Kategorie-Archiv: Alltag

Ruhe bewahren, wenn der Aufzug stecken bleibt

Für viele Menschen zählt Aufzugfahren zur täglichen Routine. Hin und wieder kommt es vor, dass der Aufzug beispielsweise wegen eines Stromausfalls stecken bleibt oder sich die Türen nicht mehr öffnen lassen. Zwar ist das eine unangenehme Vorstellung, aber durch richtiges Verhalten kann dem Steckengebliebenen nichts passieren. „Ein Aufzug kann, rein technisch gesehen, nicht abstürzen. Spezielle Fangvorrichtungen verhindern das“, sagt Dirk Laenger, bei TÜV Rheinland Sachverständiger für Aufzüge . Es besteht auch keine Gefahr zu ersticken. In den Wänden des Aufzugs befinden sich mehrere, nicht immer sichtbare Lüftungslöcher. Durch sie strömt immer ausreichend Sauerstoff in die Aufzugskabine.

© TÜV Rheinland
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Unterschiedliche Notrufsysteme je nach Aufzugmodell

Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug stecken bleibt, ist: Ruhe bewahren und umgehend mindestens drei Sekunden lang den Notruf betätigen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Systeme. Ältere Modelle verfügen über einen akustischen Notruf, der im Gebäude ertönt. Wer den Notruf hört, verständigt den sogenannten Aufzugswärter. Das kann zum Beispiel der Hausmeister sein. Die Telefonnummer des Aufzugswärters ist meist im Erdgeschoss außen am Aufzug angegeben. Bei modernen Aufzügen wird der Steckengebliebene per Freisprechanlage mit einer Notrufzentrale oder dem Gebäudemanagement verbunden. Der Ansprechpartner am anderen Ende weiß, um welchen Fahrstuhl es sich handelt, und schickt Hilfe. „Innerhalb von spätestens 30 Minuten sollte Hilfe da sein“, erläutert Dirk Laenger. Jeder Aufzug ist mit einem Notruftaster ausgestattet. Er funktioniert selbst bei einem Stromausfall. Gleiches gilt für die Notbeleuchtung.

Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt dem Betreiber regelmäßige Kontrollen von Aufzügen vor. TÜV Rheinland bietet einmal im Jahr eine Zwischenprüfung und alle zwei Jahre eine umfangreiche Hauptprüfung an. Dabei werden beispielsweise die Türen, die Notrufeinrichtung und die Sicherheitseinrichtungen geprüft, die einen Absturz verhindern. Um zusätzlich vorbeugend für Sicherheit zu sorgen, soll ein Aufzugswärter das Notrufsystem ein Mal pro Woche testen.

Welche Gesichter man nicht vergisst

Große Augen, volle Lippen, dazu ebenmäßige Gesichtszüge – dass Schauspielerin Angelina Jolie weltweit als Inbegriff weiblicher Attraktivität gilt, ist für PD Dr. Holger Wiese von der Friedrich-Schiller-Universität Jena kein Wunder. „Ihr Gesicht vereint viele Faktoren, die ein Gesicht attraktiv machen“, sagt der Psychologe, der sich in seiner Forschungsarbeit vor allem mit der Wahrnehmung von Gesichtern befasst. „Zum einen empfinden wir sehr symmetrische und eher durchschnittliche Gesichter als attraktiv“, erklärt er. „Zum anderen zeichnen sich als besonders anziehend empfundene Menschen häufig durch zusätzliche Merkmale aus, die sie wiederum vom Durchschnitt abheben.“ Neben Attraktivität garantieren diese Merkmale, wie große Augen oder ein markanter Mund, auch einen hohen Wiedererkennungswert. „An solche Gesichter erinnern wir uns ziemlich gut“, so Wiese.

Der Psychologe PD Dr. Holger Wiese von der Uni Jena. Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
Der Psychologe PD Dr. Holger Wiese von der Uni Jena.
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU

Wie er und seine Kollegen Carolin Altmann und Prof. Dr. Stefan Schweinberger jetzt in einer aktuellen Studie zeigen, lässt sich das aber nicht generell für attraktive Menschen sagen. So schreiben die Psychologen im Fachmagazin „Neuropsychologia“, dass attraktive Gesichter – ohne besonders auffällige Merkmale – deutlich weniger ausgeprägte Eindrücke im Gedächtnis hinterlassen (DOI: 10.1016./j.neuropsychologia.2013.12.023). „Wir konnten zeigen, dass sich Testpersonen sogar eher an unattraktive Gesichter erinnern als an attraktive, wenn diese keine besonders auffälligen Merkmale aufweisen“, sagt Holger Wiese.

Für ihre Untersuchung haben die Jenaer Psychologen Testpersonen Fotos von Gesichtern gezeigt, die je zur Hälfte als eher attraktiv oder eher unattraktiv, aber gleichermaßen markant eingeschätzt wurden. Die Probanden bekamen die Gesichter jeweils nur wenige Sekunden zu sehen, um sie sich einzuprägen. Während der anschließenden Testphase wurden ihnen wieder Gesichter gezeigt und sie mussten entscheiden, ob sie diese wiedererkennen.

