Schlagwort-Archiv: Verbraucher

2014 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Ab Februar 2014 heißt es bei Überweisungen und Lastschriften: Alles läuft nach den SEPA-Regeln. Allein die elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto öffnet nach dem Jahreswechsel noch die Tür zum Behandlungszimmer. Hartz IV-Bezieher bekommen mehr Geld. Der Standardbrief wird wieder teurer. Hingegen dürfen sich Riester-Sparer über verbesserte Konditionen bei der Finanzierung von Wohneigentum freuen. Was sich für Verbraucher 2014 ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt.

So müssen sich Online-Käufer ab 13. Juni auf EU-weit gültige Regeln beim Shoppen im Internet einstellen. Mobiltelefonierer, die im EU-Ausland unterwegs sind, können sich im Sommer über niedrigere Minutenpreise für Telefonate und geringere Kosten für den Versand von SMS freuen. Autofahrer müssen sich durch ein neues Punktesystem navigieren. Und Schuldner können schneller den wirtschaftlichen Neuanfang starten – aber nur, wenn sie hohe Hürden überwinden.

Den kompletten Überblick gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/2014 zum Lesen und Herunterladen.

 

Wenn das Weihnachtspaket nicht ankommt

In den Weihnachtstagen stapft der Postbote durch Schnee und Eis. Kein Wunder, wenn manch ein Paket beschädigt ankommt! Und was tut man, wenn die Postsendung den Empfänger beschädigt erreicht oder sogar verschwunden ist?

Was kann der Verbraucher tun, um seine Ansprüche geltend zu machen? Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale MV informiert:

Beim Paketverlust haben die Anbieter der Beförderungsleistung, z. B. die Deutsche Post und die mit ihr verbundenen Unternehmen, für den Wert des verloren gegangenen Versandgutes aufzukommen. Gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) leistet z. B. die Deutsche Post AG Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 500 Euro, ohne sich auf die gesetzliche Haftungshöchstgrenze zu beziehen. Diese beträgt ca. 9,41 Euro pro Kilogramm Gewicht. Zuzüglich ist das Entgelt für die Fracht zu erstatten.

Nicht nur der Versender, sondern auch der Empfänger eines Pakets kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transporteur (DHL oder andere) geltend machen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich beim Frachtvertrag um einen Vertrag zugunsten Dritter handelt. Voraussetzung für eine Anspruchsstellung ist jedoch die Vorlage des Frachtbriefs („Paketkarte“) im Original.

Geburtig erklärt weiter: Im Kleingedruckten, den Allgemeinen Vertragsbedingungen, kann ein Paketdienst darüber hinaus auch bestimmte Waren von einer Haftung grundsätzlich ausnehmen. Wertvollen Schmuck, Geld oder Edelsteine etwa, aber auch lebende Tiere, verschickt der Verbraucher in der Regel auf eigenes Risiko.

Wer sich über seine Rechte informieren möchte, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. wenden.

Stand: 05.12.2013

Gänsebraten aus tiergerechter Haltung

Wenn die Laternen zu Sankt Martin leuchten, wird kulinarisch die Gänsesaison eingeläutet. Ob mit Äpfeln oder Pflaumen gefüllt oder mit Rotkraut und Klößen serviert wird: Gänsebraten mit echtem Genuss ist nur garantiert, wenn die Vögel aus tiergerechter Haltung stammen. „Schmackhaftes Fleisch und wenig Fettgewebe, langsame Aufzucht und ausreichend Auslauf – das sind die wichtigsten Kriterien für ganz unbeschwerten Gansgenuss“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, Produkte aus „(bäuerlicher) Freilandhaltung“ oder Bio-Gänse zu bevorzugen.

Ohne diese Angaben muss damit gerechnet werden, dass Tiere aus Ungarn, Frankreich oder Bulgarien tierquälerisch zwangsgemästet wurden. Auch dass die Vögel lebend zur Daunengewinnung gerupft wurden, muss nicht genannt werden. Für den Gänseeinkauf gibt sie die folgende Checkliste an die Hand:

  • Blick auf Haltungsformen: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Die Kennzeichnung von Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt.
  • Deutsche Gänse ab Hof: Beim heimischen Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft.
  • Gänsekauf im Supermarkt: Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl. Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.

Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW www.landservice.de findet man unter der Rubrik „Landfrische Produkte/Hofläden“ Adressen von Betrieben, die Gänse ab Hof verkaufen.

