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Gebrauchtwagenkauf: Auf alle Kfz-Dokumente achten

Egal, ob beim Händler oder privat: „Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte der Käufer darauf achten, dass alle Kfz-Dokumente mit übergeben werden“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Dazu gehört neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise dem Fahrzeugschein und -brief auch unbedingt der letzte Prüfbericht von Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Dieser muss dem Straßenverkehrsamt bei der Neuanmeldung vorgelegt werden. Hinzu kommt bei Pkws ab Baujahr 1997 das sogenannte COC-Papier (Certificate of Conformity). Diese Übereinstimmungserklärung besagt, dass das Auto ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Rechnungen für Gewährleistung wichtig

Das Serviceheft gibt Aufschluss über korrekt durchgeführte Wartungsarbeiten. Wichtig sind auch Reparaturrechnungen, denn dann besteht gegenüber der Werkstatt ein Gewährleistungsanspruch von zwölf Monaten. Indikatoren für eine hohe Laufleistung können ein abgegriffenes Lenkrad, verschlissene Pedale, durchgesessene Sitze und starke Gebrauchsspuren am Lack sein. „Wer an den Angaben des Verkäufers zweifelt, sollte die Finger von dem Fahrzeug lassen“, empfiehlt der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Der Markt bietet jede Menge Alternativen.“

Gebrauchtwagencheck bei TÜV Rheinland

Hilfe beim Gebrauchtwagenkauf bieten alle Prüfstellen von TÜV Rheinland. Bei der Bewertung inklusive Hauptuntersuchung nehmen die unabhängigen Sachverständigen den Wagen genau unter die Lupe, machen eine Probefahrt und kontrollieren alle technischen Funktionen. Außerdem spüren sie verdeckte Unfallschäden auf und erfassen die Sonderausstattung des Autos. In Kombination mit der HU kostet der Check 49 Euro zusätzlich. Eine gute Informationsquelle über die Schwachstellen und Stärken von 222 Modellen bietet auch der aktuelle TÜV Report von „Auto Bild“. Der Ratgeber enthält zudem einen Musterkaufvertrag und ist im Handel und an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen zum Preis von 4,50 Euro erhältlich.

Was beim Versicherungswechsel beachtet werden muss

Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung Geld sparen und sich gleichzeitig mehr Leistung sichern. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten:

• Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November 2013 bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Da dieses Datum in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, reicht es aus, wenn das Kündigungsschreiben am Montag, den 2. Dezember 2013 bei der Versicherung eingeht.

• Wer den 2. Dezember 2013 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist.

• Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.

• Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.

• Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau vergleichen, denn billig ist nicht immer gut.

• Auch bei langjährig bestehenden Verträgen lohnt sich ein Vergleich, denn die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert – aber nur für neue Verträge.

• Wichtig: Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht mit auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.

• Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt meist nicht.

• Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.

Reifenwechsel leicht gemacht

Wintereinbruch in höheren Lagen – jetzt wird es Zeit, von Sommer- auf Winterreifen umzurüsten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps für den Wechsel zusammengestellt:

Wintereinbruch: Jetzt wird es Zeit für den Reifenwechsel Foto: ADAC
Wintereinbruch: Jetzt wird es Zeit für den Reifenwechsel Foto: ADAC

Schritt 1: Überprüfung der Winterreifen

Der Gesetzgeber fordert eine generelle Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, der ADAC empfiehlt aber aus Sicherheitsgründen Winterreifen schon ab einer Profiltiefe von vier Millimetern auszutauschen. Spätestens im Alter von zehn Jahren sollte ein Reifen ebenfalls ersetzt werden – das Herstellungsdatum verbirgt sich in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Gleiches gilt, wenn Reifen oder Felgen Beschädigungen aufweisen. Zeigen sich an der Reifenflanke Beulen oder tiefe Risse, deutet dies auf Beschädigungen der Karkasse hin. Der betreffende Reifen muss sofort ausgetauscht werden. Falls für das Auto neue Winterreifen nötig sind, gibt der ADAC Winterreifentest dem Verbraucher einen guten Überblick über aktuelle Reifenmodelle. Mehr Informationen dazu unter: www.adac.de/Reifen.

Schritt 2: Kennzeichnung der Reifen

Vor dem Abmontieren sollten die Sommerreifen mit Kreide gekennzeichnet werden („VR“ für „vorn rechts“, „HL“ für „hinten links“). Dieses Vorgehen erleichtert die Montage nach dem Winter.

Schritt 3: Der richtige Druck

Den Reifendruck vor dem Einlagern um 0,5 bar erhöhen. Denn Reifen verlieren den Winter über Luft und können Schaden nehmen. Werden sie im Frühling wieder aktiviert, haben sie außerdem ausreichend Druck, um damit sicher bis zur nächsten Tankstelle zu kommen.

Schritt 4: Die korrekte Lagerung

Reifen auf Felgen sollten übereinander liegend gestapelt oder einzeln an speziellen Wandhaken aufgehängt werden. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht, auf einem trockenen, nicht mit Öl oder Benzin verschmutzten Boden stehen. Außerdem sollten sie alle paar Wochen um ein Viertel des Umfangs gedreht werden. Reifen mögen es kühl, trocken und dunkel.

Wer seine Reifen nicht eigenständig wechseln möchte, der sollte sich möglichst bald für einen Termin mit einem Fachbetrieb in Verbindung setzen. Dort können die Pneus den Winter über auch gegen eine Gebühr eingelagert werden. Der ADAC empfiehlt den Verbrauchern vorab mehrere Angebote einzuholen, da sich die Gebühren für Wechsel und Einlagerung teilweise erheblich unterscheiden können.

Da es immer wieder vorkommt, dass Reifen nach der Einlagerung von der Firma nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen, hat der ADAC ein Formular entwickelt, in dem Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen werden. So können Verwechslungen ausgeschlossen und „verlorene“ Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Das „Reifeneinlagerungsprotokoll“ kann unter www.adac.de heruntergeladen werden.

Cholesterin und Rapsöl

Der hohe Gehalt an mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren macht Rapsöl zu einem idealen Begleiter im Rahmen einer cholesterinbewussten Ernährung. Rapsöl hat vom Fettsäurespektrum her die ideale Zusammensetzung:

  • mit 7 % den niedrigsten Gehalt an gesättigten Fettsäuren unter allengängigen Speiseölen
  • mit 60 % einen sehr hohen Gehalt an einfach ungesättigter Ölsäure (damit ideal für die cholesterinbewusste Ernährung)
  • der mit 18 % im idealen Bereich liegende mittlere Gehalt an Omega-6-Fettsäuren hat ebenfalls positiven Einfluss auf die Blutcholesterinwerte
  • mit 9 % einen sehr hohen Gehalt an der seltenen, mehrfach ungesättigtenOmega-3-Fettsäure und einen hohen Gehalt an Vitamin A und E.

Quelle: www.wirthspr.de

 

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