2014: Jedes Jahr wird neu festgelegt, wie viel Geld die Pflegeeinrichtungen in NRW als Abgabe für die Ausbildung von Nachwuchs-Pflegekräften zahlen müssen. Die Pflegeeinrichtungen können diesen Aufschlag an ihre Kunden weitergeben. Heimbewohner müssen wenigstens vier Wochen vorher über die Preisänderung informiert werden. Bei ambulanten Pflegediensten sollten wenigstens zwei Wochen zwischen Ankündigung und Preisänderung liegen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW