UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte als Querschnittsaufgabe verankern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts von 2,8 Millionen Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

„Das Jahr 2014 steht für das Deutsche Kinderhilfswerk ganz im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention. Denn wenn wir uns am Wortlaut und der Intention der UN-Kinderrechtskonvention orientieren, ist Deutschland an vielen Stellen ein kinderrechtliches Entwicklungsland. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen auf, die UN-Kinderrechtskonvention zu einer politischen Leitlinie zu machen“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Dabei ist die praktische Durchsetzung von Kinderrechten sowohl eine Frage von Paragraphen als auch einer notwendigen Grundüberzeugung unserer Gesellschaft. Kinderpolitik muss heraus aus seinem Nischendasein und als Querschnittsaufgabe verankert werden. Wer den Anspruch erhebt, verantwortlich zu handeln und wer vor den heranwachsenden und zukünftigen Generationen bestehen will, braucht Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen ‚vorrangigen Gesichtspunkt‘ in den Blick nehmen“ so Krüger weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes klafft zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung noch eine zu große Lücke. Deshalb muss die Gestaltung kindergerechter Lebensverhältnisse vor Ort in vielfältiger Hinsicht durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen unterstützt werden. Insbesondere alle Anstrengungen auf kommunaler Ebene, Nachhaltigkeit auch gegen Partikularinteressen durchzusetzen, bedürfen der Flankierung von der Bundes- und der Landesebene her. „Und wir sollten in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass Kinder ihre Rechte und Interessen selbst wahrnehmen und durchsetzen können. Das wäre ein entscheidender Beitrag für mehr Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland“ so Krüger abschließend.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Am 05. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

www.dkhw.de

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