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Gemüse-Fischragout (laktosefrei)

Gemüse-Fischragout (laktosefrei) Foto: Wirths PR
Gemüse-Fischragout (laktosefrei)
Foto: Wirths PR

Gemüse-Fischragout (laktosefrei)
(für 4 Personen)

1 kg Fischfilet (am besten jeweils 250 g Lachs, Seelachs, Kabeljau, Rotbarsch)
600 g Kartoffeln
1/2 Stange Lauch
2 Frühlingszwiebeln
1 Möhre
2 Schalotten
1 Knoblauchzehe
2 EL Sonnenblumenöl
50 g Weizenmehl
400 ml Gemüsebrühe (achten Sie auf laktosefreie Gemüsebrühe)
5 Eigelb
1 geh. EL mittelscharfer Senf
100 g laktosefreie Butter
1/2 TL Salz
Pfeffer
Muskat
Estragon
100 ml laktosefreie Schlagsahne
1/2 Zitrone
1 Schuss Wein

Die Fischfilets unter kaltem Wasser abbrausen, mit Küchenkrepp trocken tupfen und in mundgerechte Stücke schneiden. Die Kartoffeln schälen, waschen, vierteln und in Salzwasser 10-15 Minuten vorkochen. Das Gemüse putzen und waschen. Den Lauch in Ringe, die Frühlingszwiebeln in 2 cm lange Stücke, die Möhre in Stifte schneiden. Schalotten abziehen und vierteln, Knoblauchzehe abziehen und fein würfeln. Gemüse und Knoblauch in 2 EL heißem Öl einige Minuten dünsten.

Das Mehl mit der kalten Brühe in einem kleinen Topf glatt rühren. Das Eigelb und den Senf unterziehen und die Sauce im heißen Wasserbad bis zum Eindicken mit dem Rührbesen schlagen. Dann nach und nach die in Würfel geschnittene Butter unterrühren und die Sauce mit Salz, Pfeffer, einer Prise Muskat und reichlich Estragon würzen.

Die laktosefreie Schlagsahne unterrühren und mit Zitronensaft und Wein abschmecken. Den Fisch mit dem Gemüse und den Kartoffeln in eine große, feuerfeste Form geben, die Sauce darüber gießen und das Ganze im vorgeheizten Ofen bei 190 °C 20-25 Minuten überbacken.

Pro Person: 875 kcal (3660 kJ), 56,8 g Eiweiß, 55,8 g Fett, 36,5 g Kohlenhydrate

Geschlechtergerechte Hochschule bleibt Ziel der Politik

Auf allen Qualifikationsstufen des Hochschul- und Wissenschaftsbereichs sind seit 2010 mehr Frauen als vorher beschäftigt. Eine geschlechtergerechte Hochschullandschaft gibt es aber immer noch nicht. Das ist das Ergebnis des soeben erschienenen Gender-Reports 2013. „Die Studie hilft uns dabei, bei der Gleichstellung weiter voranzugehen. Auch um unserem Anspruch nachzukommen, wollen wir dieses wichtige Thema im Hochschulzukunftsgesetz berücksichtigen“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.

Der Gender-Report 2013 bietet detaillierte Analysen zu Hochschulentwicklungen, Gleichstellungspraktiken und Wissenschaftskarrieren und spricht Empfehlungen aus. Während bei den Studierenden die Geschlechterparität mittlerweile nahezu erreicht ist, sind gerade einmal 20 Prozent aller Professuren mit einer Frau besetzt. (Zum Vergleich: Im Gender-Report 2010 waren es rund 16 Prozent.) Besonders deutlich wird das Missverhältnis in der Medizin: Der Frauenanteil beträgt bei den Studierenden 64 Prozent, bei den Professuren dagegen nur 17 Prozent.

