Augenoptikermeister darf Krankheitsverdacht äußern

Zwar hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage eines staatlich geprüften Augenoptikers und Optometristen auf Erteilung einer Teilheilpraktikererlaubnis abgewiesen, dennoch ist die Urteilsbegründung erfreulich für die Augenoptik: Denn daraus ergibt sich, dass grundsätzlich alle Augenoptikermeister, staatlich geprüfte Augenoptiker und Fachhochschulabsolventen (Augenoptik/Optometrie) berechtigt sind, Auffälligkeiten an den Augen im Rahmen einer „Verdachtsdiagnose“ qualitativ zu bewerten.

Der Kläger hatte die Teilheilpraktikererlaubnis beantragt, um seinen Kunden künftig im Bedarfsfall nicht nur mitzuteilen, dass eine Auffälligkeit an ihren Augen vorliegt, sondern ihnen in der Folge auch eine etwaige Augenerkrankung zu benennen. Schließlich führe er die optometrischen Untersuchungen (u.a. Betrachtung des Augenhintergrundes, verschiedene Screeningteste) immer mit dem Ziel aus, Auffälligkeiten an den Augen der Kunden aufzudecken und sie wenn nötig zur weiteren Aufklärung und Behandlung an einen Arzt zu verweisen.

Das Gericht verweigerte dem Augenoptiker die gewünschte Erlaubnis mit der Begründung, sie bringe ihm keine beruflichen Vorteile. Denn nach der Augenoptikermeisterverordnung sei er bereits jetzt berechtigt, seinen Kunden nach einer entsprechenden Untersuchung einen konkreten Krankheitsverdacht zu äußern.
Für Thomas Truckenbrod, Präsident des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA), eine erfreuliche Urteilsbegründung. „Natürlich stärkt das die Dienstleistungskompetenz der Augenoptiker genauso wie unser Verständnis, dass wir der erste Ansprechpartner für das gute Sehen sind. Wohlwissend, dass der Augenarzt krankheitsbedingte Auffälligkeiten behandeln muss, macht das die Kommunikation zwischen Augenoptikern/Optometristen und ihren Kunden leichter.“

Auf der anderen Seite bringe dieses Urteil aber auch eine Verpflichtung für die Augenoptik-Branche mit sich: „Um der Berechtigung, einen konkreten Krankheitsverdacht zu äußern, gerecht zu werden, bedarf es einer hohen fachlichen Qualifikation“, erklärt Truckenbrod, der damit die Pflicht zur Weiterbildung unterstreicht, um dieses Urteil nachhaltig umzusetzen und diese Verantwortung im Sinne der Kunden zu erfüllen. Truckenbrod: „Die bei den Weiterbildungsprüfungen zum Optometristen ZVA/HWK erworbene Kompetenz darf hier als Minimum angesehen werden.“

www.zva.de

Erneut mehr jugendliche Komasäufer

In NRW ist die Zahl jugendlicher Komasäufer erneut gestiegen. Im Jahr 2012 kamen nach Informationen der DAK-Gesundheit landesweit 6306 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Nach bislang unveröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Betroffenen im Vergleich zu 2011 um 1,3 Prozent leicht an.

Der Anstieg beim Alkoholmissbrauch ist vor allem in der Altersgruppe 15 bis unter 20 Jahren zu verzeichnen. Hier kletterte die Zahl der Betroffenen um 3,3 Prozent auf 5.376 Jugendliche und junge Erwachsene an. Dagegen ging die Zahl der Betroffenen bei den zehn bis 15-Jährigen um 9,3 Prozent zurück. Auffällig: Der Rückgang bei den Jungen fällt deutlich stärker aus als bei den Mädchen.

„In der bisherigen Statistik fehlen noch die Kinder und Jugendlichen aus NRW, die im vergangenen Jahr in den anderen Bundesländern behandelt wurden“, erklärt Hans-Werner Veen, Landeschef der DAK-Gesundheit in Nordrhein-Westfalen. „Deshalb wird die endgültige Zahl jugendlicher Komasäufer im Land noch höher liegen.“ Angesichts dieser Entwicklung setzt die Krankenkasse gemeinsam mit Gesundheitsministerin Barbara Steffens auch 2014 die Aufklärungskampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ in NRW fort.

Steffens unterstützt Kampagne „bunt statt blau“ 2014

„Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, Jugendliche für die gesundheitlichen Folgen von exzessivem Alkoholkonsum zu sensibilisieren“, betont Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). Die Kampagne „bunt statt blau“ der DAK-Gesundheit leiste hierzu einen wichtigen Beitrag und werbe bereits seit vier Jahren mit wachsendem Erfolg für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Daher übernehme sie 2014 gerne erneut die Schirmherrschaft in NRW.

Kunst gegen Komasaufen

Beim bundesweiten Wettbewerb „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ werden Schülerinnen und Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren aufgerufen, mit Plakaten kreative Botschaften gegen das Rauschtrinken zu entwickeln. In Kürze werden landesweit mehr als 2100 Schulen angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. An der seit 2010 stattfindenden Aktion nahmen bislang 52.000 junge Künstler teil. Weitere Informationen über die Kampagne gibt es auch im Internet unter www.dak.de/buntstattblau

Kartoffel-Zucchini-Auflauf (für Diabetiker)

Kartoffel-Zucchini-Auflauf (für Diabetiker) Foto: Wirths PR
Kartoffel-Zucchini-Auflauf (für Diabetiker)
Foto: Wirths PR


Kartoffel-Zucchini-Auflauf (für Diabetiker)

(für 4 Personen)

1000 g Kartoffeln
3-4 Zucchini (ca. 600 g)
500 g Tomaten
1 EL Butter
4 Eier
0,1 l Milch
Meersalz
Pfeffer
Muskat
100 g Emmentaler

Kartoffeln schälen, in wenig Salzwasser ca. 15 Minuten vorgaren. Abkühlen lassen, in Scheiben schneiden. Zucchini der Länge nach in mehrere Scheiben schneiden, die Tomaten achteln. Das Gemüse in einer gebutterten Form schichtweise anordnen. Milch, Salz, Pfeffer und Muskat mit dem Ei verquirlen, über das Gemüse gießen. Den Emmentaler reiben, den Auflauf damit bestreuen und im vorgeheizten Ofen bei 200 °C ca. 15-20 Minuten überbacken.

