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Korruptionswahrnehmungsindex: Deutschland nicht im Spitzenfeld

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die bei Politikern und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89) die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.

Transparency fordert Integritätsoffensive der deutschen Politik

Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören:

1. Einführung eines Lobbychecks und -registers,
2. Regelungen zur Vermeidung von Drehtüreffekten und
3. Maßnahmen zur besseren Regulierung der Parteienfinanzierung.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die Bundestagswahlen haben gezeigt, dass die Kanzlerin einen großen Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung genießt. Getreu dem Motto ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘ brauchen wir jedoch einen transparenten Rahmen, in dem sich Politiker und Interessenvertreter bewegen können. Leider lässt der Koalitionsvertrag nicht erkennen, dass sich die Große Koalition hier entscheidend bewegen will. Vor dem Hintergrund einer geschwächten Opposition wäre mehr Transparenz von enormer Bedeutung. Wir erwarten von Frau Merkel, dass sie Transparenz im Lobbyismus zur Chefinnensache macht.“

Positiv zu werten ist, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu geregelt wird. Auch der Einsatz externer Personen in der Verwaltung soll transparenter gestaltet und Interessenkonflikten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft entgegengewirkt werden. Entscheidende Maßnahmen für ein verantwortungsvolleres und transparentes Lobbying fehlen jedoch.

Einführung eines Lobbychecks und -registers

„Lobbyisten geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ab, sie pflegen Kontakte zur Ministerialverwaltung, zu Abgeordneten und ihren Assistenten. Das alles ist legitim. Es muss jedoch klar sein, welche Interessen berücksichtigt wurden und ob bestimmte Interessen nicht beachtet wurden, obwohl sie von der Regulierung betroffen sein werden. Künftig sollte jeder Gesetzentwurf einem Lobbycheck unterzogen werden. Nur so kann eine mögliche Ungleichbehandlung aufgedeckt und die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur unparteiischen Interessenabwägung erfüllt werden“, so Edda Müller.

Vorgeschlagen wird die Einführung einer legislativen Fußspur: In der Begründung von Gesetzentwürfen soll dokumentiert werden, welcher externe Sachverstand und welche Interessenvertreter bei der Vorbereitung beteiligt waren und welche nicht. Die 1. Lesung im Bundestag sollte für einen „Lobbycheck“ genutzt werden. Damit könnte endlich die Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen von einem Gesetzesvorhaben kritisch diskutiert werden. Hierdurch würde die in der Großen Koalition geschwächte Kontrollfunktion der Opposition im Deutschen Bundestag gestärkt.

Gleichzeitig muss es möglich sein, sich in einem Lobbyregister schnell und einfach einen Überblick über die genannten Interessenvertreter zu verschaffen. So müssen Lobbyisten verpflichtet werden, ihre inhaltlichen und finanziellen Interessen offenzulegen.

Regelungen zur Vermeidung von Drehtüreffekten

Beispiele für Drehtüreffekte muss man in Deutschland nicht erst lange suchen: Prominente Politiker wechseln regelmäßig in die Wirtschaft: so ging Eckart von Klaeden (CDU) jüngst zum Autohersteller Daimler und Kurt Beck (SPD) erhielt einen Beratervertrag beim Pharmakonzern Boehringer Ingelheim.

„Manche Politiker scheinen nicht zu verstehen, dass ein solcher Wechsel in die gutbezahlte Privatwirtschat Raum für Spekulation bietet“, so Edda Müller.

Um diesem Anschein von Interessenkonflikten entgegenzuwirken soll dem Koalitionsvertrag zufolge eine angemessene Regelung für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretäre und politische Beamte angestrebt werden. Aus Sicht von Transparency bedarf es einer eindeutigen Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wenn ein Zusammenhang zwischen der früheren und neuen Tätigkeit besteht. Erfahrungen auf EU-Ebene zeigen, dass eine Fall-zu-Fall-Prüfung durch eine Ethikkommission nicht mehr Handlungssicherheit schafft. Der frühere Kommissar für Unternehmen und Industrie Günter van Verheugen ging zum Beispiel trotzdem kurz nach seinem Ausscheiden 2009 zahlreichen Tätigkeiten in der Wirtschaft nach.

Maßnahmen zur besseren Regulierung der Parteienfinanzierung

„Es ist vollkommen in Ordnung, dass die Unternehmen die Parteien fördern, die ihnen besonders nahe stehen. Wir dürfen jedoch nicht naiv sein, anzunehmen, dass Unternehmen hohe Summen an Geldern verschenken, ohne eine Gegenleistung zu erwarten“, so Edda Müller.

Transparency Deutschland fordert daher eine Deckelung von Parteispenden und Sponsoring auf maximal 50.000 Euro pro Jahr und Konzern, Unternehmen, Verband oder Person. Somit könnte allen Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entzogen werden.