Das Ergebnis hat die Forscher überrascht: „Bisher gingen wir davon aus, dass es generell leichter sei, sich als attraktiv empfundene Gesichter einzuprägen“, so Wiese, „einfach weil wir schöne Gesichter lieber betrachten.“ Die neuen Erkenntnisse zeigten nun aber, dass ein solcher Zusammenhang nicht so einfach herzustellen sei. Vielmehr gehen Wiese und seine Kollegen davon aus, dass der Lernprozess im Falle attraktiver Gesichter durch emotionale Einflüsse gestört wird, die ein späteres Wiedererkennen erschweren. Dafür sprechen die Befunde aus EEG-Aufnahmen während der Gedächtnistestung der Probanden, auf die sich die Forscher in ihrer aktuellen Publikation stützen.

Zusätzlich hat die Untersuchung der Jenaer Psychologen einen weiteren interessanten Nebenaspekt ergeben: Im Fall von attraktiven Gesichtern haben die Forscher deutlich mehr falschpositive Ergebnisse ermittelt. Das heißt, die Probanden gaben in der Testphase an, ein Gesicht zu kennen, obwohl sie es zuvor noch nicht gesehen hatten. „Offensichtlich neigen wir gelegentlich dazu zu glauben, dass wir ein Gesicht wiedererkennen, einfach weil wir es attraktiv finden“, vermutet Wiese.

Original-Publikation:
Wiese H et al.: Effects of attractiveness on face memory separated from distinctiveness: Evidence from event-related brain potentials. Neuropsychologia (2014), doi: 10.1016/j.neuropsychologia.2013.12.023

Weitere Informationen:
www.uni-jena.de

Spritpreis-Apps: Vier von zehn „kritisch“ beim Datenschutz

Vier von zehn untersuchten Spritpreis-Apps versenden für das Funktionieren der App unnötig Daten. Daher sind sie von der Stiftung Warentest im Datenschutz als kritisch eingestuft worden.

Die App „Mehr-Tanken“ versendet den Namen des Mobilfunkanbieters an Drittfirmen. Die „TankenApp“ von T-Online versendet den Mobilfunkanbieter, in der Android-Version zusätzlich die Geräte-Identifikationsnummer. Beide Apps erhalten daher das Urteil „kritisch“.

Als „unkritisch“ bewerten die Tester die kostenpflichtige App „Spritpreismonitor“ sowie die kostenlosen Apps „ADAC Spritpreise“ und „Clever tanken“.

Untersucht wurde der Datenschutz der Apps. Ob die angezeigten Spritpreise auch stimmen, überprüften die Tester lediglich stichprobenartig. Hierbei waren die angegebenen Preise korrekt. Die Preis-Daten beziehen die Apps von der „Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ des Bundeskartellamts.

Der ausführliche Test ist online unter www.test.de/spritpreis-apps abrufbar.

Über die Freiheit zu sterben

Mehr als 10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr in Deutschland das Leben. Viele von ihnen sind unheilbar krank. Was in den Menschen vorgeht, bevor sie sich umbringen, das kann man nur ahnen, ebenso wie den Schock, den die Angehörigen erleiden, wenn sie vom Tod ihrer Nächsten erfahren. Ist Sterbehilfe für die, die unheilbar krank und des Lebens müde sind, eine Alternative? Darüber wird in Deutschland derzeit diskutiert, denn die organisierte Sterbehilfe ist verboten. Und was tun, wenn der eigene Vater darum bittet, ihm beim Sterben zu helfen?

Diese Frage musste sich die preisgekrönte französische Schriftstellerin Emmanuèle Bernheim stellen. In ihrem ersten dokumentarischen Buch schildert sie, wie sie ihrem Vater André nach einem schweren Schlaganfall den Freitod ermöglichte. Ihr literarischer Bericht „Alles ist gutgegangen“, der in Frankreich unter dem Titel „Tout c’est bien passé“ bereits großes Aufsehen erregte, erscheint nun inmitten der aktuellen Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland.

Fast zeitgleich kommt der Film „Und morgen Mittag bin ich tot“ von Frederik Steiner in die deutschen Kinos. Seine Hauptfigur, die 22-jährige Lea, leidet unheilbar an der tödlichen Krankheit Mukoviszidose. Sie wird qualvoll ersticken und möchte ihr Leben bis zuletzt selbst bestimmen. Sie reist in die Schweiz, um sich dort beim Sterben helfen zu lassen. Ein Buch und ein Kinofilm, die sich offen und berührend mit einer der wichtigen gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit befassen: Haben wir die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann wir sterben?

„ttt – titel, thesen, temperamente“ hat die französische Schriftstellerin Emmanuèle Bernheim und den Filmregisseur Frederik Steiner getroffen und gefragt: Sollte man die Sterbehilfe in Deutschland endlich legalisieren? Die Sendung kommt am Sonntag, 2. Februar, vom Hessischen Rundfunk (hr) und ist um 23.05 Uhr im Ersten zu sehen; es moderiert Max Moor.

Außerdem bei „ttt“:
– Ein Land in Katerstimmung – Rafael Chirbes macht in seinem neuen Roman „Am Ufer“ die spanische Immobilienkrise zum Thema
– Bunte Landschaften als Therapie – Hermann Hesse als Maler
– „Operation Heimkehr“ – Das Leben von Bundeswehrsoldaten nach dem Auslandseinsatz
– Boy George – Ein Paradiesvogel feiert sein Comeback

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