Der diesjährige Schwerpunkt des Gender-Reports liegt auf geschlechterdifferenten Erfahrungen mit Bewerbungs- und Berufungsverfahren. Eine Online-Befragung von 1.700 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zeigt, dass die Berufungsverfahren von gut drei Viertel der Professoren als anerkennend und wertschätzend empfunden wurden, aber nur von gut der Hälfte der Professorinnen. Dr. Beate Kortendiek, die Koordinatorin des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW, die den Gender-Report 2013 mit ihren Mitarbeiterinnen erarbeitet hat, weist darauf hin, dass „geschlechtsdifferenzierte Daten und Analysen nicht nur Strukturen sichtbar machen, sondern auch dazu beitragen, diese nachhaltig zu verändern.“

Das Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW ist ein vom Wissenschaftsministerium des Landes unterstützter Zusammenschluss von derzeit 260 Wissenschaftlerinnen an NRW-Hochschulen. Die Koordinierungsstelle hat ihren Sitz an der Universität Duisburg-Essen. Ansprechpartnerin ist Dr. Beate Kortendiek. Die unabhängige wissenschaftliche Studie wurde von den Autorinnen Beate Kortendiek, Meike Hilgemann, Jennifer Niegel und Ulla Hendrix verfasst. Den Gender-Report finden Sie unter www.genderreport-hochschulen.nrw.de.

Das ändert sich für Autofahrer in 2014

Punktereform, Bußgelder, Warnwestenpflicht und Kfz-Steuer – das neue Jahr bringt für den Autofahrer einige Änderungen.

Die wohl wichtigste Neuerung im Verkehrsrecht ist zweifelsohne das neue Punktesystem, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Gleichzeitig gibt es einige Veränderungen bei den Bußgeldern.

Das neue Punktesystem stellt Verkehrssicherheit in den Vordergrund

Am 1. Mai tritt die Punktereform in Kraft. Dann startet das neue Fahreignungsregister. Statt der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte.

Die Eintragungsgrenze steigt von 40 auf 60 Euro. Der Führerschein ist dann bei 8 und nicht wie bisher bei 18 Punkten weg. Neu ist, jeder Verstoß verjährt für sich, die Tilgungsfrist der alten Einträge wird nicht mehr automatisch durch einen neuen Eintrag verlängert.

Im Fahreignungsregister eingetragen werden:
– Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro (vorher 40 Euro)
– Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs)

Bei den Punkten sieht es folgendermaßen aus:
– Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt (z. B. Handy, Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h) belegt,
– grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot mit zwei Punkten (Geschwindigkeitsüberschreitung 31 – 40 km/h, zu geringer Abstand (weniger als 1/5 des Tachowertes bei über 130 km/h), rote Ampel länger als eine Sek.) geahndet,
– und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten belegt (Alkohol über 1,1 Promille).

Dauer des Eintrags
Je nach Schwere des Verstoßes gilt eine Tilgungsfrist von 2 1/2, 5 oder 10 Jahren. Die Fristen sind starr, jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht:
– Ordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre Tilgungsfrist
– Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot: 5 Jahre Tilgungsfrist
– Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre Tilgungsfrist (die Frist beginnt erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Neuer Bußgeldkatalog
Mit dem neuen Punktesystem gibt es auch zum 1. Mai 2014 Änderungen im Bußgeldkatalog: Teurer werden beispielsweise das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt oder die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee. Statt bisher 40 Euro ist man künftig mit 60 Euro dabei. Das gleiche zahlt, wer an unübersichtlichen Stellen parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich macht. Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht Folge leistet, die Vorfahrt oder Rotlicht nicht beachtet, muss 70 Euro statt 50 Euro überweisen.

Verschärfung des CO2 Grenzwertes: Mehr Kfz-Steuer für hohe Abgaswerte

Eine weitere Verschärfung des CO2 Grenzwertes wird für Fahrzeuge mit der Erstzulassung 1. Januar 2014 wirksam. Der Grenzwert sinkt für Neuwagen von 110 auf 95 Gramm je Kilometer. Damit wird für alle neu zugelassenen Autos, die diese Grenzwerte nicht erreichen, eine höhere Kfz-Steuer fällig: und zwar je Gramm 2 Euro.

Ab Juli 2014 Warnwestenpflicht in Deutschland

Ab 1. Juli muss in allen in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen mindestens eine, der europäischen EN471-Norm entsprechende, Warnweste vorhanden sein. Motorräder bleiben davon ausgenommen.