Für besonders viel Unmut sorgten in der jüngsten Vergangenheit Spenden der Automobilindustrie. Diese Spendenpolitik ist nicht neu. So spendet Daimler seit vielen Jahren sowohl an die CDU als auch SPD 150.000 Euro im Jahr. Auch BMW spendet regelmäßig – entweder direkt oder über BMW Großaktionären. So flossen in den Jahren 2009 bis 2013 rund 1,5 Millionen Euro an die CDU, 700.000 Euro an die CSU, 600.00 Euro an die SPD, 500.000 an die FDP und 100.000 Euro an die Grünen. Der Anschein, dass diese langfristige Spendenpolitik der Automobilbranche, das Handeln der Bundesregierung beeinflusst hat, schadet dem Ansehen der Politik.

www.transparency.de

Farbenprächtig mit markantem Ruf: Der Grünspecht ist „Vogel des Jahres 2014“

Auffälliger Ruf, farbenfrohes Gefieder und ein großer Appetit auf Ameisen – diese Merkmale kennzeichnen den Grünspecht Picus viridis. Mit zurzeit über 42.000 Brutpaaren hat sich sein Bestand in Deutschland erholt und ist mehr als doppelt so hoch wie noch vor 20 Jahren. Die positive Entwicklung war ein Grund für den Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V. und seinen bayerischen Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), ihn zum „Vogel des Jahres 2014“ zu wählen. Nicht zuletzt, weil diese Entwicklung unter Deutschlands häufigen Vogelarten einmalig ist.

Alte Bäume zum Bau von Nisthöhlen und Grünland mit ausreichend Ameisen als Futter bieten optimale Voraussetzungen für den „Lachvogel“, dessen dynamischer und meist mehrsilbiger Ruf „kjückkjückkjück“ einem gellenden Lachen gleicht. Trotz des auffälligen Rufs und den markanten optischen Merkmalen – wie der roten Kappe, der schwarzen Augenmaske und dem bunten Gefieder – ist er nicht leicht zu entdecken. Meist ist er auf der Jagd nach Ameisen, seiner Lieblingsspeise. Mit seinem Schnabel und der bis zu zehn Zentimeter langen klebrigen Zunge holt er sie aus dem Boden oder aus den Bäumen heraus. Ideale Lebensbedingungen findet der Grünspecht auf Streuobstwiesen.

Da es diese jedoch immer seltener gibt, ist er in Siedlungsgebiete eingewandert, zum Beispiel in alte Parks, Industriebrachen, Ortsränder und Gegenden mit altem Baumbestand. Auch hier fühlt er sich wohl. Mehrere milde Winter und die idealen Bedingungen in den städtischen Grünflächen haben zur Zunahme der Bestände geführt. Zurzeit ist der „Fliegende Zorro“ (aufgrund des schwarzen Bereichs um die Augen, der einer Maske ähnelt) beziehungsweise der „Fliegende Ameisenbär“ (aufgrund seiner Vorliebe für Ameisen) nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart in Deutschland.

Mit der Wahl des Grünspechts zum „Vogel des Jahres“ wollen NABU und LBV auch auf den dramatischen Rückgang von Streuobstwiesen in Deutschland aufmerksam machen. Der Verlust dieses Lebensraums sowie der Rückgang von extensiv genutztem Grünland – beispielsweise durch Umbruch in neue Maisanbauflächen – verschlechtere die vorhandenen Lebensräume. Damit sei nicht mehr gewährleistet, dass sich die Bestände des Grünspechts zum Beispiel nach einigen kalten Wintern erholen könnten. Seit 1950 sind rund 70 Prozent der deutschen Streuobstflächen verschwunden. NABU und LBV fordern daher, sie in das Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen und zudem den Lebensraum des Grünspechts besser zu schützen – unter anderem durch den konsequenten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in Hausgärten, auf Streuobstwiesen und in städtischen Grünanlagen. Nur dann könne der Grünspecht seine Nahrungsgrundlage, die Ameisen, auch weiterhin finden.

Heike Stommel, www.aid.de

Weniger Kühe auf den Alpen

70.000 Kühe verbringen jährlich in der Schweiz den Sommer auf einer Alpe. Rund 7.000 Alpen gibt es in der Schweiz und rund 17.000 Älpler ziehen jährlich auf die hoch gelegenen Sömmerungsgebiete in den Bergen. Um herauszufinden, wie sich diese Form der Alpwirtschaft entwickelt, haben die Forschungsanstalt Agroscope und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft das Forschungsprogramm AlpFUTUR angestoßen.

