Immobilienfinanzierung: Kunden nach Widerruf unerwünscht

Kunden können fehlerhafte Kredite widerrufen. Darüber hatte die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juli-Ausgabe berichtet. Doch nach einer Kündigung erhalten Kunden nicht von jeder Bank einen neuen Kredit. Die ING-Diba lehnt ganz ab.

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen hatten tausende Verträge geprüft und in vier von fünf Fällen beanstandet, dass Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Das ist seit November 2002 Pflicht. Widerruft ein Kunde, muss er die Restschuld ablösen, in der Regel mit einem neuen Kreditvertrag. Bei der ING-Diba hat er jedoch keine Chance auf einen Anschlusskredit: Die Bank schuldet seit dem 4. August 2014 nur Kredite um, deren Zinsbindungsfrist abläuft. Die Verbraucherzentrale Bremen kennt auch Fälle von anderen Instituten, in denen Anschlusskredite abgelehnt wurden.

Kreditnehmer müssen vor dem Widerruf sicherstellen, dass sie die Restschuld tilgen können. Informationen hierzu finden sich im Spezial Immobilienkredite auf test.de. Wer das Geld nicht flüssig hat, braucht eine Finanzierungszusage, die vier bis sechs Wochen gilt. Die Verbraucherzentrale Bremen bittet Kunden mit Problemen beim Anschlusskredit um Nachricht an baufinanzierung@vz-hb.de

Der ausführliche Artikel „Immobilienfinanzierung: Kunden nach Widerruf unerwünscht“ findet sich unter www.test.de/kreditwiderruf.

Billigflüge: Abzocke vor Abflug

Wer bei der Flugbuchung im Internet nicht aufpasst, zahlt im schlimmsten Fall fast doppelt so viel, wie zunächst angezeigt, berichtet die Zeitschrift test in ihrer August-Ausgabe. Zusatzkosten lauern bei der Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, Zusatzversicherungen sowie Aufschlägen für Gepäck oder den Wunschsitzplatz. Ob Flugpreis-Vergleichsportal, Online-Reisebüro oder Fluggesellschaft: Wer nicht aufpasst, zahlt drauf.

Besonders dreist zockt fluege.de die Kunden ab. Die im Internet beworbenen Preise gelten dort nur, wenn der Reisende mit einer Fluege.de-Mastercard Gold oder mit Visa Electron bezahlt – Karten, die kaum jemand besitzt. Ansonsten sind happige Aufschläge fällig. Ein Flug von Düsseldorf nach London sollte bei der Stichprobe der Tester 37,99 Euro kosten. Wer den Flug mit seiner Mastercard buchen will, muss aber 66,53 Euro bezahlen. Bei Opodo kostete ein Flug von München nach Rom 43,98 Euro, wenn der Kunde mit der virtuellen Karte Visa Entropay bezahlt. Bei der Zahlung mit der Mastercard waren zusätzlich 33,67 Euro fällig.

Weitere Fallen lauern bei Zusatzangeboten, mit denen Flugportale weiteres Geld verdienen. Wer zum Beispiel „ohne Versicherung“ anklickt, wird eindringlich vor den üblen Folgen eines fehlenden Versicherungsschutzes gewarnt. Auch wer direkt bei den Airlines bucht, sollte vorsichtig sein. Häufig ist im Preis nur das Handgepäck inklusive, ein aufgegebener Koffer sowie Getränke und Snacks kosten extra. Das gleiche gilt für den Wunschsitzplatz oder einen Sitz mit mehr Beinfreiheit, der z. B. bei Airberlin bis zu 69,99 kostet.

Der ausführliche Artikel ist in der August-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/flugbuchung veröffentlicht.

Nährwertanalysen: Seien Sie kritisch

Nährwertanalysen gehören zum Standardprogramm vieler Ernährungsberater. Eine grafische Auswertung verdeutlicht Klienten mögliche Schwachstellen in ihrem Ernährungsverhalten besser als tausend Worte. Zudem lassen sich für Menschen, die auf bestimmte Inhaltsstoffe wie Laktose, Purine oder Arachidonsäure achten sollen, im Handumdrehen passende Tagespläne erstellen. Zwar erleichtern solche Programme den Praxisalltag, haben aber auch ihre Schattenseiten – zumindest dann, wenn dem Ergebnis blindlings vertraut wird. Denn in den zugrundeliegenden Nährwertdaten des Bundeslebensmittelschlüssels lauern so einige Tücken.

Da Klienten in der Regel nur grobe Portionsangaben notieren, greifen Berater meist auf die vom Programm vorgegebenen Portionsgrößen zurück. Doch wer die Mengenangaben allzu unkritisch übernimmt, erhält möglicherweise ein falsches Bild vom Ernährungszustand seines Klienten. Eine Portion gekochte Nudeln soll zum Beispiel nur hundert Gramm wiegen – das entspräche ungekocht lediglich einer kleinen Handvoll der Teigwaren. Bei Anhängern von Low-Carb-Diäten wäre eine solche Portion denkbar, beim Ottonormalverbraucher wohl kaum. Viele Portionsvorgaben sind idealistisch klein und widersprechen oft den herkömmlichen Portionsvorstellungen vieler Menschen. So beschönigt die analysierte Energie- und Nährstoffzufuhr schnell die Wirklichkeit.

Daneben lassen fehlende Nährwertangaben manche Lebensmittel in einem besseren Licht erscheinen, denn mangelnde Daten fließen mit einer Null in die Berechnung ein. Wer beispielsweise auf die entzündungsfördernde Arachidonsäure achtet, sollte möglichst die Finger von fettreichen Fleisch-, Fisch- und Milchprodukten lassen – mit Ausnahme von Gänsefleisch und Käse. Denn diese sollen laut Bundeslebensmittelschlüssel null Gramm Arachidonsäure enthalten. Ob das ungenierte Schlemmen von Parmesan und Gänsebraten Rheumatikern und Co tatsächlich gut bekommt, mag zweifelhaft sein. Ähnliche Ungereimtheiten gibt es unter anderem auch für den Purin- und Harnsäuregehalt einiger tierischer Produkte. Auch hier bedeuten Null Milligramm lediglich: „keine Daten vorhanden“.

Gleichzeitig können die Nährwertangaben zu verarbeiteten Produkten dank zahlreicher Zusätze und unterschiedlichster Rezepturen nur spärlich die Realität im Supermarktregal widerspiegeln. Seien Sie also kritisch mit dem Ergebnis Ihres Nährwertanalyseprogrammes.

Dipl.troph. Christine Langer

Quelle/Text: www.fet-ev.eu

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