Alle Beiträge von Redaktion

Kommentierter „Mein Kampf“ wird nicht veröffentlicht

Die Bayerische Landesregierung hat die geplante Veröffentlichung einer kommentierten Version von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gestoppt. Erscheinen sollte die Fassung nach 2015. Dann laufen die Urheberrechte für das Buch aus. Das berichten Medien. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bedauert die Entscheidung. Schließlich könne eine kritische Fassung des Buches zur Aufklärung beitragen und Mythen zerstören.

Im Februar hatten alle Parteien im bayerischen Parlament beschlossen: Die Regierung des Landes solle eine Publikation von Hitlers Buch „Mein Kampf“ prüfen – ergebnisoffen und mit Expertenhilfe. In dem Beschluss des Landtages hieß es dazu: Mit der wissenschaftlich aufbereiteten Fassung von „Mein Kampf“ sollen unseriöse Veröffentlichungen verhindert werden.

Ein entsprechendes und mit rund einer halben Million Euro gefördertes Projekt hatte das Institut für Zeitgeschichte in München schon begonnen. Nun hat die bayerische Regierung dieses Projekt gestoppt – für viele völlig überraschend. Und obwohl die Urheberrechte Ende 2015 auslaufen. Das berichtet das Online-Medium süddeutsche.de.

Der Stopp der Publikation kommt auch für den DAV völlig überraschend. „Der DAV findet das Aus für das geplante Projekt sehr bedauerlich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV. Eine kommentierte Veröffentlichung, wie sie das Münchner Institut für Zeitgeschichte geplant hatte, unterstützt der DAV, denn sie trägt dem DAV zu Folge zur Aufklärung bei. In einer Expertise des DAV von 2013 heißt es dazu: „Durch eine so aufbereitete Publikation, die sich kritisch mit dem Text auseinandersetzt, würden nicht nur der Mythos, der sich um das Buch entwickelt hat, und der Reiz des Verbotenen aufgehoben werden, sondern es würde zudem viel schwerer fallen, den Text propagandistisch zur Verherrlichung der
NS-Zeit zu nutzen.“

Ab dem 31. Dezember 2015 sei die Veröffentlichung von „Mein Kampf“ gemeinfrei. Man sollte vielmehr überlegen, wie eine tatsächliche Verfügbarkeit des unkommentierten Textes eingegrenzt werden kann. So könne denkbar sein, Absprachen mit dem Buchhandel und der Verwertungsgemeinschaft Wort zu treffen.

www.anwaltverein.de

Weihnachtstipps für Hauseigentümer

Nach überstandenem Back- und Einkaufsmarathon kommen die Menschen an den Weihnachtsfeiertagen zur Ruhe. Hauseigentümer haben aber trotz aller Besinnlichkeit einige Pflichten. Einige mögen lästig sein, andere jedoch spenden Freude.

Selbst wenn es momentan nicht nach dem großen Wintereinbruch aussieht: noch sind weiße Weihnachten möglich. Das sorgt nicht nur für zauberhafte Weihnachtsstimmung. Hauseigentümer müssen auch an den Feiertagen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das gilt übrigens auch bei Laubfall: Immer, wenn der Fußweg vor und zum Haus zu einem rutschigen Vergnügen wird – also bei Laub, Eis und Schnee -, muss der Hauseigentümer mit Besen, Schaufel oder Streumaterial ran. Da muss die Weihnachtsgans leider warten.

Achtung: In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Streusalz untersagt oder nur bei extremer Glättegefahr erlaubt. Auch die Zeiten, in denen Wege passierbar sein müssen, sind kommunal unterschiedlich. Meist gilt der Zeitraum zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen kann es morgens auch schon mal später werden. Hauseigentümer sollten sich also rechtzeitig bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen, welches Streumaterial gestattet ist und wie die genauen Räumzeiten sind.

An Tiere denken

Bei Schnee und Frost leiden die Tiere. Daher sollten Hauseigentümer bei Minustemperaturen auch an die Tiere im Garten denken – nicht nur an den Feiertagen. Vor allem Vögel benötigen Futter und auch Wasser. Achten Sie darauf, dass die Trinkschale nicht einfriert.

Weihnachtsurlaub

Viele Hauseigentümer verbringen die Feiertage bei der Familie, Freunden oder fahren in den Urlaub. Dann sollten sie auf keinen Fall die Heizung ausschalten. Zugefrorene oder zerborstene Leitungen sind kein schönes Weihnachtsgeschenk!

Auch ist es gut, die Nachbarn zu bitten, ein Auge aufs Haus zu haben. Traurig, aber wahr: Einbrecher machen keinen Weihnachtsurlaub.