Die Anzahl der Tiere, die im Sommer auf die Alpen gehen, hat insgesamt abgenommen, aber die Tiere bleiben länger auf der Alp als früher. Es gehen mehr Mutter- und weniger Milchkühe auf die Alpen, da zum einen die Zahl der Milchkühe in der Schweiz insgesamt rückläufig ist und weil andererseits Hochleistungskühe weniger für die Alpwirtschaft geeignet sind. Obwohl AlpFUTUR nicht untersucht hat, ob die Sömmerung weiter abnehmen wird, gehen andere Modellrechnungen von einem Rückgang um ca. 10 Prozent bis zum Jahr 2024 aus. Die Hälfte der von AlpFUTUR befragten Bauern gab an, künftig das Futter für ihre Tiere überwiegend auf dem eigenen Betrieb erzeugen zu wollen.

Auswirkungen dürften Veränderungen der Alpwirtschaft auf die Artenvielfalt der Sömmerungsgebiete haben. Abgelegene und schwer erreichbare Standorte dürften weniger oder überhaupt nicht mehr genutzt werden. Das führt zu einem Zuwachs an Wald um ca. 2.400 Hektar jährlich. Vor allem im Wallis, im Tessin, den Zentralalpen und den südlichen Bündner Alpen ist diese Entwicklung zu beobachten. Eine flächendeckende Offenhaltung der Flächen wird von AlpFUTUR als sehr teuer eingeschätzt und damit als kaum finanzierbar. Die Wissenschaftler plädieren dafür, sich auf Flächen zu konzentrieren, die für die Versorgungssicherheit, die Artenvielfalt, den Tourismus und das Verhindern von Naturgefahren wichtig sind.

Untersucht wurde auch die Wirtschaftlichkeit der Alpwirtschaft. Die Buchhaltung von exemplarisch 18 Sömmerungsgebieten hat gezeigt, dass alle Betriebe schwarze Zahlen geschrieben haben, allerdings waren die Unterschiede zwischen den Betrieben sehr groß. Der Arbeitsverdienst lag zwischen 55 und 6,50 Franken pro Stunde.

Renate Kessen, www.aid.de

Neues Studentenwerksgesetz NRW: Unnötig, kontrollversessen, falsch

Als unnötig, kontrollversessen, die Arbeit und unternehmerische Leistung der Studentenwerke verkennend und letztlich falsch kritisieren die zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke die Änderungen, die das Land Nordrhein-Westfalen parallel zum „Hochschulzukunftsgesetz“ am Studentenwerksgesetz vornehmen will.

„Der Gesetzentwurf ist ein einziger Affront. Uns Studentenwerken wird kollektiv das Misstrauen ausgesprochen“, sagt Günther Remmel, Geschäftsführer des Studentenwerks Bielefeld und Sprecher der NRW-Studentenwerke. „Anstatt mit uns, wie von Ministerin Svenja Schulze angekündigt, einen offenen Dialog zu führen, will das Land massive Eingriffs- und Kontrollrechte verankern.“

Unterstützt werden die NRW-Studentenwerke in ihrer Kritik vom Deutschen Studentenwerk (DSW), dem Verband der 58 Studentenwerke in Deutschland. Dessen Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann, ehemaliger Rektor der Universität Bielefeld und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerks Bielefeld, erklärt: „Das Land NRW will offenbar das Rad zurückdrehen. Der Gesetzentwurf verkennt die Arbeit und die unternehmerische Leistung der NRW-Studentenwerke zum Wohl der Studierenden und der Hochschulen.“

„Die Zuschüsse des Landes NRW an die Studentenwerke sind in den vergangenen Jahren auf gerade noch 12 Prozent ihrer Einnahmen gesunken. Die NRW-Studentenwerke erhalten also immer weniger staatliche Unterstützung, sollen sich aber nun gravierende staatliche Eingriffe in ihre wirtschaftliche und finanzielle Autonomie gefallen lassen?“, fragt Timmermann.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem zusätzliche Gremien zu den bereits bestehenden Verwaltungsräten vor sowie weitgehende Eingriffs- und Kontrollrechte in die Wirtschaftsführung der Studentenwerke „außerhalb von Maßnahmen der Rechtsaufsicht“, wie es heißt.

„Keine einzige der geplanten Änderungen macht aus unserer Sicht Sinn“, erklärt Günther Remmel. „Die Verwaltungsräte als Aufsichtsgremien haben sich bewährt. Der Landesrechnungshof prüft die Studentenwerke; öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer kontrollieren die Wirtschaftspläne, die Jahresabschlüsse und die Geschäftsberichte – was will das Land NRW denn noch kontrollieren?“

„Das ist die Rückkehr der ministeriellen Fachaufsicht durch die Vordertür, das ist ein Rückschritt in die 1970er Jahre, und ein Verständnis von Studentenwerken als Behörden, das seit bald zwanzig Jahren von der Wirklichkeit überholt ist“, so Remmel weiter.

Remmel und DSW-Präsident Timmermann fordern die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf fallen zu lassen.

www.studentenwerke.de

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