Egal, ob beim Händler oder privat: „Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte der Käufer darauf achten, dass alle Kfz-Dokumente mit übergeben werden“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Dazu gehört neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise dem Fahrzeugschein und -brief auch unbedingt der letzte Prüfbericht von Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Dieser muss dem Straßenverkehrsamt bei der Neuanmeldung vorgelegt werden. Hinzu kommt bei Pkws ab Baujahr 1997 das sogenannte COC-Papier (Certificate of Conformity). Diese Übereinstimmungserklärung besagt, dass das Auto ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.
Rechnungen für Gewährleistung wichtig
Das Serviceheft gibt Aufschluss über korrekt durchgeführte Wartungsarbeiten. Wichtig sind auch Reparaturrechnungen, denn dann besteht gegenüber der Werkstatt ein Gewährleistungsanspruch von zwölf Monaten. Indikatoren für eine hohe Laufleistung können ein abgegriffenes Lenkrad, verschlissene Pedale, durchgesessene Sitze und starke Gebrauchsspuren am Lack sein. „Wer an den Angaben des Verkäufers zweifelt, sollte die Finger von dem Fahrzeug lassen“, empfiehlt der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Der Markt bietet jede Menge Alternativen.“
Gebrauchtwagencheck bei TÜV Rheinland
Hilfe beim Gebrauchtwagenkauf bieten alle Prüfstellen von TÜV Rheinland. Bei der Bewertung inklusive Hauptuntersuchung nehmen die unabhängigen Sachverständigen den Wagen genau unter die Lupe, machen eine Probefahrt und kontrollieren alle technischen Funktionen. Außerdem spüren sie verdeckte Unfallschäden auf und erfassen die Sonderausstattung des Autos. In Kombination mit der HU kostet der Check 49 Euro zusätzlich. Eine gute Informationsquelle über die Schwachstellen und Stärken von 222 Modellen bietet auch der aktuelle TÜV Report von „Auto Bild“. Der Ratgeber enthält zudem einen Musterkaufvertrag und ist im Handel und an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen zum Preis von 4,50 Euro erhältlich.