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Kinderinvaliditätsversicherung: Zwei von zehn Tarifen schützen „gut“

Wer sein Kind oder Enkelkind vor den finanziellen Langzeitfolgen von Krankheit und Unfall schützen möchte, sollte eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Eine Unfallversicherung ist zwar deutlich günstiger, zahlt aber nur in wenigen Fällen. Weitaus mehr Kinder werden aufgrund einer Krankheit schwerbehindert. Die Stiftung Warentest bewertet zwei Kinderinvaliditätsversicherungen mit „gut“.

Kinderinvalidität-grossInsgesamt hat Finanztest die Vertragsbedingungen und Antragsformulare von 10 Anbietern untersucht. Das sind neun weniger als im letzten Test. Grund: Der Markt hat sich seither deutlich verändert und ist geschrumpft. Ein Tarif ist nur „mangelhaft“, einer „ausreichend“, der Rest „befriedigend“.

Im Idealfall bietet ein Vertrag nicht nur eine lebenslange Rente, sondern auch eine Einmalzahlung, mit der Umbaukosten und Anschaffungen wie ein Rollstuhl finanziert werden können. Ein „guter“ Tarif kostet hier 420 Euro pro Jahr. Tarife mit Rente aber ohne Einmalzahlung kosten zwischen 130 Euro und 478 Euro pro Jahr. Der hier mit „gut“ bewertete Tarif liegt bei 354 Euro pro Jahr.

Finanztest empfiehlt, Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ansonsten kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Hat das Kind bereits Vorerkrankungen, bekommt man unter Umständen nur einen Vertrag, der bestimmte Krankheiten ausschließt.

Der ausführliche Test Kinderinvaliditätsversicherungen erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/kinderinvaliditaet abrufbar.

Eigenheim: Bei der Immobilienfinanzierung 50.000 Euro sparen

Eine gut geplante und preiswerte Finanzierung fürs Eigenheim kann 50.000 Euro oder mehr sparen. Das berichtet die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe. Für sechs typische Finanzierungen hat die Stiftung Warentest die Konditionen von mehr als 100 Banken, Kreditvermittlern, Bausparkassen und Versicherern ermittelt. Die günstigsten Banken verlangten je nach Modellfall 7.800 bis 52.800 Euro weniger Zinsen als die teuersten im Test. Besonders günstig sind zurzeit zinssichere Kombikredite von Bausparkassen mit staatlicher Riester-Förderung.

Eigenheimfinanzierung-grossFinanztest rät, mindestens drei bis fünf Kreditangebote bei Banken und Vermittlern einzuholen und dabei mit Hilfe der Checkliste im Heft die Eckdaten für die Finanzierung zu planen. Neben dem Vergleich der einzelnen Kreditangebote gibt es zahlreiche Tipps, wie Bauherren und Wohnungskäufer ihre Finanzierung günstiger machen. So reichen oft schon wenige tausend Euro mehr Eigenkapital, um Risikoaufschläge der Banken zu vermeiden und mehr als 10.000 Euro Zinsen zu sparen. Häufig wird die Finanzierung auch mit einem Darlehen der staatlichen KfW-Bank um tausend Euro billiger.

Kreditnehmer, die ihr Darlehen in 10 oder 15 Jahren komplett zurückzahlen, profitieren derzeit von hohen Zinsrabatten für sogenannte Volltilgerdarlehen. Und mit den Kombikrediten einiger Bausparkassen lassen sich günstige Zinsen mit hoher Zinssicherheit und staatlicher Förderung kombinieren.

Der ausführliche Test Eigenheimfinanzierung erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/eigenheimfinanzierung abrufbar.

Illegaler Download: Was bei Abmahnungen zu tun ist

Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln. Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de abrufbar.

Europawahl: 64,4 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland

Bei der achten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,4 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer.

Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert sich von derzeit 766 auf die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 61,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Daneben können an der Wahl außerdem rund 2,9 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in

Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen. Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 5,2 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Darunter sind insgesamt rund 4,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (2,3 Millionen) und -wähler (2,4 Millionen), die in der Zeit vom 8. Juni 1991 bis 25. Mai 1996 geboren wurden und etwa 0,3 Millionen weitere Unionsbürger sowie 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich und Zypern.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863,
www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html

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