Schüler sind über ihre Eltern krankenversichert. Doch wie sind Auszubildende und Studierende im Krankheitsfall abgesichert? Was gilt für diejenigen, die sich erst einmal ausprobieren wollen, etwa während eines Freiwilligen Sozialen Jahres? Darüber informiert Martina Hein, Referentin im AOK-Bundesverband.
Berufliche Ausbildung
Wer eine berufliche Ausbildung oder eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Einstiegsqualifizierung macht, benötigt eine eigene Krankenversicherung. Zum Start ihrer Ausbildung sollten Schulabgänger bei der Krankenkasse ihrer Wahl einen Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und ihren Arbeitgeber darüber informieren. Dieser führt die Mitgliedsbeiträge an die Krankenkasse ab.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kostet der Versicherungsschutz zurzeit einheitlich 15,5 Prozent, die der Arbeitgeber vom Bruttolohn oder -gehalt abzieht. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,2 Prozent und der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Dazu kommen 2,05 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung, die das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichert. Wer das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder hat, zahlt dafür 2,3 Prozent seines Bruttoeinkommens.
Ein Sonderfall ist die Ausbildung an einer beruflichen Schule, zum Beispiel bei angehenden Physiotherapeuten: Fachschüler, die keinen Arbeitgeber haben, sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert. Ab dem 25. Geburtstag können sie sich für einen günstigen Beitrag gesetzlich krankenversichern. Dafür zahlen sie den gleichen Beitrag wie Studenten für die studentische Krankenversicherung.
Duales Studium
In einem dualen Studium sind die Lernenden Studenten und Auszubildende zugleich. Sie erwerben das theoretische Rüstzeug an einer Fachhochschule, Universität oder Berufsakademie und setzen das Erlernte in einem Unternehmen in die Praxis um. In der Regel dauert das Studium dreieinhalb Jahre. Beim Krankenversicherungsschutz gilt für die Absolventen das Gleiche wie für reguläre Auszubildende. Sobald sie den Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten sie sich bei einer Krankenkasse anmelden.
Studium
Wer sich an einer Hochschule einschreiben will, benötigt die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse. Bis zu ihrem 25. Geburtstag sind Studierende in der Regel kostenfrei bei ihren Eltern mitversichert. Zeiten im Bundesfreiwilligendienst schieben diese Altersgrenze um maximal zwölf Monate hinaus. Wer jobbt, darf kein höheres Gesamteinkommen als monatlich 385 Euro haben, zum Beispiel aus Vermietung oder Nebentätigkeiten, wenn er familienversichert bleiben will. Das Bafög oder Stipendien werden nicht darauf angerechnet.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) darf der monatliche Verdienst 450 Euro nicht übersteigen. Wenn Studierende nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobben, dürfen sie allerdings auch mehr verdienen. Wer regelmäßig einen höheren Verdienst erzielt, muss sich selbst krankenversichern.
Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende über die günstige studentische Krankenversicherung abgesichert. Der Beitrag dafür beträgt im Wintersemester 2013/2014 monatlich 64,77 Euro. Dazu kommen 12,24 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung; Kinderlose zahlen monatlich 13,73 Euro.
Die studentische Krankenversicherung können Studierende bis zum Abschluss ihres 14. Fachsemesters in Anspruch nehmen oder bis zum Ende des Semesters, in dem sie 30 Jahre alt werden. Lediglich unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich diese Höchstdauer verlängern. Dazu gehören die Geburt und Betreuung eines Kindes, eine Behinderung oder eine längere Krankheit. Danach bietet die AOK ihren Versicherten an, sich für maximal sechs Monate zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiter zu versichern, wenn sie noch fürs Studium eingeschrieben sind.
Verheiratete Studierende können über ihren Ehepartner von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren, und zwar ohne Altersgrenze. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Studierende, die es für eine Zeitlang ins Ausland zieht, sollten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten. Dann gelten bei der Krankenversicherung die gleichen Regeln wie für Studenten, die in Deutschland bleiben.
Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Europäischer Freiwilligendienst
Manche Schulabgänger wollen etwas Nützliches tun und dabei testen, was ihnen liegt. Möglichkeiten, sich zu engagieren, gibt es viele, zum Beispiel in sozialen Einrichtungen oder im Umwelt- und Naturschutz. Das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr gibt es schon länger. Der Bundesfreiwilligendienst wurde eingeführt, um den weggefallenen Zivildienst zu ersetzen.
Wer im europäischen Ausland in einer sozialen oder ökologischen Einrichtung arbeiten will, kann dies mithilfe des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) tun. Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld und sind gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Sozialversicherung übernehmen der jeweilige Träger oder die Einrichtung, in der sich die jungen Leute engagieren. Die Eltern beziehen weiterhin Kindergeld. Vom EFD werden auch Unterkunft, Verpflegung und ein Sprachkurs bezahlt.
Praktikum oder Jobben
Berufliche Erfahrungen sammeln, bestimmte Branchen kennenlernen, Kontakte knüpfen, sich ausprobieren – dazu eignet sich ein Praktikum, das allerdings nicht immer bezahlt wird. Viele Schulabgänger suchen sich deshalb erst mal einen Job, um Geld zu verdienen und Neues kennenzulernen. Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss sich selbst krankenversichern.