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Raclette mit Gemüse

Raclette mit Gemüse Foto: Wirths PR
Raclette mit Gemüse
Foto: Wirths PR

Raclette mit Gemüse
(ausreichend für 4 Pfännchen)

60 g Mozzarella (oder ein anderer milder Käse)
einige Brokkoliröschen
1 Tomate
4 Zucchini-Scheiben
einige Champignons
2 EL Butter
Salz
weißer Pfeffer
fein gehackte Petersilie

Den Käse in Würfel schneiden. Das Gemüse putzen und waschen. Die Brokkoliröschen in etwas Salzwasser 8 Minuten garen. Die Tomate achteln. Die Zucchinischeiben halbieren. Die Champignons, Brokkoliröschen, Tomatenachtel und Zucchinischeiben auf vier Pfännchen verteilen. Mit etwas Butter ca. 5 Minuten auf dem Raclette-Gerät garen. Danach mit Käsewürfeln bestreuen, mit Salz und weißem Pfeffer würzen und im heißen Raclette-Gerät weitere 2-3 Minuten garen, bis der Käse leicht zerläuft. Mit etwas gehackter Petersilie bestreut servieren.

Pro Pfännchen: 90 kcal (377 kJ), 4,9 g Eiweiß, 7,2 g Fett, 1,4 g Kohlenhydrate

Die exotische Guave: Viel Vitamin C und erfrischendes Aroma

Die exotische Guave hat ein angenehm süß-säuerliches Aroma, das an eine Mischung aus Birne und Feige erinnert. Die Beerenfrucht ist nicht nur pur ein Genuss. Sie schmeckt im Obstsalat, in Quarkspeisen und im Milchshake sowie verarbeitet zu Gelee, Konfitüre und Chutneys. Guavenmus ist die Basis für Kuchen, Gebäck und Desserts, während das Kompott zu pikanten Fleischgerichten serviert werden kann.In den Anbauländern wie Brasilien ist die dicke zuckerhaltige Guavenpaste ein traditionelles Produkt mit dem Namen Goiabada, das gerne als Brotaufstrich verwendet wird. Die exotische Frucht ist kalorienarm und sehr gesund, da sie den Ballaststoff Pektin, Vitamin C (rund 273 mg pro 100 g), B-Vitamine, Provitamin A und Mineralstoffe wie Eisen, Kalzium und Phosphor enthält.

Die Guave gehört zur botanischen Familie der Myrtengewächse und ist ursprünglich in den tropischen Gebieten Amerikas beheimatet. Heute wird sie vor allem in Brasilien, Indien, Florida, Kalifornien, Südafrika und vielen karibischen Inseln angebaut. Der immergrüne Baum wird drei bis zehn Meter hoch und die Früchte können bereits drei bis vier Monate nach der Blüte gepflückt werden. Sie sind rund bis eiförmig und grün bis gelb gefärbt. Das Fruchtfleisch ist je nach Sorte grünlich, weiß, rosa oder rot – mit vielen kleinen Samen, die mitgegessen werden können.

Reife Guaven haben eine gelbe Schale mit kleinen schwarzen Punkten und verströmen einen intensiven blumigen Duft. Die Schale ist zwar genießbar, schmeckt aber sehr bitter. Daher wird die Frucht meist nach dem Waschen dünn geschält oder aufgeschnitten und wie eine Kiwi ausgelöffelt. Beim Einkauf sollten sie zu Früchten mit einer glatten Schale greifen, die bei Fingerdruck nachgibt. In der Regel kommen Guaven unreif in den Handel, reifen aber bei Zimmertemperatur zügig nach.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Obst“, Bestell-Nr. 1002, Preis: 4,00 Euro, www.aid-medienshop.de

TIPP: Schadstofffreier Spielzeugkauf

Spielzeug ist der Renner im Weihnachtsgeschäft: Doch ob Holzeisenbahn, Plastikpuppe oder Metallspielzeug – mit neuen Spielwaren halten vielfach auch Schadstoffe Einzug. So informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aktuell über die hohe Freisetzung von Nickel in mehr als 80 Prozent der geprüften Metallbausätze. Nickel ist das Kontaktallergen Nummer eins; etwa zehn Prozent der Kinder sind bereits sensibilisiert.

