Weihnachten: Klare Regeln für Erreichbarkeit der Mitarbeiter aufstellen

Für viele Menschen ist Weihnachten das wichtigste Fest des Jahres: Eine Gelegenheit, sich vom Alltagsstress zu erholen und daheim ein paar ruhige Feiertage zu genießen. „Davon profitieren Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen“, sagt TÜV Rheinland-Experte Reinhard Bier. Denn in der Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr können die Mitarbeiter neue Motivation und Kräfte für die Aufgaben im kommenden Jahr sammeln. Selten aber können alle Arbeitnehmer einer Firma gleichzeitig Urlaub nehmen. Unternehmen sollten daher frühzeitig Urlaubsregelungen mit den Angestellten abstimmen, um Unmut vorzubeugen.

Flexibilität bevorzugt

„In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Firmen flexibler auf die Wünsche der Mitarbeiter reagieren. Deren Ansprüche haben sich verändert: Geld allein ist oft nicht mehr der Maßstab – attraktiv sind Arbeitgeber, die Freiräume bieten“, so Reinhard Bier. Zwischen den Jahren geht es in vielen Branchen insgesamt etwas ruhiger zu. In diesem Fall könnte eine Alternative zum Gang ins Büro dann die Arbeit vom Homeoffice aus sein.

Klare Vereinbarungen treffen

Die Kehrseite der flexiblen Arbeitsform: Dank Dienst-Smartphones sind viele Mitarbeiter heute praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Wer aber selbst während der Bescherung den Nachrichteneingang meint prüfen zu müssen, erlebt sicher keine besinnliche Zeit. „Im Unternehmen sollte es verbindliche Regeln geben, wann Mitarbeiter erreichbar sein müssen und wann sie im Wortsinne abschalten können“, rät Reinhard Bier. Betriebe können mit dem TÜV Rheinland-Prüfzeichen „Ausgezeichneter Arbeitgeber“ signalisieren, dass sie eine arbeitnehmerfreundliche Unternehmenskultur pflegen und über entsprechende Strukturen im Personalmanagement verfügen.

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