Pro Person: 404 kcal (1.690 kJ), 22,8 g Eiweiß, 13,4 g Fett, 50,6 g Kohlenhydrate

Karpaltunnelsyndrom – Wenn die Ameisen kommen…

Nachts werden Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger taub oder fangen an zu kribbeln, als ob Ameisen darüber laufen. So beschreiben Menschen mit einem Karpaltunnelsyndrom (KTS) ihre Beschwerden. Durch Reiben oder Bewegen der Arme lässt sich dieses unangenehme Gefühl zunächst schnell beheben. „Und bei einer frühzeitigen Behandlung kann das Karpaltunnelsyndrom in vielen Fällen auch geheilt werden“, sagt Dr. Astrid Maroß, Fachärztin für Neurologie im AOK-Bundesverband.

Beim Karpaltunnelsyndrom ist der Arm-Mittelnerv durch dauerhaften Druck geschädigt. Schätzungen gehen davon aus, dass acht bis zehn Prozent der Bevölkerung in unterschiedlichem Ausmaß darunter leiden. Ein Karpaltunnelsyndrom tritt vor allem bei Frauen im mittleren und höheren Alter auf. Männer sind deutlich seltener betroffen.

Verschiedene Ursachen

Der griechische Begriff „karpos“ bedeutet Handwurzel. Der Karpaltunnel wird aus dem Handwurzelknochen und einem darüber gespannten starken Band gebildet. Durch den so geformten Kanal verläuft neben den Sehnen der Fingerbeugemuskeln auch der Arm-Mittelnerv. Dass der Karpaltunnel eingeengt wird und auf den Arm-Mittelnerv Druck entsteht, kann verschiedene Ursachen haben. „Häufig entwickeln Menschen ein Karpaltunnelsyndrom, deren Hand einseitig stark überbeansprucht oder fehlbelastet ist“, so Ärztin Maroß. Das ist zum Beispiel bei stundenlanger Computerarbeit in falscher Position oder bei schweren körperlichen Arbeiten mit den Händen der Fall. Gelegentlich kann auch eine Verletzung, beispielsweise ein Bruch im Bereich des Handgelenks, oder ein sehr schmales Handgelenk für die Erkrankung mitverantwortlich sein.
Schwangere sind oftmals betroffen

Oft wird auch eine allgemeine Gewichtszunahme im Vorfeld berichtet. Auch Hormone lassen das Bindegewebe anschwellen und auf den Nerv drücken. „Schwangere sind daher oftmals betroffen. Ebenso Patienten mit Nierenschädigungen, rheumatischen Erkrankungen, Funktionsstörungen der Schilddrüse und Diabetes“, sagt Ärztin Maroß.

Im fortgeschrittenen Stadium eines KTS können Schmerzen und Taubheitsgefühl auch tagsüber auftreten, sich eine stärkere Nervenschädigung entwickeln und einzelne Muskeln der Hand kraftloser werden. Die Finger fühlen sich geschwollen und steif an. Damit der Arzt die Diagnose stellen kann, braucht er genaue Informationen, in welchem Bereich der Hand es kribbelt und wie sich die Finger beugen lassen. Außerdem wird die elektrische Leitfähigkeit der Nerven mit Hilfe von Elektroden getestet. So kann der Mediziner das KTS von anderen Krankheiten, etwa von Irritationen des Nervs an anderer Stelle oder von einem Bandscheibenvorfall, abgrenzen und feststellen, wie stark der Nerv geschädigt ist.
Verschiedene Behandlungsmöglichkeiten

Steht die Diagnose KTS fest gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Wenn eine konkrete Ursache feststeht, sollte diese natürlich auch behandelt werden. Bei leichten bis mittelschweren Beschwerden erfolgt eine konservative – also nicht operative Therapie. „Die wichtigste Maßnahme ist, die betroffene Hand zu schonen. So verhindert eine Unterarmschiene, dass das Handgelenk abknickt. Diese Schiene wird auch nachts getragen, um den Druck auf den Nerv zu verringern“, so Maroß. Durch diese konsequente Schonung bessert sich in vielen Fällen das Leiden bereits deutlich.

Manchmal werden unterstützend oder auch alternativ Schmerzmittel zur Linderung verabreicht sowie Kortison als Spritze oder in Tablettenform, um Entzündungen zu hemmen. Bringt die konservative Behandlung nach einigen Wochen keine deutliche Besserung und sind die Beschwerden und elektrophysiologischen Befunde entsprechend noch deutlich ausgeprägt, kommt auch eine Operation infrage – in der Regel ambulant und mit lokaler Betäubung. Bei der OP wird das Bindegewebsband gespalten, um so den Druck auf den Nerv zu verringern.

Übrigens: Wer einem KTS vorbeugen möchte, sollte eine zu starke Beugung der Handgelenke vermeiden und bei ständig wiederkehrenden Bewegungen das Handgelenk durch Pausen entlasten.

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