Kategorie-Archiv: Bauen & Wohnen01

Winterfestes Dach: Keine Schäden durch Frost und Feuchtigkeit

Regen, Schnee, Stürme und Frost: Das Hausdach ist im Winter extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Wer es frühzeitig winterfest macht, kann Schäden und kostspielige Reparaturen abwenden. Während einige Arbeiten in Eigenregie erledigt werden können, ist an anderer Stelle die Beauftragung eines Fachbetriebs von Vorteil. Beispielsweise, wenn es um die Beurteilung des Zustands des Daches geht. „Der Spezialist prüft in erster Linie, ob alle Dachpfannen oder Schieferplatten sicher sitzen und sie keine undichten Stellen aufweisen“, erklärt Carsten Rohlfs, Bausachverständiger bei TÜV Rheinland. Das ist einerseits wichtig, um dem Wind keine Angriffsfläche zu bieten. Andererseits reichen schon kleine Risse in den Ziegeln aus, um sie bei Frost zum Brechen zu bringen. Spätestens im Frühjahr gibt es dann die Quittung: Schmelzwasser dringt in das Dach ein und kann Schimmel verursachen.

Empfehlenswert ist auch eine gute Schneesicherung bei schrägen Dächern. Denn herabrutschende Schnee- und Eisschichten bilden ein gefährliches Unfallrisiko für Bewohner, Passanten und parkende Autos. Die sauberste Lösung hier sind Schneefanggitter oder Rundhölzer, die von einem Handwerker angebracht werden.

Wasser muss ungehindert ablaufen können

Die Kontrolle von Dachrinnen und Fallrohren ist unerlässlich. Werden sie von Laub, Ästen und Fallobst blockiert, können Regen- und Tauwasser nicht abfließen. Bleibt das Wasser in der Rinne oder im Rohr stehen, besteht die Gefahr, dass die Rohre bei Frost platzen. Läuft das Wasser über, beschädigt es die Fassaden, indem es in das Mauerwerk eindringt. Auch bei Flachdächern und Balkonen muss der ungehinderte Abfluss von Wasser gesichert sein. „Ist kein Notüberlauf vorhanden, kann – abgesehen von Feuchtschäden – sogar die Standsicherheit gefährdet sein“, so Carsten Rohlfs. Beim Säubern der Dachrinnen ist die eigene Sicherheit das höchste Gebot. Die Leiter muss in einwandfreiem Zustand sein und auf festem Boden stehen, so dass sie weder einsinken noch wegrutschen kann. Anstatt möglichst große Stücke der Dachrinnen auf einmal zu säubern, ist es sicherer, die Leiter häufiger umzustellen.

Baurecht: Baubegleitende Rechtsberatung stärkt Kommunen

Früher wurde erst geplant und dann gebaut. Heute ist die baubegleitende Planung üblich, vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben, die sich mitunter über Jahre hinziehen und während dieser Zeit auch noch mehrfach umgeplant werden. Dabei sind viele Probleme nicht vorhersehbar, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Immer wieder kommt es zu Verzögerungen und Nachträgen und damit verbunden zu Schadenersatzforderungen. Durchsetzen muss diese der Baurechtsanwalt. Das fällt ihm umso leichter, je besser er mit der Materie vertraut ist. Die Erfahrung der ARGE Baurecht zeigt: Ist der Baurechtler von Beginn an in das Bauvorhaben eingebunden, dann kennt er Bauablauf und Verträge, und kann so die Interessen des kommunalen Bauherrn besser vertreten, als wenn er erst nachträglich hinzugezogen wird. Die baubegleitende Rechtsberatung wahrt die Interessen der öffentlichen Hand umso mehr, als die Rechtsabteilungen der Kommunen meist mit alltäglichen Problemen ausgelastet sind und sich nicht zusätzlich um langwierige Bauprojekte kümmern können.

www.anwaltverein.de

Baurecht: Schlechtwetter in den Vertrag aufnehmen

Wer im Herbst mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist der Bauunternehmer in der Pflicht, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebenheiten im Einzelfall und auch nach der Zumutbarkeit für den Bauunternehmer. Das allerdings birgt nach Erfahrung der ARGE Baurecht Konfliktstoff. Was genau ist zumutbar? Und wie weit geht die Haftung des Bauunternehmers im Detail? Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, rät die ARGE Baurecht deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, von vornherein klare vertragliche Regelungen zu treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dabei vom Baurechtler beraten lassen.

www.anwaltverein.de

Private Haushalte nutzen immer mehr erneuerbare Energien

Hauseigentümer müssen auch zukünftig selbst entscheiden können, wie sie ihren Energiebedarf decken möchten. Das fordert der Verband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Energiewende durch einen Zwang zum Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigen zu wollen, sei unnötig. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass private Haushalte insbesondere zum Heizen immer mehr erneuerbare Energien nutzen.

Zwischen 2005 und 2012 stieg der Verbrauch erneuerbarer Energien in privaten Haushalten um 56,7 Prozent. Insgesamt sank der Haushaltsenergieverbrauch um 4,8 Prozent, der Heizenergieverbrauch um 8,4 Prozent. „In den anstehenden Koalitionsverhandlungen sollten diese Zahlen auf dem Tisch liegen. Wir brauchen keine strengeren Vorgaben. Die Energiewende funktioniert ohne Zwang“, kommentiert der stellvertretende Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke.

Link: www.hausundgrund.de

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