„Auch lackiertes Holzspielzeug und Buntstifte aus lackiertem Holz überschreiten häufig die Grenzwerte für Phthalat-Weichmacher, die im Körper hormonähnlich wirken“, berichtet die Verbraucherzentrale NRW von alarmierenden Ergebnissen der Bedarfsgegenständeüberwachung. Damit Eltern, die jetzt im Advent mit dem Wunschzettel der Kinder einkaufen gehen, auch beim Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Wünsche offen lassen, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps mit auf den Weg:

  • Der Nase nach: Wer statt im Internet in einem Geschäft kauft, der kann mit der Nase auswählen. Dort gilt: Alles, was chemisch oder unangenehm riecht, besser meiden! Ein strenger Geruch weist darauf hin, dass das Spielzeug noch Stoffe ausdünstet. Lösemittel in Farben und Lacken lassen sich oft schon am Geruch erkennen. Parfümiertes Spielzeug birgt ein unnötiges Risiko: Duftstoffe können sich im Körper anreichern, reizend wirken oder Allergien auslösen. Auch auf Hinweise wie „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ sollte geachtet werden (denn hormonell wirksame Phthalat-Weichmacher sind leider geruchlos). Wer beim Onlinehändler bestellt, kann erst nach Lieferung „schnuppern“ und bei auffälligem Geruch von seinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.
  • Aus zweiter Hand: Secondhand-Spielzeug ist eine gute Alternative zu Billigprodukten und häufig auch die schadstoffärmere Lösung: Gerüche und flüchtige Schadstoffe sind dabei in aller Regel schon verschwunden. Außerdem ist Spielzeug mit einem zweiten Leben oft erheblich günstiger, spart Ressourcen und schont die Umwelt. Gerade in der Weihnachtszeit öffnen viele Basare, bei denen sich Schnäppchen ergattern lassen.
  • Fingerspitzengefühl: Zum Spielzeug-Check sollte alles selbst in die Hand genommen werden. Denn schlecht verarbeitete Nähte, fehlerhafte Bedruckung, scharfe Ecken und Kanten haben am Spielzeug nichts zu suchen! Bei Spielzeug für Kleinkinder sollte es darüber hinaus auch keine ablösbaren Kleinteile geben.
  • Augen auf: Kinder lieben es bunt, doch es sollte nichts abfärben. Bleibt die Farbe beim Reibetest an den Fingern haften, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Warnhinweis. Vor allem Kinder unter drei Jahren erkunden Spielzeug mit dem Mund, sodass die Farbe dann direkt in den Körper gelangen kann. Insbesondere Schleifen an Plüschtieren enthalten häufiger gesundheitsgefährdende Farbstoffe oder bluten aus. Diese sollten daher vorsorglich entfernt werden. Bei Holzbuntstiften oder Holzspielzeug sind unbehandelte Produkte die bessere Wahl. Bei lackiertem Spielzeug sollten Eltern auf Speichelechtheit nach DIN 53160 achten. Vom Kauf abgesehen werden sollte, wenn sich gleich Farbe auf den Fingerkuppen zeigt.
  • Label und Siegel: Bereits auf der Verpackung eines Spielzeugs sind allgemeine Hinweise zur Produktsicherheit zu finden. Der Hersteller oder Importeur muss mit vollständiger Adresse angegeben sein; außerdem ist die „CE“-Kennzeichnung Pflicht. Damit erklärt der Hersteller allerdings nur selbst, dass er die gesetzlichen Vorgaben einhält. Eine Prüfung des Produkts von einer unabhängigen Stelle ist mit dem Zeichen nicht verbunden. Über die tatsächliche Schadstoffbelastung sagt der CE-Aufdruck daher nichts aus. Das „GS“-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) hingegen wird nur nach unabhängiger Prüfung des Spielzeugs vergeben. Das Logo garantiert, dass die Hersteller zumindest die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe und sonstige Normen für Spielzeug einhalten. Problem jedoch: Das GS-Zeichen wird gern gefälscht. Korrekt muss es immer in Verbindung mit der Prüfinstitution – zum Beispiel TÜV Rheinland – genannt sein. Fehler in der Aufschrift weisen auf eine Fälschung hin. Das Siegel „Spiel gut“ kennzeichnet pädagogisch wertvolles Spielzeug.

Umfangreiche Informationen zu Spielzeug bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet: www.vz-nrw.de/spielzeug

Stand: 13/2013

Neue GEMA-Tarife ab 2014

Nach einem beispielslosen Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen i.d.R. zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu deutlichen Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, erklärt Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.

Voraus gegangen waren u.a. Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent mit sich gebracht hätte. Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung im Frühjahr 2013 und deren fachlicher Analyse und rechtlicher Bewertung führte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 12 intensive Verhandlungen, um zu einer gerechten Tarifstruktur und zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen.

