Schlagwort-Archiv: Verbraucher

„Massentierhaltung“ contra Tierwohl?

Verbraucher wollen guten Gewissens Fleisch essen. Das ist zumindest in den Medien die gängige Interpretation von Umfrageergebnissen. So hat zum Beispiel die Umfrage „Consumers� Choice 11“ der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie ergeben, dass 75 Prozent der Befragten Wert auf Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung legen. Warum auch nicht? Uns geht es gut, da soll es auch den Tieren gut gehen. Wer sollte da etwas dagegen haben? Die Landwirte, weil das mit Mehrarbeit verbunden ist? Die verarbeitenden Unternehmen und der Handel, weil das vielleicht teurer ist? Oder gar letztendlich der Verbraucher, der dann eventuell lieber nicht so viel zahlen möchte an der Fleischtheke?

Immerhin essen die Bundesbürger etwa 61 kg Fleisch pro Jahr. Das entspricht 88 kg Fleischeinsatz, inklusive der nicht verwertbaren Teile. Der Durchschnitt ist dabei eine reine Recheneinheit, bezieht also auch Vegetarier, Halbzeit-Vegetarier und Veganer ausdrücklich ein.

Aber die Frage nach mehr Tierschutz/Tierwohl/Artgerechter Haltung ist noch wesentlich komplizierter. Das wurde spätestens im Rahmen der weltgrößten Landwirtschafts- und Ernährungsschau, der Internationalen Grünen Woche Mitte Januar in Berlin klar. Denn was heißt denn genau „artgerechte Tierhaltung“? Da hat jeder in der Branche offenbar seine eigenen Vorstellungen und der Verbraucher blickt da längst nicht mehr durch.

So ist Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, der Ansicht, dass Kühe in Deutschland besser ernährt werden als Menschen. „Wir haben keine Massentierhaltung“, ist sein Statement. Daher sei er auch nicht bereit, unsachliche Diskussionen mit Organisationen zu führen, die die Branche diffamieren wollten. Und doch startete der Deutsche Bauernverband im Sommer 2013 eine „Initiative Tierwohl“, die „gesellschaftliche Forderungen nach mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung berücksichtigt“, so eine Ankündigung in einer Mitgliederzeitschrift. Also doch Handlungsbedarf?

Dass das Fragen aufwirft, liegt auf der Hand und so machen andere Interessengruppen ordentlich Gegenwind. Zum Beispiel der größte Öko-Anbauverband Bioland: „Die Branchenlösung ist lediglich eine PR-Kampagne, um das angekratzte Image der Tierhalter zu verbessern. Nicht mehr und nicht weniger“, kritisierte Verbandspräsident Jan Plagge. Die Initiative sei komplett ungeeignet, um mehr Tierschutz zu schaffen, weil die Landwirte den Verbrauchern den Mehrwert gar nicht verkaufen können. Zudem bremse die Initiative andere Labels für konventionelle Landwirte aus, wie das des Tierschutzbundes. Dieses Label ist aber leider auch nicht unumstritten, da es zweistufig und so wenig transparent für den Endverbraucher daher kommt. Eine große Diskrepanz also zwischen den Verbraucherwünschen nach artgerechter Tierhaltung bzw. Fleischkonsum mit gutem Gewissen und den tatsächlichen, für den Verbraucher nicht ersichtlichen Verhältnissen.

Um das Problem sachlich anzugehen und für alle Nutztiere ein Mindestmaß an Artgerechtigkeit zu erreichen, müssen vielleicht doch harte Fakten – sprich Gesetze – her. Der Markt kann das offenbar nicht alleine regeln. Zumindest nicht nach den heterogenen Verbraucherwünschen: Ist für die Einen das Tierwohl unumwunden mit wenig Antibiotikaeinsatz und Platz verbunden, träumt der Andere noch von blühenden Sommerwiesen mit Kühen auf der Weide. Der Landwirt sitzt hierbei zwischen den Stühlen. Kein professioneller Tierhalter wird allen Ernstes nicht auf die Gesundheit seiner Tiere achten. Denn das ist ein ökonomisch nicht zu verachtender Faktor.

Oft ist mangelnder Tierschutz eher ein Managementproblem. Zum Beispiel in der Rinderhaltung: die Sauberkeit der Tiere, die Klauengesundheit, das Stallklima, Lauf- und Liegeflächen oder die Wasserversorgung. Angehende Landwirte müssen in ihrer Ausbildung für das Thema sensibilisiert werden. Es nützt nichts, wenn der Verbraucher sagt: „Ich will mehr Tierschutz“, der Landwirt aber keine Hilfe bekommt, die notwendigen Schritte durchzuführen. Genau da setzt unter anderem der aid infodienst in Bonn an. Er entwickelt Materialien, die dem Landwirt ganz praktisch helfen, seine Tiere „artgerechter“ und damit gesünder zu halten – auch ohne Stallneubau oder hohe Investitionen.

