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Rechtsmissbräuchliche Zurückweisung einer Kündigung

Die unverzügliche Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vorlage einer Vollmacht kann rechtsmissbräuchlich sein -das, so der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Landesregionalleiter „Bremen“ des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V., geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 17. Juli 2013, Az.: 13 Sa 141/12, hervor.

Gem. § 174 Satz 1 BGB kann die Kündigung zurückgewiesen werden, wenn diese von einem Bevollmächtigten ausgesprochen wurde, ohne dass dem Kündigungsschreiben eine Vollmachtsnachweis beigefügt war. Die Zurückweisung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber muss ggf. eine erneute Kündigungserklärung abgeben. Steht eine außerordentliche Kündigung im Raum, muss die Kündigungserklärung aber binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes dem Mitarbeiter zugehen, andernfalls ist Kündigung wegen Fristversäumnis unwirksam. Trifft die Zurückweisung nach Ablauf des der Zwei-Wochen-Frist ein, kann trotz Vorliegens eines Kündigungsgrundes nicht mehr wirksam außerordentlich gekündigt werden. So lag der entschiedene Fall.

Die Beklagte beendete das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis durch schriftliche Kündigung außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Das Kündigungsschreiben hatten zwei Mitarbeiter der Beklagten unterzeichnet. Vollmachten waren nicht beigefügt.

Im Rahmen eines 10 Seiten langen, eng bedruckten Schreibens, welches sich u.a. dem Wohlergehen von Fischen im Tierheim, der Verdopplung der Preise durch den Euro, Stuttgart 21, Süßigkeiten für Kinder, einer langen Wiedergabe der beruflichen Entwicklung des Klägers, sowie Schilderungen zur Lage von Krankenhäusern in Polen und Russland widmet, finden sich auf den Seiten 2, 5 und 8 mitten im laufenden Text ohne besondere Hervorhebungen kurze Sätze wie z.B. „jedenfalls aber wurde keine entsprechende Vollmacht zusammen mit der Kündigung übergeben“. Der Kläger berief sich erst einen Tag vor der Kammerverhandlung auf diesen Unwirksamkeitsgrund.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) wertete das Verhalten des Klägers jedoch als rechtsmissbräuchlich, so Franzen. Der Kläger habe trickreich versucht, die Kündigung wegen fehlender Vollmacht zurückzuweisen, ohne dass die Beklagte hierauf unverzüglich reagieren konnte, weil der Kläger in der berechtigten und auch erfüllten Hoffnung gehandelt hat, die Rüge werde überlesen. Ein solches auf Überlistung des Prozessgegners abzielendes Vorgehen, stelle keine zulässige Wahrnehmung eigener Rechte dar.

Eine Vollmachtsvorlage ist allerdings dann nicht erforderlich und eine Zurückweisung nicht möglich, wenn der Empfänger Kenntnis von der Vollmacht des Vertreters hatte, so Franzen. Das gilt in jedem Fall für Geschäftsführer und Prokuristen. Darüber hinaus besitzen Niederlassungsleiter, Personalleiter, Betriebsleiter usw. regelmäßig Vollmacht zur Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer ermöglichen, Kenntnis von der Person des Funktionsträgers zu erhalten, z.B. durch einen Aushang oder einem Rundschreiben.

Franzen empfahl, dies zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen.

Link: www.vdaa.de

Handel, Marken, Lifestyle

Wirtschafts- und Kulturwissenschaftler der Universität Witten/Herdecke treffen auf Unternehmen verschiedener Branchen. Foto: Universität Witten/Herdecke
Wirtschafts- und Kulturwissenschaftler der Universität Witten/Herdecke treffen auf Unternehmen verschiedener Branchen. Foto: Universität Witten/Herdecke

Wesentlicher Bestandteil des wirtschafts- und kulturwissenschaftlichen Studiums an der Universität Witten/Herdecke (UW/H) ist die starke Verzahnung von Theorie und Praxis. Damit die Studierenden von Beginn an praktische Erfahrungen in interessanten Betrieben sammeln und die Unternehmen kompetenten und in ihr Profil passenden Nachwuchs gewinnen können, veranstaltet die Universität zwei Mal im Jahr die „Wittener Heiratsmärkte“.

Hier besteht für beide Seiten die Möglichkeit, in exklusiven Gesprächen erste Kontakte zu knüpfen und Praktika, Projekte oder den Berufseinstieg nach Beendigung des Studiums anzubahnen und so die unterschiedlichen Möglichkeiten einer zukünftigen Beziehung auszuloten. In diesem Jahr werden die Wittener Heiratsmärkte an drei Abenden stattfinden (25., 26. und 27. November, jeweils von 18 bis 22 Uhr). Neben einem offenen Tag für alle Branchen und Unternehmensformen (25. November) wird es die beiden Schwerpunktabende „Familienunternehmen“ (26. November) und „Handel, Marken, Lifestyle“ (27. November) geben.

„Uns geht es bei diesem Format darum, die Beziehung zwischen den Studierenden und Unternehmen frühzeitig auf ein tragfähiges Fundament zu stellen“, erläutert Sebastian Benkhofer, Leiter Campus Relations der UW/H. „Für den Aufbau einer nachhaltigen professionellen Beziehung ist es für Studierende und Unternehmen ungemein wichtig, den richtigen Partner zu finden.“ Für die teilnehmenden Unternehmen biete sich auf den Wittener Heiratsmärkten die Gelegenheit, Studierende mit Unternehmergeist und interdisziplinärer Perspektive kennenzulernen, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und ihr Unternehmen vor einem interessierten, sachkundigen Publikum zu präsentieren.