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.

Ergebnisse im Detail

Die bestehenden Tarife wurden in ihren Grundstrukturen überarbeitet und grundsätzlich linear ausgestaltet. Hierbei nahm die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorschlägen der Schiedsstelle einerseits und den eher geringen Erfolgsaussichten weiterer, gerichtlicher Streitigkeiten anderseits vor.

Einzelveranstaltungen

Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik (U-V / M-V) halten an den bestehenden Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt.

Für ca. ein Viertel der Veranstaltungen gelten ab 2014 niedrigere Vergütungssätze. Dies betrifft ca. 125.000 Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik im Bereich zwischen 3 bis 10 Euro Eintrittsgeld und bis zu 1.000 qm Raumgröße.

Veranstaltungen ohne Eintritt und bis zu 1000 qm Raumgröße werden zum Teil ebenfalls entlastest bzw. erhöhen sich um bis zu maximal 22 Prozent, zum Beispiel bei 101-200 qm Raumgröße von 36,90 Euro auf 45,10 Euro.

Im Übrigen gilt, je größer der Veranstaltungsraum und je höher das Eintrittsgeld, umso stärker sind die Veranstaltungen von Tariferhöhungen betroffen.

Für Veranstaltungen mit über 10 Euro Eintrittsgeld und entsprechenden Tarifsteigerungen konnte eine Einführungsphase von fünf Jahren mit der GEMA vereinbart werden. So werden Erhöhungen von ca. 50 Prozent bei einer Veranstaltung mit 20 Euro Eintrittsgeld und 400 qm durch die zeitliche Streckung abgefedert.

Galaveranstaltungen mit Menu, bei denen i.d.R. ein Drittel des Gesamteintrittspreises als Eintrittsgeld für die Musik zugrunde gelegt wird, mit z.B. 20 Euro anrechenbarem Eintrittsgeld und 600 qm Raumgröße verteuern sich innerhalb von fünf Jahre um insgesamt ca. 64 Prozent. Die ursprüngliche Forderung der GEMA lag nochmals um ca. 40 Prozent darüber.

Clubs/Discotheken

Nach der GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich 400 bis 500 Prozent mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 Prozent. Hier war die größte Verhandlungsbereitschaft der GEMA gefordert, um existenzgefährdende Erhöhungen zu verhindern. Erfreulich ist, dass diese utopischen Forderungen vom Tisch sind. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch eine achtjährige Einführungsphase gestreckt und allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden.

Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013 für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintrittsgeld bei ca. 29 Prozent, mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent, mit 200 qm und acht Euro bei ca. 64 Prozent oder mit 300 qm und 10 Euro bei ca. 123 Prozent.

Durch entsprechende Nachlässe in der 8-jährigen Einführungsphase werden die genannten Erhöhungen deutlich abgefedert. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für einen Betrieb mit zwei Regelöffnungstagen, acht Euro Eintritt und 200 qm um 6,8 Prozent von 5.142 Euro in 2013 auf 5.491 Euro.

Musikkneipen

Auch bei den sog. Musikkneipen und ähnlichen Betrieben mit Veranstaltungsmusik ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA geforderten Erhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent verhindert werden.

Auf die meisten Betriebe, die in der Regel nur an zwei bis drei Wochentagen entsprechende Veranstaltungsmusik spielen, kommen z.B. bei einer Raumgröße von 100 qm Steigerungen in Höhe von 12 Prozent oder bei einer Raumgröße von 300 qm von ca. 67 Prozent zu, die über acht Jahre aufgefangen werden. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für eine Musikkneipe mit bis zu drei Regelöffnungstagen pro Woche und zwischen 101-200 qm Raumgröße von 874 Euro auf 942 Euro.

Weitere, detaillierte Hinweise stellt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ihren Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedern in einem entsprechenden Merkblatt sowie ein Tarifrechner auf der Internetseite zur Verfügung.

Moderate Tarifanpassung für sonstige Tarife um zwei Prozent ab 2014 und um 1,5,Prozent ab 2015

Auch für die nicht im Streit stehenden Tarife, z.B. für Tonträgerwiedergaben/Hintergrundmusik, Radio- oder Fernsehwiedergaben, Hotelweitersendung etc. konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Vereinbarung mit der GEMA über einen Zeitraum von zwei Jahren und einer Erhöhung von zwei Prozent in 2014 sowie 1,5 Prozent in 2015 erzielen.

www.veranstalterverband.de

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