Geräte ist wichtig, dass sie mehrere Bräunungsstufen besitzen, um gleichmäßig bis zum gewünschten Röstgrad zu toasten“, erklärt Kathrin Sitzmann, Expertin von TÜV Rheinland. Der Toaster sollte zudem einen stabilen Brötchenaufsatz, eine automatische Brotzentrierung und einen Toastlift besitzen, der die Entnahme der einzelnen Scheiben vereinfacht. Eine leicht einschiebbare und ausziehbare Krümelschublade erleichtert die Reinigung. Ist keine Schublade vorhanden, müssen Brotreste regelmäßig aus dem Toaster herausgeschüttelt werden.

Automatische Abschaltfunktion sinnvoll

Ein erhöhtes Maß an Sicherheit bieten eine Stoppfunktion, um den Toaster manuell auszuschalten, eine automatische Abschaltfunktion und eine gute Hitzeschutzisolierung. „Besonders wichtig ist das in Haushalten mit Kindern“, betont Kathrin Sitzmann und empfiehlt vor dem ersten Toast-Einsatz auf jeden Fall, die Gebrauchsanweisung und die Herstellerangaben zu lesen. Der Toaster muss nicht unbedingt ein teures Markenprodukt sein. Auch günstige Modelle können alle Funktionen erfüllen. Wer bei seinem Gerät auf Nummer sicher gehen möchte, wählt ein Produkt mit dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Dieses Zeichen wird auch von TÜV Rheinland vergeben.

Was tun, wenn´s brennt?

Elektrizität gilt als eine der größten Gefahrenquellen für Brände in Haushalten. Das betrifft auch den Toaster. Dicke Brotscheiben oder Krümel können den Mechanismus des Gerätes blockieren und anfangen zu brennen. Falls es tatsächlich zu einem Brand kommt, darf nicht im Gerät herumgestochert werden. Denn das kann zu Verbrennungen und einem Stromschlag führen. „Stecker ziehen und den Toaster nach draußen bringen“, lautet der Tipp der TÜV Rheinland-Expertin, wenn das noch möglich ist.

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