Studierende der Fakultäten für Wirtschaftswissenschaft und Kulturreflexion können mit Beginn ihres Studiums am Heiratsmarkt teilnehmen, um ihr unternehmerisches, praxisorientiertes Denken und den Blick über den Tellerrand zu fördern. Absolventen der Universität nutzen hier die Chance für ihren Jobeinstieg oder einen Jobwechsel.

Traditionell wird der Heiratsmarkt, den es bereits seit Gründung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft im Jahr 1984 gibt, von Studierenden des ersten Semesters in Kooperation mit der Abteilung Campus Relations organisiert. Auf Stände und Aufbauten wird dabei zugunsten einer entspannten und intimen Atmosphäre bewusst verzichtet, stattdessen werden eingedeckte Tische und Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.uni-wh.de/heiratsmarkt.

Stagnation im Wärmemarkt

Die Energiewende im deutschen Wärmemarkt kommt nicht in Schwung. Dies verdeutlicht die vom Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e .V. (BDH) und vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) vorgelegte Auswertung über den energetischen Zustand der Heizungsanlagen in Deutschland.

„75 Prozent der in Deutschland installierten 20 Millionen Heizungsanlagen verbrauchen zu viel Energie“, so Manfred Greis, Präsident des BDH. „Bei der gegenwärtigen jährlichen Austauschrate von drei Prozent braucht es 30 Jahre, um den veralteten Bestand energetisch auf Vordermann zu bringen.“

„Die Lethargie im Wärmemarkt hält nunmehr seit gut fünf Jahren an und ist für die Energiewende im Heizungskeller kontraproduktiv“, so Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des ZIV.

Die aktuelle Absatzstatistik des BDH zeigt zwar beim Austausch alter Gaskessel hin zu effizienten Gas-Brennwertgeräten eine verhaltene Dynamik (Austauschrate zirka drei Prozent). Düster sieht es hingegen bei der zweitgrößten Wärmeerzeugerkategorie, den Ölkesseln, aus. Von den sechs Millionen in Deutschland installierten Ölkesseln sind gerade einmal zirka sieben Prozent auf dem Stand der Technik, der effizienten Öl-Brennwerttechnik. Die Austauschrate bei den Ölkesseln sank in den vergangenen zwei Jahren von ehemals zirka zwei bis drei Prozent auf nunmehr nur noch ein Prozent. Hier wird es also gut ein Jahrhundert dauern, bis alle alten Kessel auf den Stand der Technik gebracht werden.

„Wenn alte Gas- oder Heizölkessel weiter betrieben werden, verschenkt der Betreiber Einsparpotenziale von bis zu 40 Prozent“, so Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Die Energiewende im Heizungskeller findet damit praktisch nicht statt und Klima- sowie Ressourcenschutzziele der Bundesregierung können nicht erreicht werden“, so Lücke.

Kurz vor der Wahl fordern der BDH und der ZIV die Politik auf, unabhängig von der künftigen Regierungskonstellation das Thema ernsthaft aufzugreifen. Immerhin entfällt gut ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs auf die Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden. Würden die hier liegenden CO2-Minderungs- und Energieeinsparpotenziale beschleunigt gehoben, könnten gut 13 Prozent des deutschen Energieverbrauchs eingespart werden.

Noch nicht berücksichtigt hierbei sind die ebenfalls hohen Potenziale durch Maßnahmen an der Gebäudehülle. Damit der seit gut eineinhalb Jahrzehnten blockierte deutsche Modernisierungsmarkt in Schwung kommt, fordern die beiden Verbände eine verlässliche, unbürokratische und attraktive Politik der Anreize, zum Beispiel durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Link: www.bdh-koeln.de

Jubiläumsprogramm der Musikschule Braunschweig

Foto: Stadt Braunschweig
Foto: Stadt Braunschweig

Braunschweig. Mit dem Erklingen von „Variiertem aus Renaissance und Barock, Improvisiertem aus dem Moment und Komponiertem aus dem 21. Jahrhundert“ wird am Samstag, 21. September, um 18 Uhr, im Städtischen Museum, Haus am Löwenwall, Steintorwall 14, das Jubiläumsprogramm fortgesetzt. Das moderierte Konzert unter dem Titel „Digits – Musik nach Zeichen und Zahlen“ bietet vertraute Klänge und öffnet zugleich den Raum für neue Hörerfahrungen.

Die musikalische Improvisation ist eine Kunst des Augenblicks, als Klangereignis bleibt sie einzigartig und ist nicht wiederholbar. Im Zusammenwirken aller Spielenden entfaltet sich ein interaktives Netz. Es treten Schülerinnen und Schüler der Instrumentalklassen von Ulrich Kallmeyer, Ulrike Serth und Christine Brelowski, Mitglieder des Musikworkshops für Erwachsene und Gäste am Klavier und an anderen Instrumenten auf. Interessierte Konzertbesucher können mitwirken.

In einem Konzert der Klavierklasse von Musikschullehrer und Dozent Prof. Wolfgang Zill am Samstag, 28. September, um 17 Uhr, in der Dornse des Altstadtrathauses, Altstadtmarkt 7, wird ein Überblick über das Klavierwerk Bachs geboten, das emotional und voller Leben ist. Das Werk von Johann Sebastian Bach ist in seiner künstlerischen Bedeutung einmalig und einer der größten Schätze der Klavierliteratur. Es ist Bestandteil eines jeden Hochschulstudiums im Bereich Klavier, auch wegen seiner pädagogischen Ambitionen.

Der Eintritt ist für beide Veranstaltungen ist frei. Weitere Informationen unter www.musikschule.braunschweig.de oder unter der Telefonnummer 470 4960.

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