Der ADAC empfiehlt allerdings, für jeden Insassen eine solche Weste mitzuführen, sie griffbereit im Innenraum zu verstauen und im Notfall die Weste vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.

Lichtpflicht in der Schweiz

Ab 01. Januar 2014 gilt in der Schweiz (ganzjährig) die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen wurden.

Zulässig sind Tagfahrleuchten oder (falls diese nicht vorhanden sind) das Abblendlicht.
Wer ohne Licht in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von 40 Schweizer Franken (rund 33 Euro) rechnen.

Pflanzlich kochen: Genussvolle Entdeckungen garantiert

Kochen ohne Fleisch, ohne Milch, Ei und sogar ohne Honig? Was für viele lange undenkbar war, entwickelt sich immer mehr zum Trend. Bewusst und nachhaltig zu leben bedeutet für viele Menschen, auf tierische Produkte zu verzichten – ganz oder immer mal wieder: den Tieren zuliebe, dem Klima zuliebe, dem Körper zuliebe.

3310_La Veganista_UM.indd, page 2 @ Preflight„Ich habe mich nie besser, wacher, energiegeladener und zufriedener gefühlt“, erklärt Nicole Just, vegane Foodbloggerin, die 2009 auf die rein pflanzliche Küche umstieg. Nun hat sie bei GU das Kochbuch La Veganista veröffentlicht, um Neu- und Teilzeitveganern den genussvollen Einstieg in die vegane Art des Kochens zu erleichtern. Darin erläutert sie nicht nur unbekanntere Zutaten von Seitan bis Tempeh, sondern auch, wie der Pfannkuchen ohne Milch gelingt und die Mayonnaise ohne Ei. Ein ausführliches Zutatenglossar gibt außerdem Tipps zum Einkauf und zur Verwendung.

Vor allem aber zeigt Nicole Just auf ganz persönliche Weise in Wort und Bild, wie viel Spaß das vegane Kochen machen kann. Nicht Beschränkung oder Verzicht sind die Stichworte, sondern die spannenden Entdeckungen, die kulinarisch Interessierte in der Pflanzenwelt machen können: unbekannte Lebensmittel, die enorme Aromenvielfalt der Gemüsesorten und nicht zuletzt die Möglichkeiten, altbekannte Lieblingsrezepte zu „veganisieren“. Denn niemand muss, nur weil er keine tierischen Lebensmittel isst, auf den herzhaften Geschmack von Gulasch oder die süße Cremigkeit von Käsekuchen verzichten.

Die über 100 Rezepte des Buches treten den Beweis an, dass sowohl Alltagsschnellköche als auch anspruchsvolle Feinschmecker mit der pflanzlichen Küche problemlos glücklich und satt werden: Klassiker wie Chili sin Carne stehen hier neben internationalen Lieblingen wie indischem Kartoffelcurry oder sauer-scharfer Thai-Suppe. Sonntagsbrötchen mit Pflaumenkonfitüre und Rührtofu sorgen für das Genießerfrühstück, glasierter Tempeh mit Vanillemöhren für das feine Dinner und die üppige Pfirsichcremetorte „California Dreaming“ für süße Kaffeestunden. Jede Menge Tipps und Tricks zeigen, wie vielfältig sich Grundrezepte für Brot oder veganen Aufschnitt, aber auch die meisten anderen Gerichte abwandeln lassen: Denn langweilig wird es garantiert nie in der Pflanzenküche!

Nicole Just ist Wahl-Berlinerin und passionierte Köchin. Seit Anfang 2009 lebt die Enkelin eines Metzgers vegan und berichtet darüber seit 2010 auf ihrem Blog vegan-sein.de. Seit 2012 ist sie Mitinhaberin von Mund|Art|Berlin, einem veganen Dinnerclub. Außerdem gibt sie Kochkurse, um den Spaß am veganen Kochen an Interessierte weiterzugeben.

Nicole Just
La Veganista
Lust auf vegane Küche
192 Seiten, mit ca. 140 Farbfotos.
Format: 18,5 x 24,2 cm. Hardcover.
Preis 16,99 € (D) / € 17,50 (A) / 24,50 sFr
ISBN: 978-3-8338-3310-6

La Veganista

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