Trinkgelder

Sie sind immer da, bei Wind und Wetter: Müllmann, Postbote, Zeitungszusteller und Co. So viel Verlässlichkeit sollte belohnt werden, entweder mit einem kleinen Obolus (zwischen 5 und 15 Euro) oder – wem Geld zu unpersönlich ist – mit einer netten Aufmerksamkeit, zum Beispiel Pralinen. Und wer einen mürrischen Postboten abbekommen hat, sollte daran denken, dass freundliche Gesten schon manches zwischenmenschliche Verhältnis verbessert haben.
Nachbarn danken

Auch Nachbarn, die übers Jahr immer mal wieder die Post entgegennehmen, freuen sich über selbstgebackene Plätzchen oder eine Schachtel Pralinen als Dankeschön.

www.verband-wohneigentum.de

Neue Entscheidung zum Urheberrecht in wissenschaftlichen Bibliotheken

Die Digitalisierung macht vor den Bibliotheken nicht halt. E-Books und andere elektronische Medien werden von den Nutzern immer stärker nachgefragt. Doch die Kultur- und Bildungseinrichtungen können das Angebot nicht entsprechend ausbauen – die derzeitigen rechtlichen Grundlagen lassen das nicht zu.

Eine Neuregelung und Vereinfachung des Urheberrechtsgesetzes ist deshalb dringend überfällig, sagt Oliver Hinte, der Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) und Geschäftsführer der Fachbibliothek Recht der Universität Köln. Vieles in dem Gesetz sei noch auf die Welt der gedruckten Produkte ausgerichtet. „Die Anzahl der Studierenden nimmt seit Jahren ununterbrochen zu und wird dies auch in den kommenden Jahren. Gleichzeitig gibt es an zentraler Stelle, nämlich den Unterrichtsmaterialien immer wieder Ungewissheit darüber, wie lange noch was erlaubt ist.

Der Bundesgerichtshof hat just in einer Entscheidung eine Begrenzung der Inhalte vorgenommen, die von Hochschulen für elektronische Semesterapparate auf einer Lernplattform eingestellt werden können. Danach dürfen die Teile höchstens 12 Prozent des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen. Zudem ist die Digitalisierung nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat. Es ist momentan noch unklar, wie die Vergütung dieser Nutzung aussehen soll. Dieses Problem soll gerade das Oberlandesgericht München klären. Und die exakte Interpretation dieses Paragrafen ist ebenfalls zweideutig. Was ist zum Beispiel eine Nutzung in Ausschnitten? Wir brauchen hier dringend eine dauerhafte Lösung. Der Paragraph 52 a muss deshalb wenigstens entfristet und eindeutiger gefasst werden.“ So Oliver Hinte weiter.

www.bibliotheksverband.de

Kriminelle nutzen die Umstellung auf SEPA für betrügerische Zwecke

Kriminelle nutzen derzeit die bevorstehende SEPA-Umstellung (europäische Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs), um Phishing-E-Mails zu verschicken. Ziel der Betrüger ist es, an persönliche Daten der Empfänger zu kommen, beziehungsweise ihnen ein Schadprogramm unterzujubeln. Die neuesten Varianten lauten: „SEPA – UMSTELLUNG/ SICHERHEIT IM ONLINE-BANKING“, „Ihr SEPA-Mandat“ oder „Anfallende Kosten aufgrund der SEPA-Umstellung, falls keine kostenlose Synchronisation Ihres Kundenkontos erfolgt!“

Die E-Mails fordern Bank- und Firmenkunden auf, im Rahmen der Umstellung auf SEPA ihre Daten zu kontrollieren, zu bestätigen, zu verifizieren oder schlicht nochmals einzugeben. In den Schreiben ist ein Link enthalten, der zu einer betrügerischen Seite lotst, die die Internetseite des echten Anbieters nachahmt. Darüber hinaus können solche Seiten mit einem Schadprogramm versehen sein, das den heimischen Computer infizieren soll. Das gelingt vor allem, wenn das Antiviren-Programm, der Internetbrowser oder das Betriebssystem nicht auf dem aktuellen Stand sind und das Schadprogramm so eine Lücke in den Sicherheitssystemen findet.

Wenn Verbraucher unerwartet eine E-Mail erhalten, die angeblich von ihrer Bank oder Sparkasse stammt, sollten sie einige grundlegende Regeln beachten:

  • nicht auf Links klicken,
  • keine Datei-Anhänge öffnen,
  • nicht auf diese E-Mails antworten.

Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, sollte in der Filiale seiner Bank nachfragen. Keinesfalls sollten die in der E-Mail aufgeführten Kontakt-Möglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) genutzt werden.

Wer beim Kampf gegen das Daten-Phishing mithelfen will, kann betrügerische E-Mails dem Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW an die Adresse „phishing@vz-nrw.de“ weiterleiten. Seit dem Start des Phishing-Radars vor drei Jahren haben Verbraucher hier schon über 80.000 Mails gemeldet. So konnten mehr als 5.600 betrügerische Internetseiten gesperrt werden.

Auf ihrer Homepage warnt die Verbraucherzentrale in einer täglich aktualisierten Übersicht auf der Seite
https://www.vz-nrw.de/phishing“ vor den neuesten Phishing-Attacken. Dort finden Verbraucher auch einen umfassenden kostenlosen Download mit Hinweisen, woran eine Phishing-E-Mail zu erkennen ist und welche Sicherheitshinweise beachtet werden sollten. Aktuelle Warnungen verbreitet die Verbraucherzentrale NRW außerdem über Twitter: „http://twitter.com/vznrw_finanzen„.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...