Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung Geld sparen und sich gleichzeitig mehr Leistung sichern. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten:
• Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November 2013 bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Da dieses Datum in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, reicht es aus, wenn das Kündigungsschreiben am Montag, den 2. Dezember 2013 bei der Versicherung eingeht.
• Wer den 2. Dezember 2013 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist.
• Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.
• Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.
• Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau vergleichen, denn billig ist nicht immer gut.
• Auch bei langjährig bestehenden Verträgen lohnt sich ein Vergleich, denn die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert – aber nur für neue Verträge.
• Wichtig: Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht mit auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
• Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt meist nicht.
• Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.