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Neuer Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Für die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche steigt ab 1. Januar 2014 der Mindestlohn, und zwar um 3,8 Prozent im Westen und um 4,8 Prozent im Osten. Die neuen Entgelte entsprechen Stundenlöhnen von mindestens 8,50 Euro im Westen, im Osten sind es 7,86 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den neuen Mindestlohn für die Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt, sodass alle Beschäftigten der Branche ab dem Jahreswechsel von dem Aufschlag profitieren können.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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Zeitarbeit – Bücher und andere Produkte

Hartz IV-Regelsatz wird angehoben

Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum Jahreswechsel: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro). Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es beispielsweise 6 Euro monatlich mehr.

Die Anhebung der Regelbedarfsstufen gilt für Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Neuer Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Krankenkasse: Neue Grenzen für Beitragsbemessung und Versicherungspflicht

Zum 1. Januar 2014 wurden – wie jedes Jahr – die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro im Monat. Das bedeutet: Für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Krankenkasse- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.

Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 52.200 Euro auf 53.550 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Post schlägt beim Porto auf

Zum Jahreswechsel werden Briefeschreiber tiefer ins Portemonnaie greifen müssen: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote dann für 60 Cent (bisher 58 Cent) in die Briefkästen. Bei Einschreiben zieht das Porto von 2,05 Euro auf 2,15 Euro an. Das Einwurfeinschreiben geht ab 1. Januar 2014 für 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) auf die Reise.

Der Preis für Päckchen (in der Filiale) bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm bleibt unverändert bei 4,10 Euro. Alle anderen Päckchen und Pakete kosten jeweils 9 Cent mehr als bisher (zum Beispiel Päckchen bis 10 Kilogramm statt 6,90 nun 6,99 Euro).

Vorhandene Briefmarken konnten noch bis zum 31. Dezember 2013 aufgebraucht werden. Wer ab 1. Januar 2014 noch den alten Wert auf einen Brief klebt, riskiert, dass er die Sendung zurückbekommt oder dass der Empfänger ein Nachentgelt zahlen muss. In der Praxis haben aber schon bei der Umstellung des Portos auf 58 Cent Anfang dieses Jahres viele Briefträger in einer Übergangsphase auf das Nachporto verzichtet.

Seit Dezember bietet die Post Ergänzungsmarken zu 2 Cent und Marken zu 60 Cent in ihren Filialen und im Internet an. Für Privatkunden der Post gibt es somit 2014 eine Neuauflage des umständlichen Beklebens von Briefen, wenn zu Hause noch alte Bestände lagern: alte 55-Cent-Marken mit alten Drei-Cent-Marken und zusätzlich mit neuen Zwei-Cent-Marken kombinieren – solange bis der Vorrat aufgebraucht ist.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

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