Vor genau 550 Jahren, im Jahre 1463, wurde unter dem Kölner Kurfürst und Erzbischof Ruprecht von Bayern (regierte 1463-1480) das wichtigste Grundgesetz des Kurkölnischen Herzogtums Westfalen besiegelt. Arnsberg als Residenz- und Regierungsstadt und als Versammlungsort des Landtages erhielt dadurch eine besondere Bedeutung. Im Stadtarchiv Arnsberg ist zu diesem Anlass eine Ausstellung zu sehen, die von der Studentin Ricarda Garg während ihres Archivpraktikums gestaltet wurde.
Die beiden Landstände – Ritterschaft und Städte des kurkölnischen Westfalen und der Grafschaft Arnsberg – vereinbarten 1463 die „Erblandesvereinigung“ zum Schutz ihrer Rechte und Freiheiten gegenüber dem Landesherrn. Mit ihrer Bestätigung durch den neuen Kölner Kurfürsten wurden jahrzehntelange Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn auf der einen und den Landständen (Ritterschaft und Städten bzw. Freiheiten) des Herzogtums Westfalen auf der anderen Seite beigelegt. Seitdem bildete sie mit weiteren Privilegien bis 1803 die Verfassung des Herzogtums. Jeder nachfolgende Kölner Kurfürsterzbischof musste sie bei seinem Regierungsantritt anerkennen. Erst danach huldigten ihm die Landstände als dem rechtmäßigen, neuen Landesherrn.
In einer aktuellen Ausstellung im Arnsberger Stadtarchiv werden auf 15 Schautafeln die Verhältnisse im kurkölnischen Herzogtum Westfalen, in Politik, Verwaltung und Geschichte erläutert und die Rolle des Landesherrn und der Landstände dargestellt.
Häufige Fragen werden beantwortet, wie z.B.:
-Welche Gebiete gehörten zum Herzogtum Westfalen?
-Warum war Arnsberg Residenz- und Regierungssitz?
-Wer bildete die beiden Landstände – Ritterschaft und Städte?
-Welche Befugnisse hatten sie, welche der Landesfürst?
-Welche Bedeutung hatte der jährliche Landtag in Arnsberg?
-Warum nennt sich das Arnsberger Stadtarchiv auch „Landständearchiv“?
Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Stadtarchivs (Mo. u. Mi. 8.00-12.00 Uhr, Die. u. -Do. 8.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr) in der Klosterstraße 11, 59821
Arnsberg zu besichtigen.