In einem waren sich die Experten auf der Grünen Woche aus allen Lagern aber einig: Tierische Lebensmittel sind zu billig.
Harald Seitz, www.aid.de

Kombikredite mit Bausparverträgen: Gesetzeslücke erlaubt systematische Täuschung

Kombikredite mit Bausparverträgen können zwar günstig sein, bleiben aber wegen der Kosten fast immer eine Mogelpackung. Die Bausparkassen nutzen eine Gesetzeslücke, um systematisch Kosten zu verschleiern. Sie werben mit irreführenden Effektivzinsen, die versteckte Kreditkosten von vielen tausend Euro nicht berücksichtigen. Das hat die Stiftung Warentest für die Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berechnet.

Von gewöhnlichen Bankkrediten unterscheiden sich Kombikredite vor allem dadurch, dass der Kunde zunächst keine Schulden tilgt, sondern stattdessen in einen Bausparvertrag einzahlt. Wird der Vertrag zugeteilt, löst der Kunde sein Darlehen mit der Bausparsumme auf einen Schlag ab.

Statt einen einheitlichen Effektivzins für den Kombikredit zu nennen, geben die Anbieter zwei Zinssätze an: Den Effektivzins für das Vorausdarlehen und den Effektivzins für das anschließende Bauspardarlehen. Wie sehr diese Angaben täuschen, zeigt ein Angebot der Deutschen Bank: Für einen 100.000-Euro-Kredit mit fast 25 Jahren Laufzeit gab sie Effektivzinsen von 3,25 Prozent und 2,98 Prozent an. Doch darin sind die zu zahlenden Bausparbeiträge mit keinem Cent berücksichtigt. Tatsächlich lag der Effektivzins des Kombikredits nach Finanztest-Berechnungen bei 4,05 Prozent.

In den von Finanztest untersuchten Angeboten lag der Effektivzins der Kombikredite im Schnitt um mehr als 20 Prozent, manchmal um fast 50 Prozent über den Zinsangaben der Anbieter. Eine systematische Verbrauchertäuschung, die bei Kombikrediten mit staatlicher Riester-Förderung gar nicht erlaubt wäre. Hier müssen die Anbieter seit 2008 den tatsächlichen Effektivzins ausweisen. Bei ungeförderten Kombikrediten dagegen kennen den Effektivzins oft nicht mal die Mitarbeiter der Bausparkassen.

Der ausführliche Artikel Kombikredite ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de/immobilienkredit abrufbar.

Schadenregulierung: Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen

Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe.

Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe.

Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde.

Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen.

Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.

Mittel gegen Schimmel: Hausmittel tun es auch

Pilze töten alle 20 Schimmelentferner im Test, doch einige Sprays und Lösungen mit Hypochlorit wirken wie „chemische Keulen“. Sie treffen nicht nur den Schimmel, sondern belasten auch die Atemwege der Anwender. Eine bessere Wahl sind „gute“ Produkte mit weniger Nebenwirkungen, schreibt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe 2014 der Zeitschrift test. Darunter auch drei Hausmittel.

Die Hausmittel Brennspiritus, Isopropylalkohol und Wasserstoffperoxid gibt es in Drogerien und Apotheken oft für wenig Geld. Brennspiritus und Isopropylalkohol wirken direkt und sofort. Danach verflüchtigen sich die Alkohole. Wasserstoffperoxid verwandelt sich in Wasser und Sauerstoff. Um einen besseren Effekt zu erzielen, sollten derartige Mittel mindestens zweimal auf die befallenen Stellen aufgetragen werden.

Bei den gekauften Marken-Schimmelentfernern schnitten die Sprays von FLT, Hellweg, Toom und Max Bahr am besten ab. Sie kosten 8 bis 9 Euro für einen halben Liter, die gleiche Menge Brennspiritus nur etwa 1 Euro.

Damit sich Schimmelflecken nicht erneut ausbreiten, sollten die Wände trocken und warm gehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, etwa bei Baumängeln wie Wärmebrücken, können Anti-Schimmel-Farben oder Farbzusätze helfen. Auch diese Produkte hat die Stiftung Warentest getestet. 7 von 8 schnitten „gut“ ab.

Der ausführliche Test Anti-Schimmel-Mittel ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/schimmelmittel abrufbar.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...