Die angesagtesten Spielzeuge des Jahres 2013

Die angesagtesten Spielzeuge des Jahres 2013:

Flitzende Kakerlaken, fliegende Feen und schwimmende Roboter-Fische

Die angesagtesten Spielzeuge des Jahres präsentiert sieben Wochen vor Weihnachten der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) mit der TOP 10 Spielzeug 2013 – „Ob herumflitzende Kakerlaken, fliegende Feen oder schwim-mende Roboter-Fische – der Spielzeug-Jahrgang 2013 wird als besonders innovativ in die Spielzeuggeschichte eingehen. Die Kids wollen eine Spielzeug-Welt zum Anfassen und lassen sich von coolen Effekten und witzigen Details begeistern. In diesem Jahr verblüffen die Hersteller mit jeder Menge guter Ideen, wie unsere TOP 10 Spielzeug 2013 zeigt“, so Willy Fischel, BVS-Geschäftsführer.

Spielzeug und Videogaming verschmelzen: Der neu erfundene Furby – ein Kultspielzeug aus den 90ern – spricht furbisch und deutsch, hat LED-Augen, ist Appfähig und kann immer wieder zwischen 5 verschiedenen Persönlichkeiten wechseln. Die bei Jungs angesagten Skylander-Figuren bekommen bei der Nachfolgegeneration Swap Force je austauschbarem Körperteil individuelle Kräfte und Fähigkeiten, die sie im Videospiel einsetzen.

Das gab es noch nicht: Fliegende Feen, die sich per Handbewegung steuern lassen. So fliegt die Flying Fairy von Spin Master in der Luft und lässt sich dank Abstandssensor sogar unsichtbar per untergehaltener Hand lenken. Auch eine Neuer-findung: Die Autorennbahn ohne Schienen – bei SIKU Racing fahren Porsche und Mercedes über die mit Leitplanken begrenzte Piste direkt auf dem Kinderzimmer-Fußboden um die Wette.

Modernste Technik wird dort eingebaut, wo sie den Spielspaß erhöht – Beispiel Kakerlakak von Ravensburger: Eine batteriebetriebene Hexbug® nano® Kakerlake flitzt durch das Bestecklabyrinth des Brettspieles und muss durch geschicktes Drehen von Messer und Gabel in die Falle gelotst werden. Auch cool: Mikrorobotische Schwimmsensoren lassen den Robo Fish losschwimmen, wenn man ihn ins Wasser legt. Er schwimmt realistisch in alle Richtungen und hört auch wieder auf, wenn man ihn aus dem Wasser holt.

Innovation ist auch ganz ohne Elektronik möglich und garantiert beste Nachfrage, wie die bei den Kindern beliebten Marken Playmobil und LEGO zeigen: Das neue Shopping-Center von Playmobil bietet Kleider, Röcke und Accessoires, mit denen die Playmobil-Figur erstmals immer neu eingekleidet werden kann. Die LEGO Gruppe setzt bei seiner neuen starken Spielwelt Chima auf Action und Rollenspiel, aber auch auf sogenannte Speedorz-Fahrzeuge, die aufgezogen werden und coole Stunts absolvieren. Der Manitou-Teleskopstapler von Bruder bietet, wie sein von den Kids angestauntes Original, jede Menge realistische Funktionen.

Das Highlight beim Dauertrend rund um die Filly-Pferdchen ist in diesem Jahr das Filly Witchy Zauberschloss mit Licht- und Soundfunktionen. Fischel: „Ob digital oder nicht – erfolgreiche Spielwaren wecken Emotionen, sprechen die Sprache der Kinder und setzen der Phantasie keine Grenzen.“

Die „TOP 10 Spielzeug“-Liste 2013 finden Sie auf der beigefügten Übersicht mit Fotos. Ausführliche Informationen zur Aktion sowie Text-, Bild- und Videomaterial zu den einzelnen Artikeln finden Sie unter www.top10spielzeug.de

Die „TOP 10 Spielzeug“

Seit 2003 zeichnen Spielwaren-Profis herausragende Neuheiten und Innovationen aus, die das Zeug zum Bestseller haben. Die Auswahl der Highlights des Jahres trifft der Bundesverband des Spielwaren-Einzel-handels (BVS) gemeinsam mit einer unabhängigen Experten-Jury aus dem Spielwaren-Fachhandel (Hoffmann Spielwaren, idee+spiel, SPIEL & SPASS, SPIELZEUG-RING, Toys „R“ Us, VEDES). Die „TOP 10 Spielzeug“ ist die Marketingaktion des Einzelhandels für Spielzeug und Freizeitartikel in Deutschland.

Ideeller Träger

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. (BVS) vertritt die Interessen des Spielwaren-Facheinzelhandels aller Vertriebswege und Unternehmensgrößenklassen in Deutschland. Er ist dem Handelsverband Deutschland – HDE angeschlossen, dessen Landesverbände die Delegierten der BVS-Mitgliederversammlung stellen. Außerordentliche Mitglieder sind die wichtigsten Verbundgruppen der Branche.

www.bvt-ev.de

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